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35. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz 26.

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müssen auf eine genauere gesetzliche Grundlage gestellt werden. Insbesondere die<br />

letzten Monate haben gezeigt, dass es sich nicht nur um ein Struktur- und<br />

Informationsproblem sondern vor allem Mentalitätsdefizit beim Verfassungsschutz<br />

handelt. Veraltete Dienstvorschriften und Personalauswahlverfahren gehören reformiert.<br />

Der Querschnitt der Gesellschaft muss sich beim Verfassungsschutz widerspiegeln, die<br />

gegenwärtige personelle Zusammensetzung gibt nicht die gesellschaftliche Realität<br />

wider. Daher brauchen wir bei der Neueinstellung und Ausbildung des Personals<br />

gemeinsame Standards für Bund und Länder."<br />

Begründung:<br />

In den Bundesländern mit grüner Regierungsverantwortung fordern wir längst nicht<br />

mehr die Abschaffung der Verfassungsschutzbehörden. So wurde u.a. in Nordrhein-<br />

Westfalen das Landesverfassungsschutzgesetz reformiert – der<br />

Landesverfassungsschutz soll weiterhin bestehen bleiben. Auch in Baden-Württemberg<br />

hat die Grüne Fraktion erklärt, dass sie nicht über die Abschaffung des<br />

Verfassungsschutzes redet, sondern wie ein reformierter Verfassungsschutz künftig<br />

organisiert sein muss. Wenn wir es mit der Reformierung des Verfassungsschutzes<br />

ernst meinen, dann müssen wir in unserem Bundestagswahlprogramm deutlich<br />

machen, wie wir im Detail den Verfassungsschutzverbund reformieren wollen. Hierfür<br />

wird alleine die Aufnahme einer institutionellen Neugründung im Programm nicht<br />

ausreichen. Vielmehr ist aufzuzeigen, welche strukturellen und personellen<br />

Veränderungen wir im Detail anstreben.<br />

BTW-BÜ-01-077-1 Seite 2 / 2

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