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35. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz 26.

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<strong>35.</strong> <strong>Bundesdelegiertenkonferenz</strong><br />

<strong>26.</strong> - 28. April 2013, Berlin - Velodrom<br />

BTW-A-01-271-2 Bundestagswahlprogramm - Teilhaben an guter Arbeit<br />

Gliederung: KV Freiburg<br />

Beschlussdatum: 21.03.2013<br />

Änderungsantrag zu BTW-A-01<br />

Der Satz: Deshalb fordern wir eine feste Quote von 50 % für Frauen in Aufsichtsräten"<br />

wird an das Ende des Absatzes verschoben und wie folgt neu gefasst:<br />

"Außerdem fordern wir eine Mindestquote von einem Drittel für Frauen in<br />

Aufsichtsräten."<br />

Begründung: Das Ziel, Hindernisse für eine eigenständige Existenzsicherung von<br />

Frauen aus dem Weg zu räumen, wird sicher nicht über eine Quote in Aufsichtsräten<br />

erreicht. Daher ist die Stellung des Satzes in dem Absatz falsch. Da nicht festgelegt<br />

wird, ab welcher Betriebsgröße die Quote in Aufsichtsräten gelten soll, gilt sie auch für<br />

kleine Aktiengesellschaften. Deren Aufsichtsräte haben mindestens drei Mitglieder. Eine<br />

feste Quote von 50 % wäre für diese Unternehmen eine Zwei-Drittel-Quote. Dieser<br />

Eingriff in die Wahlfreiheit der Aktionäre geht zu weit.<br />

BTW-A-01-271-2 Seite 1 / 1

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