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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Bescheide § 31<br />

Schriftlicher Bescheid zwingend (§ 31 Abs 1)<br />

Sofern der Antrag auf bedarfsorientierte Min<strong>des</strong>tsicherung über<br />

eine Hilfe zur Sicherung <strong>des</strong> Lebensunterhalts und <strong>des</strong><br />

Wohnbedarfs gemäß § 13 nicht zurück- oder abzuweisen ist, sind<br />

im Spruch <strong>des</strong> Bescheids jedenfalls<br />

die Höhe <strong>des</strong> Min<strong>des</strong>tsicherungsanspruchs durch Angabe der jeweiligen<br />

Min<strong>des</strong>tstandards in einem Spruchpunkt und<br />

Die einzusetzenden eigenen Mittel sowie allfällige Freibeträge in einem gesonderten<br />

Spruchpunkt dem Grunde nach zu bezeichnen.<br />

Im Berechnungsblatt ist HSLU und Wohnbedarf für den Monat der<br />

Antragstellung und (!) den ersten vollen Monat, für den<br />

bedarfsorientierte Min<strong>des</strong>tsicherung zuerkannt wird, konkret<br />

darzustellen. Das Berechnungsblatt bildet einen Teil der<br />

Begründung <strong>des</strong> Bescheids. ERGO: Hilfe IMMER für das lfd<br />

Monat und das darauf folgende (!)<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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