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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Was zählt darüber hinaus<br />

NICHT zum Einkommen ?<br />

Einkünfte aus Ferialbeschäftigungen (Jud)<br />

Lehrlingsentschädigungen für Personen, die mit zumin<strong>des</strong>t<br />

einer ihnen gegenüber unterhaltspflichtigen volljährigen<br />

Person im gemeinsamen Haushalt leben, wie folgt:<br />

1. Lehrjahr: 161 €<br />

2. Lehrjahr: 175 €<br />

3. Lehrjahr: 189 €<br />

25% Einnahmen aus Untermietverhältnis<br />

Schmerzengeld gem § 1325 ABGB<br />

BezieherInnen eines SMEK gem. § 16 OöChG sind durch<br />

höheren Freibetrag gem § 4 ChG-Verordnung<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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