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35. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz 26.

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· Beim Stromeinkauf kommt die Netzgebühr hinzu.<br />

· Wer einspeist, muss die vorher entrichtete Netzgebühr zurückerhalten<br />

· Jeder darf ohne weitere Genehmigung teilnehmen, wenn er die technischen<br />

Anschlussbedingungen erfüllt.<br />

· Jeder hat jederzeit Zugriff auf die augenblicklich aktuellen Marktpreise (z.B. über das<br />

Internet oder über Rundsteuersignale) die ihm erlauben, automatisch zu reagieren.<br />

Photovoltaikanlagen liefern bei einem weiteren Ausbau an sonnigen Tagen bald mehr<br />

Strom als benötigt wird. Ohne Speicher würden dann Photovoltaikanlagen einfach<br />

abgeschaltet. Da die Stromwirtschaft keine Speicher zur Glättung der Leistungsspritze<br />

zur Mittagszeit bereitstellt müssen einfach die PV - Anlagenbetreiber selber Speicher<br />

errichten.<br />

Photovoltaikanlagen liefern nur Strom, wenn die Sonne scheint aber nicht in der Nacht.<br />

In der Nacht müssen somit andere Kraftwerke die Energie liefern, die dann tagsüber<br />

wieder schnell abgeregelt werden müssen. Diese schnelle Regelung ist nicht bei allen<br />

Kraftwerkstypen möglich. Die Grundlastkraftwerke sind nur begrenzt regelbar. Aus<br />

diesem Grunde ist es notwendig die Energie der Photovoltaikanlagen zu speichern. Um<br />

Umwandlungsverluste zu minimieren sollten Batterien direkt neben den Anlagen<br />

stehen. Durch die Speicherung brauchen die Niederspannungsnetze nicht ausgebaut<br />

werden. Die Speicher müssen so bemessen sein, dass an sonnigen Tagen das<br />

Niederspannungsnetz bis zum Sonnenaufgang am nächsten Tag versorgt wird und die<br />

Batterien entsprechend entleert sind. Die Batterien dienen außerdem der<br />

Netzstabilisierung, da sie kurzfristig zusätzliche Leistung ins Netz einspeisen können.<br />

BTW-E-01-123-5 Seite 2 / 2

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