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35. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz 26.

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ermöglichen. Leider ist dies eben aufgrund mangelnder sozialer Dienstleistungen von<br />

öffentlicher Seite in vielen Fällen nicht der Fall.<br />

Wichtiger ist jedoch, dass die BetreiberInnen von öffentlichen Einrichtungen sich auch<br />

entsprechend gesellschaftlicher Grundregeln verhalten. Nur allzu oft ist es auch heute<br />

noch an der Tagesordnung, dass Ausgrenzung, Diskriminierung und<br />

Ungleichbehandlung fast Alltag in einigen, überwiegend von kirchlichen Trägern<br />

betriebenen öffentlichen Einrichtungen ist. Von der Pille danach, die nicht verschrieben<br />

wird, der geschiedenen Frau, die ihren Job im Kindergarten verliert oder auch Kindern<br />

die keinen Kindergartenplatz bekommen, weil sie nicht der „richtigen“ Religion<br />

angehören und auch nicht zuletzt der Diskriminierung von Schwulen und Lesben<br />

aufgrund ihrer Sexualität. Das darf nicht sein, und so etwas können wir auch nicht<br />

unterstützen. Denn gleichzeitig werden diese Einrichtungen auch noch großteils mit 90-<br />

100% von staatlicher Seite finanziert, ohne Einfluss auf solche Entscheidungen<br />

ausüben zu können. Wir als säkulare GRÜNE stehen für ein diskriminierungsfreies<br />

Angebot und Gleichbehandlung. Daher ist es unabdingbar soziale Dienstleistung in<br />

erster Linie als eine staatliche Hauptaufgabe zu verstehen.<br />

BTW-W-01-378-2 Seite 2 / 2

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