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35. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz 26.

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Einzelhandels oder einkaufender Bürger unerwünscht, da sie Umsatzeinbußen fürchten<br />

und sich gestört fühlen. Durch Mittel wie bspw. lokaler Verbote des Niederlassens zum<br />

Zwecke des Alkoholverzehrs oder dem Abbauen von Bänken und Unterständen, an<br />

welchen Angehörige sozialer Randgruppen sich regelmäßig versammeln, soll diesen<br />

Störungen Einhalt geboten, das Sicherheitsgefühl der Bürger erhöht und vermeintlichen<br />

Gefährdungslagen vorgebeugt werden.<br />

Bei dieser Art von Vorkehrungen handelt es sich jedoch nicht um das Vorgehen gegen<br />

Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, sondern um repressive Maßnahmen, die<br />

nonkonformistisches Verhalten regeln sollen und eine Minderheit von Bürgern betreffen.<br />

Die betroffenen Minderheiten haben häufig keine Lobby, die sich für ihre Interessen<br />

einsetzt und ihre Rechte, den öffentlichen Raum, wie alle anderen Bürger auch, nutzen<br />

zu können, vertritt. Der Begriff des Bürgers umfasst jedoch alle Bewohner und Gäste<br />

einer Stadt. Eine Unterscheidung zwischen „erwünschten“ und „unerwünschten“<br />

Bürgern in bestimmten Gebieten hat zum einen die Verdrängung von Angehörigen von<br />

Randgruppen in andere Gebiete zur Folge und leistet damit sozialer Segregation<br />

Vorschub. Zum anderen wird das Recht dieser Randgruppen auf Teilhabe am<br />

öffentlichen Leben eingeschränkt. Grüne Politik setzt sich demgegenüber dafür ein,<br />

dass der öffentliche Raum allen Menschen zur Verfügung steht und allen Menschen<br />

Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglicht wird. Die Standards für Teilhabe und<br />

Inanspruchnahme des öffentlichen Raumes dürfen nicht zugunsten privilegierter<br />

Gruppen verschoben werden.<br />

Ein friedliches Miteinander wird nicht durch Repression und Verdrängung, sondern<br />

durch Austausch und Kommunikation erreicht. Zudem ist die Präsenz verschiedener<br />

Gruppen mit verschiedenen Lebensstilen ein Kennzeichen urbaner Vielfalt.<br />

Ordnungspolitik muss sich daran messen lassen, wie sie es schafft, Randgruppen<br />

gerade nicht auszugrenzen, sondern zu integrieren.<br />

BTW-BÜ-01-051 Seite 2 / 2

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