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35. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz 26.

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lassen sich bequem von der Zentrale aus steuern. Stadtwerksmitarbeiter berichten von<br />

einer hohen Kundenzufriedenheit mit digitalen Prepaid-Zählern, auch bei<br />

Gewerbetreibenden. 6<br />

4. Vorteile für den Kunden<br />

Die Vorteile für die Kundinnen und Kunden liegen auf der Hand: Statt nach einer Sperre<br />

in einer dunklen kalten Wohnung zu sitzen, können sie nach Bedarf ihr Guthaben<br />

aufladen. Der naheliegende Einwand, dass dies nichts nützt, wenn keine Geldmittel zur<br />

Verfügung stehen, greift nur bedingt. Denn wenigstens wird die Schwelle für einen<br />

Energiebezug massiv abgesenkt. Zudem werden zusätzliche Energieschulden nach<br />

dem Einbau der Zähler effektiv verhindert. Das Vorkasseverfahren ist im<br />

Mobilfunkbereich erprobt und bekannt. In Großbritannien sind mehr als fünf Millionen<br />

Vorkassezähler für Strom und Gas im Einsatz.<br />

Die Kundin erhält regelmäßig eine direkte Rückmeldung über ihren Verbrauch. Dies<br />

trägt zum sparsamen Energieeinsatz bei; Vorkassezähler schaffen damit sowohl<br />

Kostentransparenz als auch Kostenbewusstsein. 7 Feldversuche in europäischen<br />

Ländern zeigen, dass damit im Vergleich zu anderen Feedback-Instrumenten die<br />

höchsten Energieeinsparungen (3 bis 15%) zu erreichen sind. 8<br />

5. Standardisierung für datenschutzgerechte SmartMeter mit Vorkassefunktion<br />

Seit 2010 müssen in Deutschland nach § 21d EnWG intelligente Zähler ( „<br />

Messeinrichtungen [ … ], die dem jeweiligen Anschlussnutzer den tatsächlichen<br />

Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln “ ) in Neubauten und<br />

grundsanierte Gebäude eingebaut werden. Darüber hinaus sollen dem Endverbraucher<br />

gemäß § 40 Abs. 3 EnWG zusätzlich Tarife angeboten werden, die einen Anreiz zur<br />

Energieeinsparung oder eine Steuerung des Energieverbrauchs zum Ziel haben. Bis<br />

2022 sollen in ganz Europa 200 Millionen Haushalte mit den neuen Zählern ausgerüstet<br />

werden.<br />

Derzeit wird an einem gemeinsamen europäischen Standard für intelligente<br />

Stromzähler gearbeitet. Deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt, in den<br />

Rechtsvorschriften für SmartMeter auch einen gemeinsamen Standard für eine<br />

Vorkassefunktion festzulegen.<br />

BTW-E-01-215-1 Seite 4 / 6

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