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35. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz 26.

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wird. Es ist richtig, LeiharbeitnehmerInnen dieselben Rechte wie der Stammbelegschaft<br />

zu geben. Ein Entgelt mindestens auf dem Niveau der Stammbelegschaft ab dem<br />

ersten Tag gefährdet jedoch das Prinzip der Leiharbeit. Nach mehr als einem halben<br />

Jahr im Betrieb sind zum Beispiel Kosten für die Einarbeitung abgegolten. Dann wird<br />

aus einer kurzfristigen Maßnahme zur Pufferung etwa von Auftragsspitzen eine<br />

Vorstufe für eine dauerhafte Übernahme. Es erscheint angebracht, nach einer solchen<br />

Frist eine Entlohnung auf dem Niveau er Stammbelegschaft festzuschreiben. Das<br />

Schlüsselprojekt Leiharbeit muss in Zeile 318 entsprechend angepasst werden.<br />

BTW-A-01-071-1 Seite 2 / 2

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