24.11.2012 Aufrufe

Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Notlagendefinition § 6<br />

OöMSG<br />

Eine soziale Notlage liegt bei Personen vor:<br />

Wenn der eigene Lebensunterhalt (LU) und Wohnbedarf (WB) nicht gedeckt<br />

werden kann<br />

Wenn LU und WB von Unterhaltsberechtigten im Haushalt nicht gedeckt werden<br />

kann.<br />

Notlage liegt vor, wenn Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und<br />

Entbindung nicht gewährleistet ist<br />

Soziale Notlage liegt auch vor bei:<br />

Gewalt durch Angehörige, Wohnungslosigkeit, Schuldenproblemen<br />

Nicht als soziale Notlage gelten Situationen, für die bereits auf der<br />

Basis anderer gesetzlicher Grundlagen ausreichend Vorsorge<br />

getroffen wurde.<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

29

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!