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35. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz 26.

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<strong>35.</strong> <strong>Bundesdelegiertenkonferenz</strong><br />

<strong>26.</strong> - 28. April 2013, Berlin - Velodrom<br />

BTW-A-01-129-5 Bundestagswahlprogramm - Teilhaben an guter Arbeit<br />

Gliederung: KV Köln<br />

Beschlussdatum: 04.04.2013<br />

Änderungsantrag zu BTW-A-01<br />

Zeile 129-135 ersetzen durch:<br />

"Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im kirchlichen Einrichtungen unterliegen immer<br />

noch den Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts. Damit stehen ihnen<br />

wesentliche ArbeitnehmerInnenrechte nicht zu. Wir wollen für sämtliche<br />

Beschäftigungsverhältnisse jenseits des Bereichs der "Verkündigung" das kirchliche<br />

Arbeitsrecht abschaffen. Stattdessen sollen alle kirchlichen MitarbeiterInnen außerhalb<br />

des "Verkündigungsbereiches" die gleichen Rechte bekommen wie andere<br />

ArbeitnehmerInnen auch. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wollen wir<br />

dahingehend ändern, dass seine Bestimmungen auch auf Beschäftigungsverhältnisse<br />

in kirchlichen Einrichtungen Anwendung finden. Eine Diskriminierung aufgrund<br />

Religionszugehörigkeit bei der Einstellung und eine Einschränkung des Kündigungsschutzes<br />

durch besondere Loyalitätsverpflichtungen religiöser Art sind in einer<br />

modernen Gesellschaft nicht hinnehmbar. Den ArbeitnehmerInnen sind<br />

uneingeschränkt die Rechte zur Bildung von Betriebsräten einzuräumen; das<br />

Grundrecht auf Koalitionsfreiheit, wozu auch die Streikfreiheit zählt, muss auch im<br />

Bereich kirchlicher Einrichtungen Gültigkeit haben. Über den Weg zur Überleitung in<br />

das allgemein verbindliche Arbeitsrecht wollen wir einen Dialog mit den Kirchen führen.“<br />

Begründung: Das kirchliche Arbeitsrecht findet auf etwa 1,3 Millionen<br />

Arbeitsverhältnisse in Deutschland Anwendung. Das gilt selbst dann, wenn die Träger<br />

einen sehr hohen Anteil öffentlicher Zuschüsse erhalten. Mit einer präzisen<br />

Stellungnahme geben die Grünen ein starkes Signal in die Gesellschaft, dass sie Einschränkungen<br />

von Rechten von ArbeitnehmerInnen in diesem Wirtschaftssektor nicht<br />

weiter hinnehmen wollen. Die Grünen haben mit ihrem Beschluss auf der BDK in Kiel<br />

(November 2011) eine eindeutige Position für Änderungen im Bereich des kirchlichen<br />

Arbeitsrechts bezogen, die auch in der Gesetzgebung umgesetzt werden soll. Seit der<br />

BDK in Kiel ist Beschlusslage der Grünen die Forderung nach uneingeschränktem<br />

Streikrecht, vollständiger Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und<br />

des kollektiven Arbeitsrechts in kirchlichen Einrichtungen sowie die Beschränkung des<br />

kirchlichen Sonderwegs auf den engen „Bereich der Verkündigung“.Die BDK in<br />

BTW-A-01-129-5 Seite 1 / 2

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