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Arbeits- und berufsbezogene Orientierung in der medizinischen

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� Kontakte zu geme<strong>in</strong>samen Servicestellen <strong>der</strong> Reha-Träger<br />

Für alle Landkreise <strong>und</strong> kreisfreie Städte s<strong>in</strong>d von den Rehabilitationsträgern geme<strong>in</strong>same Service-<br />

stellen für Rehabilitation e<strong>in</strong>gerichtet worden. Diese beraten <strong>und</strong> unterstützen <strong>in</strong> allen Fragen <strong>der</strong><br />

Rehabilitation (z. B. bezüglich <strong>der</strong> Rückkehr an den <strong>Arbeits</strong>platz o<strong>der</strong> Umschulungsmaßnahmen),<br />

nehmen Reha-Anträge auf <strong>und</strong> ermitteln den zuständigen Reha-Träger. Von den Servicestellen wird<br />

bei Bedarf auch <strong>der</strong> weitere Kontakt zum zuständigen Reha-Träger hergestellt <strong>und</strong> <strong>der</strong> Reha-Antrag<br />

unverzüglich dorth<strong>in</strong> weitergeleitet, so dass das Reha-Management schnell <strong>und</strong> ohne Reibungsver-<br />

luste vom zuständigen Reha-Träger übernommen werden kann.<br />

� Kontakte zum Integrationsfachdienst (IFD)<br />

Bei erkennbarem Unterstützungsbedarf wird gegen Ende <strong>der</strong> Reha-Maßnahme vom Sozialdienst Kon-<br />

takt zum Integrationsfachdienst (Beratung/Vermittlung) aufgenommen. Dieser berät <strong>und</strong> unterstützt<br />

arbeitende <strong>und</strong> arbeitsuchende schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>te- <strong>und</strong> schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten gleichgestellten Men-<br />

schen. Sie bieten auch für Arbeitgeber Informationen <strong>und</strong> Unterstützung zur Teilhabe schwerbeh<strong>in</strong>-<br />

<strong>der</strong>ter Menschen am <strong>Arbeits</strong>leben an.<br />

� Kontakte zu den <strong>Arbeits</strong>mediz<strong>in</strong>ischen Diensten <strong>der</strong> Unfallversicherungsträger<br />

Im Falle von Reha-Maßnahmen <strong>der</strong> gesetzlichen Unfallversicherung (UV) s<strong>in</strong>d die <strong>Arbeits</strong>mediz<strong>in</strong>i-<br />

schen Dienste des zuständigen Unfallversicherungsträgers (z. B. spezielle Berufsgenossenschaft) An-<br />

sprechpartner, um h<strong>in</strong>sichtlich des weiteren Verlaufs <strong>der</strong> Heilbehandlung <strong>und</strong> möglicher För<strong>der</strong>maß-<br />

nahmen zu beraten.<br />

Durchführung<br />

Zu Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Rehabilitation werden durch Kontakte, z. B. zum Betriebs- <strong>und</strong> Hausarzt des Rehabili-<br />

tanden, relevante Informationen über <strong>Arbeits</strong>platz <strong>und</strong> Vorbef<strong>und</strong>e ergänzt. Im Verlauf <strong>der</strong> Reha-<br />

bilitation können <strong>in</strong> spezifischen Indikationsbereichen über Kontakte (z. B. zu Berufsför<strong>der</strong>ungswer-<br />

ken <strong>und</strong> externen Betrieben) praktische Erprobungen ermöglicht werden. Mit Blick auf die Anbah-<br />

nung <strong>der</strong> nachgehenden Maßnahmen sollte dann möglichst frühzeitig, mit E<strong>in</strong>verständnis des Reha-<br />

bilitanden, die Rehabilitationse<strong>in</strong>richtung zum Betriebsarzt, zum Arbeitgeber <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> zum Rehabili-<br />

tations-Fachberater des Kostenträgers Kontakt aufnehmen, um die Nachsorge <strong>und</strong> berufliche E<strong>in</strong>-<br />

glie<strong>der</strong>ung des Rehabilitanden zu planen. E<strong>in</strong> wichtige Aufgabe ist <strong>der</strong> Abgleich <strong>der</strong> betrieblichen<br />

<strong>Arbeits</strong>platzanfor<strong>der</strong>ungen mit dem Leistungsbild des Rehabilitanden. Unter an<strong>der</strong>em ist zu prüfen,<br />

ob weitere Leistungen zur Teilhabe am <strong>Arbeits</strong>leben (LTA) notwendig s<strong>in</strong>d. Der Ablauf e<strong>in</strong>er Stufen-<br />

weisen E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ung muss bereits am Ende <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen Rehabilitation mit dem Arbeitgeber<br />

des Rehabilitanden geklärt, abgestimmt <strong>und</strong> im Entlassungsbericht festgehalten werden. Dies be<strong>in</strong>-<br />

haltet auch die Anfertigung e<strong>in</strong>es Plans zur Stufenweisen Wie<strong>der</strong>e<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ung.<br />

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