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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Im Verhältnis zur bisherigen<br />

Judikatur SHG<br />

Selbstbehalte – siehe allerdings § 17 OöMSG<br />

Selbstbehalte, Kostenanteile oder Zuzahlungen, die im Rahmen<br />

einer gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen sind, sind zu<br />

übernehmen<br />

UNGEKLÄRT: Außerordentliche Zuwendungen für Kleinrentner<br />

UNGEKLÄRT: KOVG/HOVG – Renten<br />

Ausbildungs-, Schul- und Studienbeihilfen – sind in § 18<br />

(Erwerbsbefähigung) abgedeckt<br />

UNGEKLÄRT: Lenkeraufwandsentschädigung,<br />

Reisekostenentschädigung, Schmutzzulagen, Diäten,<br />

Entfernungszulagen<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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