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35. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz 26.

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von staatlicher Seite mitbeworben werden sollte - denn beispielsweise das Pilot-Projekt<br />

von Tennet in Schleswig-Holstein plant offenbar eine hybride Finanzierung, also eine<br />

Anleihe, die zunächst Fremdkapital ist und dann Eigenkapital wird. Damit stellen sich<br />

Fragen des Anlegerschutzes: Sollte das Tennet-Projekt aus unvorhergesehenen<br />

Gründen scheitern, würden die BürgerInnen ihr Kapital verlieren, während die Banken<br />

erst nach vollständigem Ausfall der BürgerInnen Verluste tragen müssten.<br />

Noch gravierender werden die Fragestellungen, wenn der Staat selbst Anleihen zur<br />

Beteiligung am Netzausbau emittiert, sei es direkt oder über Garantien. Denn dann<br />

wäre eine mögliche Teilfinanzierung durch BürgerInnen nicht mehr mit<br />

unternehmerischen Risiken verbunden - die Investitionen und die Rückzahlungen wären<br />

durch ein bundeseigenes Unternehmen garantiert. Damit aber fände eine staatliche<br />

Subventionierung von GutverdienerInnen über staatlich garantierte höhere Zinsen statt -<br />

denn je höher das Vermögen ist, desto mehr Anleihen können auch gekauft werden.<br />

Schließlich stellt sich die Frage, was passiert, wenn das Anlageinteresse der<br />

AnwohnerInnen ausgeschöpft ist, aber noch nicht alle Anleihen ausgegeben sind. Es<br />

besteht die Gefahr, dass dann auch andere Finanzmarktakteure von dieser<br />

Subventionierung profitieren.<br />

Die bisherigen Beteiligungsmöglichkeiten für BürgerInnen zur Finanzierung der<br />

Energiewende hatten immer ein unternehmerisches Element. Photovoltaikbetreiber<br />

müssen etwa ein Gewerbe anmelden und ihre eigene Fläche, in der Regel ihr<br />

Hausdach, zur Verfügung stellen. Außerdem unterliegen sie unternehmerischen<br />

Risiken, ihre Erträge schwanken also mit den tatsächlichen Sonnenstunden. Bei einem<br />

staatlich garantierten Zins für die Investition in den Netzausbau wäre dies anders.<br />

Der Änderungsantrag lehnt die finanzielle BürgerInnenbeteiligung am Netzausbau nicht<br />

ab, würde aber dafür sorgen, dass wir eine endgültige Bewertung des Instruments erst<br />

dann vornehmen, wenn die beschriebenen offenen Fragen im Grundsatz geklärt sind.<br />

BTW-E-01-116 Seite 2 / 2

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