Arbeits- und berufsbezogene Orientierung in der medizinischen
Arbeits- und berufsbezogene Orientierung in der medizinischen
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Die Vere<strong>in</strong>barung von Therapiezielen erfolgt geme<strong>in</strong>sam mit dem Rehabilitanden <strong>und</strong> dem <strong>in</strong>terdis-<br />
zipl<strong>in</strong>ären Reha-Team. Im Reha-Team werden relativ zu Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Maßnahme Fähigkeits- bzw. Defi-<br />
zitanalyse <strong>und</strong> Therapieplanung durchgeführt; während <strong>der</strong> Behandlung werden die Ziele bzw. die<br />
Zielerreichung regelmäßig überprüft <strong>und</strong> die Ziele bei Bedarf modifiziert.<br />
Die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Motivation des Rehabilitanden, sich mit se<strong>in</strong>er <strong>in</strong>dividuellen Berufs- <strong>und</strong> <strong>Arbeits</strong>si-<br />
tuation ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>zusetzen, sollte während <strong>der</strong> gesamten Rehabilitation als Thema präsent se<strong>in</strong><br />
(vgl. hierzu Kapitel 4).<br />
Die Durchführung arbeits- <strong>und</strong> <strong>berufsbezogene</strong>r Maßnahmen (vgl. hierzu Kapitel 5) erfolgt unter Be-<br />
teiligung unterschiedlicher Fachdiszipl<strong>in</strong>en (z. B. Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Psychologen,<br />
Sozialpädagogen). Bei Maßnahmen, die extern durchgeführt werden (z. B. externe Belastungserpro-<br />
bung), erfolgen im Bedarfsfall Betriebsbesuche durch den Sozial- o<strong>der</strong> <strong>Arbeits</strong>therapeuten mit Feed-<br />
back für den Rehabilitanden <strong>und</strong> den Anleiter.<br />
Bei arbeits- <strong>und</strong> <strong>berufsbezogene</strong>n Maßnahmen ist e<strong>in</strong>e gute Vernetzung zwischen Leistungsträgern<br />
(z. B. Rentenversicherung, <strong>Arbeits</strong>agentur), Rehabilitand <strong>und</strong> Kl<strong>in</strong>ik über den gesamten Behandlungs-<br />
prozess h<strong>in</strong>weg notwendig. Der frühzeitige E<strong>in</strong>bezug des Reha-Fachberaters <strong>der</strong> DRV � – auch schon<br />
<strong>in</strong> die Planung arbeits- <strong>und</strong> <strong>berufsbezogene</strong>r Maßnahmen – ist wichtig, vor allem wenn <strong>der</strong> Behand-<br />
lungsansatz e<strong>in</strong>e Verlängerung <strong>der</strong> Rehabilitationsmaßnahme erfor<strong>der</strong>lich macht.<br />
Am Ende e<strong>in</strong>er arbeits- <strong>und</strong> <strong>berufsbezogene</strong>n Rehabilitation wird im Team e<strong>in</strong>e abschließende sozi-<br />
almediz<strong>in</strong>ische Leistungsbeurteilung vorgenommen (auch mit Hilfe standardisierter Selbst- <strong>und</strong><br />
Fremdbeurteilungsverfahren). Im Gespräch mit dem Rehabilitanden müssen die objektiven Ergeb-<br />
nisse wie auch die Ressourcen <strong>und</strong> Defizite des Rehabilitanden im Abgleich von Selbst- <strong>und</strong> Fremd-<br />
beobachtung besprochen werden. Insbeson<strong>der</strong>e muss mit dem Rehabilitanden geklärt werden, ob er<br />
direkt im Anschluss an den Reha-Aufenthalt wie<strong>der</strong> im bisherigen Umfang an se<strong>in</strong>em <strong>Arbeits</strong>platz<br />
tätig se<strong>in</strong> kann bzw. e<strong>in</strong>e berufliche Wie<strong>der</strong>e<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ung (vorrangig am bisherigen <strong>Arbeits</strong>platz) un-<br />
terstützt werden kann (BAR, 2008). Aus dem Abgleich des Anfor<strong>der</strong>ungsprofils des <strong>Arbeits</strong>platzes mit<br />
<strong>der</strong> Leistungsfähigkeit des Rehabilitanden ergeben sich Inhalte <strong>und</strong> Ansatzpunkte für weiterführende<br />
Beratungen <strong>und</strong> weitere therapeutische Maßnahmen – auch für Leistungen zur Teilhabe am Ar-<br />
beitsleben (LTA). Es ist zu prüfen, ob LTA notwendig s<strong>in</strong>d. Der Ablauf e<strong>in</strong>er möglichen Stufenweisen<br />
E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ung muss bereits am Ende <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen Rehabilitation mit dem Arbeitgeber des Re-<br />
habilitanden geklärt, abgestimmt <strong>und</strong> im Entlassungsbericht festgehalten werden. Dies be<strong>in</strong>haltet<br />
auch die Anfertigung e<strong>in</strong>es Plans zur Stufenweisen Wie<strong>der</strong>e<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ung.<br />
Mit Blick auf die Anbahnung <strong>der</strong> nachgehenden Maßnahmen sollte möglichst frühzeitig, mit<br />
E<strong>in</strong>verständnis des Rehabilitanden, die Rehabilitationse<strong>in</strong>richtung Kontakt zum Betriebsarzt, zum<br />
Arbeitgeber <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> zum Rehabilitations-Fachberater des Kostenträgers aufnehmen, um die<br />
Nachsorge <strong>und</strong> berufliche (Wie<strong>der</strong>-)E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ung des Rehabilitanden zu planen. Bei<br />
schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten Menschen kann auch die Beteiligung <strong>der</strong> Integrationsämter bzw.<br />
� Ist die gesetzliche Unfallversicherung Träger <strong>der</strong> Maßnahmen, so ist <strong>der</strong> Reha-Fachberater/Berufshelfer <strong>der</strong><br />
Unfallversicherung e<strong>in</strong>zub<strong>in</strong>den.<br />
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