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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Leistungen Dritter<br />

Leistungen der <strong>BMS</strong> sind nur soweit zu erbringen, als der<br />

Bedarf der Hilfe suchenden Personen für LU, Wohnbedarf<br />

und Krankhilfe/Entbindung nicht durch Geld- oder<br />

Sachleistungen Dritter gedeckt ist.<br />

Dabei haben freiwillige Zuwendungen der freien<br />

Wohlfahrtspflege oder Leistungen, die von Dritten ohne<br />

rechtliche Verpflichtung erbracht werden, außer Betracht zu<br />

bleiben<br />

Es sei denn, sie sind anzurechnen oder dass sie ein Ausmaß oder eine Dauer<br />

erreichen, dass keine Leistungen nach diesem Gesetz mehr erforderlich<br />

sind.<br />

Keine Judikatur zu dieser Bestimmung in der SH<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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