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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Grundsätze der Leistung § 2<br />

OÖ MSG (2)<br />

Persönliche Hilfe: Die bedarfsorientierte Min<strong>des</strong>tsicherung<br />

umfasst auch die erforderliche Beratung und Betreuung in<br />

sozialen Angelegenheiten. Sie soll eine dauerhafte<br />

(Wieder-)Eingliederung ihrer Bezieherinnen und Bezieher in<br />

das Erwerbsleben fördern.<br />

Subsidaritätsprinzip: Die Leistungen bedarfsorientierter<br />

Min<strong>des</strong>tsicherung sind subsidiär.<br />

Bedingter <strong>Rechts</strong>anspruch: Ein <strong>Rechts</strong>anspruch auf<br />

bedarfsorientierte Min<strong>des</strong>tsicherung oder eine bestimmte<br />

Form bedarfsorientierter Min<strong>des</strong>tsicherung besteht nur,<br />

wenn es dieses Lan<strong>des</strong>gesetz ausdrücklich bestimmt.<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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