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35. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz 26.

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<strong>35.</strong> <strong>Bundesdelegiertenkonferenz</strong><br />

<strong>26.</strong> - 28. April 2013, Berlin - Velodrom<br />

BTW-N-01-062 Bundestagswahlprogramm - Freies Netz für alle<br />

AntragsstellerIn: Alexander Koch (KV Charlottenburg-Wilmersdorf)<br />

Weitere AntragstellerInnen: Andreas Rieger KV Dahme-Spreewald; Angelo<br />

D'Angelico KV Pankow; Annette Breitsprecher KV Charlottenburg-Wilmersdorf;<br />

Antonia Simon KV Charlottenburg-Wilmersdorf; Brigitta von Bülow KV Köln; Carmen<br />

Schiemann KV Berlin Mitte; Christof Griese KV Steglitz-Zehlendorf; Dagmar Kempf<br />

KV Charlottenburg-Wilmersdorf; Elisabeth Kiderlen KV Charlottenburg-Wilmersdorf;<br />

Heiko Glawe KV Salzgitter; Jessica Mroß KV Steglitz-Zehlendorf; Katharina<br />

Sandberg KV Pankow; Lothar Treder-Schmidt KV Dahme-Spreewald; Lukas<br />

Schneider KV Gelsenkirchen; Marco Sposato KV Friedrichshain-Kreuzberg; Martin<br />

Scheuch KV Steglitz-Zehlendorf; Mathias Nebel KV Pankow; Matthias Weißert KV<br />

Tempelhof-Schöneberg; Michael North KV Neukölln<br />

Änderungsantrag zu BTW-N-01<br />

Zeile 062 - 064 Streichen: Dafür müssen Anschlussinhaber endlich die<br />

Rechtssicherheit bekommen, bei missbräuchlicher Nutzung ihrer Anschlüsse durch<br />

Dritte nicht in Mithaftung genommen werden zu können.<br />

Ersetzen durch: Hierzu suchen wir pragmatische Wege, wie Anschlussinhaber Dritten<br />

den Internetzugang ermöglichen können, ohne für missbräuchliche Nutzungen in die<br />

Mithaftung genommen zu werden.<br />

Begründung: Die Erleichterung des Internetzugangs über freie WLAN-Netzwerke ist<br />

ein unterstützenswertes Anliegen. Die derzeitige Formulierung ist aber so zu verstehen,<br />

dass wir uns angeblich für eine komplette Aufhebung der Störerhaftung aussprechen.<br />

Können sich AnschlussinhaberInnen einfach mit der Behauptung verteidigen, dass sich<br />

ein unbekannter Dritter rechtswidrig verhalten habe, laufen jegliche Rechtsansprüche –<br />

und nicht nur die urheberrechtlichen – in die Leere. Dieses feine Detail würde zur<br />

faktischen Aufhebung des Rechtsschutzes im Internet führen, was mit rechtsstaatlichen<br />

Gesichtspunkten nicht mehr in Einklang zu bringen wäre.<br />

Eine komplette Aufhebung der Störerhaftung wäre auch unverhältnismäßig, weil unter<br />

BTW-N-01-062 Seite 1 / 2

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