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35. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz 26.

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Eltern nach Einzelabwägung des Jugendamts im 1. Jahr eine straffreie Beschneidung<br />

ermöglichen, entsprechend länger, wenn eine Beschneidung kurz nach der Geburt aus<br />

gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.<br />

Und eine Straffreiheit von Beschneidungen im Ausland könnte man vom Wohnort<br />

abhängig machen, d.h. sie wäre nur noch möglich, wenn die Eltern mit ihrem Kind<br />

vorübergehend ins Ausland ziehen, wofür ggf. eine Mindestzeit festzulegen wäre. So<br />

würde man die Beschneidung auch für in Deutschland lebende Eltern nicht gänzlich<br />

unmöglich machen aber doch massiv erschweren. (Vereinbarkeit mit internationalem<br />

Recht?)<br />

Aber das einfach nur mal als Idee, eine Entscheidung über eine sinnvolle Regelung<br />

muss am Ende der Diskussion stehen und ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass<br />

man da sehr leicht auch wichtige Gesichtspunkte übersieht.<br />

Insofern ist der Antrag nicht einfach ein strategischer Trick um Mehrheiten zu gewinnen<br />

sondern es geht (jenseits der geforderten Konkretisierungen) um eine ergebnisoffene<br />

Diskussion. Und es geht darum, statt Fundamentalopposition in der Sache etwas zu<br />

erreichen: Eine Fortführung der Debatte und eine klare Fokussierung auf das<br />

Kindeswohl.<br />

Angemessene Beachtung der körperlichen Selbstbestimmung:<br />

Wir fordern die Selbstbestimmung von Frauen, bei Abtreibungen bis hin zur Tötung<br />

menschlichen Lebens. Wir ermutigen Menschen zu ihrem Körper zu stehen, fordern von<br />

Eltern die Homosexualität ihres Kindes zu akzeptieren, setzen uns dafür ein, dass<br />

zweigeschlechtliches Leben in Deutschland besser möglich wird und wir verurteilen<br />

jede Form weiblicher Beschneidung.<br />

Es wäre ein Bruch mit allen dafür stehenden Werten, sich nicht auch bei der<br />

Beschneidung für das Recht auf körperliche Unversehrtheit und sexuelle<br />

Selbstbestimmung einzusetzen<br />

Wer sich dieser Debatte mit dem Hinweis auf das besondere Verhältnis zu den Juden<br />

verweigert, muss sich fragen lassen was das seines Erachtens mit der Diskussion um<br />

die zeitgemäße Auslegung der Menschenrechte und die Grenzen des Sorgerechts zu<br />

tun hat.<br />

Wenn er mit diesem Hinweis eine Relativierung von Grund- und Kinderrechten fordert,<br />

stellt er sich damit gegen die elementarsten Grundsätze unseres Rechtssystems. Geht<br />

es ihm bei diesem Hinweis um die Beeinflussung der Meinungsbildung anderer mit<br />

sachfremden Argumenten, gilt im Hinblick auf die Diskussion das Selbe.<br />

Und in jedem Fall erzeugt er mit solchen Äußerungen den Eindruck, jüdische<br />

Forderungen würden in Deutschland Menschenrechte relativieren, was in Hinblick auf<br />

das Ansehen der Juden in Deutschland schlicht verantwortungslos ist.<br />

Deshalb sollte dieses Argument aus der inhaltlichen Diskussion über zentrale Werte<br />

BTW-G-01-155-2 Seite 5 / 7

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