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35. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz 26.

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<strong>35.</strong> <strong>Bundesdelegiertenkonferenz</strong><br />

<strong>26.</strong> - 28. April 2013, Berlin - Velodrom<br />

BTW-E-01-143-1 Bundestagswahlprogramm - 100% Sichere Energie<br />

Gliederung: KV Osnabrück-Land<br />

Beschlussdatum: 02.04.2013<br />

Änderungsantrag zu BTW-E-01<br />

Zeile 143-149 ersetzen durch:<br />

„...Braunkohletagebaue zu verhindern. Eine umfassende Novellierung des<br />

Bundesberggesetzes ist erforderlich, einschließlich der vollen Umsetzung der<br />

europäischen Richtlinien zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Dazu gehören die<br />

Einführung eines dreidimensionalen Raumordnungsprogrammes, um die verschiedenen<br />

Nutzungsansprüche an den Untergrund umwelt- und sozialverträglich steuern zu<br />

können, sowie eine verbesserte Rechtsstellung der BürgerInnen zur Durchsetzung von<br />

Schadensersatzansprüchen. CO2-Abscheidung und Speicherung (CCS) an Kohle- und<br />

Gaskraftwerken lehnen wir ebenso ab wie die sogenannte unkonventionelle<br />

Erdgasförderung (Fracking). Letzteres lehnen wir ab, weil dies keine Alternative zur<br />

Umstellung auf regenerative Energien ist, die nach den vorliegenden Erkenntnissen<br />

wassergefährdend, umweltschädlich und gesundheitsgefährdend ist und sich nachteilig<br />

auf den Ausbau erneuerbarer Energien sowie auf die strukturelle Entwicklung der<br />

betroffenen Gebiete auswirkt. Das Wiedereinpressen von giftigem Lagerstättenwasser<br />

ist zu verbieten. Die Gefahren für die Umwelt resultieren dabei nicht nur aus den<br />

eingesetzten wassergefährdenden oder toxischen Stoffen, sondern auch aus dem<br />

hohen Anteil des aus dem Untergrund entweichenden Methangases, das eine weitaus<br />

höhere Klimaschädlichkeit aufweist als CO2. Ferner werden beim Fracking große<br />

Mengen an Trinkwasser verbraucht, das dem Wasserkreislauf unwiederbringlich<br />

entzogen würde. Daher werden wir uns dafür einsetzen, alle Planungen zur<br />

unkonventionellen Erdgasförderung zu stoppen und gesetzliche Regelungen zum<br />

Schutz des tiefen Untergrunds zu verankern.“<br />

Begründung:<br />

Ein Moratorium, d.h. ein vorläufiges Aussetzen oder Aufschieben von<br />

Genehmigungsverfahren, ist nach den inzwischen vorliegenden Erkenntnissen über die<br />

langfristigen Auswirkungen des Fracking-Verfahrens auf Mensch und Umwelt nicht<br />

mehr hinreichend. Daher haben sich die Initiativen gegen Fracking nach einem langen<br />

Diskussionsprozess darauf verständigt, ein grundsätzliches Verbot des Fracking zu<br />

fordern (s. "Lünner Resolution" von Juni 2012).<br />

BTW-E-01-143-1 Seite 1 / 3

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