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35. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz 26.

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Zulassung der Beschneider und die Durchführung einer Beschneidung. Jeder, der sich<br />

im Besitz der erforderlichen Fähigkeiten sieht, darf demnach Beschneidungen<br />

durchführen“.<br />

Insoweit stellt die Forderungen des § 1631 d im Sorgerecht nach Einhaltung der Regeln<br />

der ärztlichen Kunst und der ausdrückliche Vorbehalt, dass das Kindeswohl durch die<br />

Beschneidung nicht gefährdet werden darf, hier sogar einen gewissen Fortschritt dar.<br />

-Befristung statt Streichung von § 1631 d BGB<br />

Eine Befristung erzwingt die Neuregelung, räumt dafür aber ausreichend Zeit ein und<br />

vermeidet die Unsicherheit alle Beteiligten in der Zwischenzeit. Welche Probleme m.E.<br />

mit einer Streichung der Regelung auf uns zukommen können, habe ich oben<br />

ausgeführt.<br />

Daneben halte ich es aber auch für notwenig, hier nicht wieder eine Situation zu<br />

schaffen, in der wir unter Zeitdruck stehen, weil dann eine ausgewogene Regelung<br />

kaum möglich ist. Die Gräben sind noch zu tief und die Überlegungen zu wenig<br />

ausgereift als dass zu erwarten wäre, dass es aus dem Stand zu einer besseren<br />

Lösung kommen würde.<br />

Deshalb werbe ich hier für etwas Geduld, weil ich denke dass wir kein Interesse an<br />

einem weiteren Schnellschuss haben können. In einer Situation, in der die<br />

Meinungsbildung in unserem Sinn einfach Zeit braucht, geht es nach meiner<br />

Überzeugung vor allem darum, endgültige Festlegungen zu vermeiden und den<br />

Fortgang der Diskussion sicherzustellen.<br />

-Warum kein „klares Bekenntnis“ im Antrag?<br />

Es geht um die Gestaltung des Übergangs, von dem ich eine klare Vorstellung habe,<br />

wo er hinführen muss. Deshalb würde ich mir wünschen, dass der Anteil derer, für die<br />

das Ziel klar ist, zunimmt. Aber zu diesem Zeitpunkt ist es m.E. weder notwendig noch<br />

sinnvoll, es mit einer Vorfestlegung vielen zu erschweren (oder gar unmöglich zu<br />

machen) diesen Antrag zu unterstützen.<br />

Deshalb geht es in diesem Antrag um das Bekenntnis zum Vorrang des Kindeswohls<br />

und um Maßnahmen, die m.E. jetzt notwendig sind, um dieses zu schützen.<br />

Und über Art, Umfang und Begründung dauerhafter Ausnahmen von einem allgemeinen<br />

Beschneidungsverbot können wir dann immer noch sprechen.<br />

Ich spreche hier jetzt von einem Beschneidungsverbot und Ausnahmen, der Antrag<br />

richtet sich darauf die Schranken der grundsätzlichen Erlaubnis zu konkretisieren.<br />

Das Ziel ist gleich, der Weg erscheint mir in der Form sinnvoller, denn das Gesetz gibt<br />

es und deshalb sollten wir von da aus denken und darauf aufbauen.<br />

Ich denke, dass wir auch inhaltlich über Ausnahmen von einem Beschneidungsverbot<br />

diskutieren müssen. Vorstellbar wären z.B. Ausnahmeregeln, die neu zugezogenen<br />

BTW-G-01-155-2 Seite 4 / 7

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