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35. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz 26.

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Als Begründung für die Novelle wird die EU-Richtlinie 2011/61/EU, die bis Juni 2013<br />

umgesetzt werden muss, ins Feld geführt. Ziel dieser Richtlinie ist es, sämtliche<br />

Finanzmarktakteure einer Aufsicht zu unterwerfen und den Anlegerschutz zu stärken.<br />

Tatsächlich verhindert diese Novelle Bürgerprojekte, wie sie bisher erfolgreich<br />

praktiziert wurden. Der Gesetzentwurf geht weit über die geforderten Inhalte und<br />

Maßnahmen hinaus und nährt den Verdacht, dass damit die „Energiewende von unten“<br />

durch die Hintertür ausgebremst werden soll.<br />

Sollte die angestrebte Gesetzesnovelle den Bundestag passieren und in Kraft treten,<br />

muss sie nach der Wahl im Hinblick auf praxisnahe Beteiligungsmöglichkeiten von<br />

KleinanlegerInnen novelliert werden.<br />

BTW-E-01-103-1 Seite 2 / 2

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