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35. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz 26.

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Mittlerweile hat sich die deutsche Rüstungswirtschaft verselbstständigt.<br />

Rüstungslobbyisten haben in den letzten Jahren massiv die Geschäftsbedingungen<br />

ihrer Auftraggeber optimiert. Die deutsche Rüstungsindustrie agiert zunehmend global<br />

und erschließt sich über Kooperationsverträge und Lizenzvergaben an Schwellen- und<br />

Entwicklungsländern die „Märkte der Zukunft“.<br />

Der Souverän scheint da nur noch hinterherzuhinken. Die Situation droht uns aus den<br />

Händen zu gleiten. Mehr Transparenz in die Abwicklung von Rüstungsgeschäften zu<br />

bringen ist da sicher überfällig und dringend geboten.<br />

Für die Vergabe von Rüstungsexportgenehmigungen wird heute schon die Vorlage von<br />

so genannten „Endverbleibzusagen“ erwartet, mit denen der Weiterverkauf an<br />

Drittstaaten unterbunden werden soll. Allerdings scheint es, dass eine solche Vorlage<br />

nur noch von formaler Relevanz ist. Die Einhaltung der Endverbleibzusagen muss,<br />

soweit wie möglich, nachhaltig kontrolliert werden. Aus Verstößen gegen diese Zusagen<br />

sind entsprechende Konsequenzen zu ziehen.<br />

Darüber hinaus ist es aber auch an der Zeit, klare Grenzen für den Export deutscher<br />

Rüstungsgüter zu ziehen. Sicherlich, der gesellschaftliche Konsens zur Unterhaltung<br />

einer Verteidigungsarmee erfordert konsequenterweise auch die Bereitstellung von<br />

Waffen. Die Einbindung in eine Verteidigungsgemeinschaft bzw. das<br />

Zusammenwachsen der Europäischen Union bedingt militärische Zusammenarbeit mit<br />

den (Bündnis-)Partnern. Spätestens hier aber sollten die Grenze für den regulären<br />

Transfer von Rüstungsgütern gezogen werden. Alles Weitergehende ist nicht mehr<br />

kontrollierbar und wird unserer geschichtlichen Verantwortung und unseren ethischen<br />

Grundsätzen längst nicht mehr gerecht.<br />

Da aber auch niemand vorhersehen kann, welche internationalen Konflikte sich in<br />

Zukunft auftun können, muss es möglich sein, im Einzelfall von diesen Richtlinien<br />

abzuweichen; allerdings – und so formuliert es der Antrag – nur nach offener<br />

Aussprache und Abstimmung im Bundestag. Der Export von Rüstungsgütern in<br />

„Staaten, die Menschenrechte mit Füßen treten“, darf unter keinen Umständen<br />

erfolgen.<br />

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BTW-EW-01-171 Seite 2 / 2

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