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35. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz 26.

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Wasserwirtschaftsverbänden scharf kritisiert wird.<br />

Ergänzung:<br />

Immer wieder werden Risiken für Mensch oder Umwelt durch Pestizide erst nach deren<br />

Zulassung bekannt. Ursache ist das gegenwärtige System der Risikobewertung im<br />

Rahmen der Zulassungsverfahren, bei dem die Daten für die Risikobewertung praktisch<br />

ausschließlich von den Herstellern der Pflanzenschutzmittel selbst geliefert werden.<br />

Auch in den für die Risikobewertung zuständigen Gremien sind zwar<br />

WissenschaftlerInnen der Agrochemieindustrie, aber keine ExpertInnen aus<br />

Umweltverbänden o. ä. vertreten. Ohne eine grundlegende Reform dieser einseitig<br />

industriefreundlichen Zulassungsverfahren auf europäischer und nationaler Ebene ist<br />

eine objektive Risikobewertung von Pestiziden und ihren Wirkstoffen unmöglich und<br />

werden auch in Zukunft immer wieder unerwünschte „Nebenwirkungen“ von Pestiziden<br />

erst entdeckt werden, wenn diese Mittel längst auf dem Markt sind.<br />

Besonders verheerende Folgen hatte diese Zulassungspraxis in letzter Zeit bei zwei<br />

Wirkstoffen bzw. Wirkstoffgruppen:<br />

Der massenhafte Einsatz des seit Jahren als „besonders harmlos“ beworbenen<br />

Herbizid-Wirkstoffs Glyphosat (z. B. „Roundup“) wird in Südamerika für schwere<br />

Missbildungen bei Kindern verantwortlich gemacht. Auch in Europa mehren sich<br />

Hinweise auf Gesundheitsschäden durch Glyphosat bei Tieren und Menschen.<br />

Befürchtungen, dass Insektizide aus der Gruppe der „Neonicotinoide“ extrem<br />

bienengefährlich sind, wurden aktuell sogar von der als industriefreundlich bekannten<br />

Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) und durch eine Studie des<br />

Europaparlaments bestätigt. Die EU-Kommission fordert daher zumindest ein Teilverbot<br />

dieser Pestizide bei Bienen-attraktiven Pflanzen, Widerstand gegen diese Initiative<br />

kommt vor allem von der schwarz-gelbe Bundesregierung.<br />

BTW-U-01-201 Seite 2 / 2

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