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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Grundsätze der Leistung §<br />

2 OÖ MSG (3)<br />

Übertragungsverbot: Leistungen bedarfsorientierter<br />

Min<strong>des</strong>tsicherung können weder gepfändet noch verpfändet<br />

werden.<br />

Die rechtswirksame Übertragung von <strong>Rechts</strong>ansprüchen auf<br />

bedarfsorientierte Min<strong>des</strong>tsicherung ist nur mit Zustimmung der für die<br />

Bescheiderlassung zuständigen Behörde möglich, wenn die Übertragung im<br />

Interesse der hilfebedürftigen Person gelegen ist. (Prinzip der<br />

eingeschränkten Übertragbarkeit)<br />

Chancengleichheit: Kindern, die in Haushaltsgemeinschaft<br />

mit Bezieherinnen oder Beziehern bedarfsorientierter<br />

Min<strong>des</strong>tsicherung leben, soll eine altersgerechte Beteiligung<br />

am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

26

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