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35. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz 26.

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Schmerzbehandlung und ermöglicht ggf. ein schnelles Eingreifen bei Komplikationen.<br />

Ärztliche Voruntersuchung und Nachsorge:<br />

Mit der Voruntersuchung wird zugleich eine neutrale Aufklärung über gesundheitliche<br />

und psychologische Folgen und Risiken ermöglicht und es kann die Gefahr von<br />

Komplikationen verringert werden. Hinsichtlich der Aufklärung ist ggf. eine Koordination<br />

mit dem Jugendamt notwendig, um hier eine doppelte Aufklärungspflicht zu vermeiden.<br />

Die Nachsorge soll sicherstellen, dass ein optimaler Heilungsverlauf gewährleistet wird<br />

und mögliche Probleme frühzeitig erkannt werden. Gerade nach den Diskussionen über<br />

die Häufigkeit von Komplikationen ist sonst zu befürchten, dass Eltern bei<br />

Komplikationen zögern einen Arzt hinzuzuziehen und so vermeidbare Schädigungen<br />

und Belastungen für das Kind entstehen.<br />

Datenerhebung und Auswertung:<br />

Im Zusammenhang mit der Beschneidung sind wichtige juristische und psychologische<br />

Fragen noch sehr umstritten. Durch eine systematische Erhebung und Auswertung<br />

medizinischer Fakten könnte zumindest in diesem Bereich die Basis der Entscheidung<br />

objektiviert und verbessert werden und so ein Beitrag zu einer zuverlässigeren<br />

Abwägung erbracht werden.<br />

BTW-G-01-155-2 Seite 7 / 7

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