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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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<strong>BMS</strong>-Empfänger und<br />

Anspannung<br />

<strong>BMS</strong>-E verfügen nach st RSpr über kein "regelmäßiges Einkommen"<br />

Grundsätzlich ist von einer tatsächlich bezogenen <strong>BMS</strong> Unterhalt zu<br />

leisten<br />

<strong>BMS</strong> beziehende Unterhaltspflichtige KÖNNEN bei Erfüllung der<br />

Arbeitspflicht NICHT auf eine höhere<br />

Unterhaltsbemessungsgrundlage angespannt werde<br />

Judikatur: der Bezug von <strong>BMS</strong> indiziert, dass der<br />

Unterhaltspflichtige nicht in der Lage ist überhaupt einen<br />

Arbeitsplatz zu finden, oder: einen besser bezahlten Arbeitsplatz zu<br />

finden<br />

Trotzdem gilt: Gegenbeweis, dass die Anspannungstheorie<br />

gegenüber dem <strong>BMS</strong> beziehenden Unterhaltspflichtigen sei<br />

anwendbar, ist zulässig (Gitschthaler)<br />

<strong>BMS</strong> Bgld MSG <strong>Dimmel</strong> Okt 2011<br />

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