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35. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz 26.

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oder weniger direkt zwingt, diese Schuldenbremse zu übernehmen, der hat auch dafür<br />

zu sorgen, dass die Länder und Kommunen in die Lage versetzt werden, diese Bremse<br />

dann auch einzuhalten. Dazu sind nicht nur die kommunale Wirtschaftssteuer, eine<br />

realistische Grundsteuer, eine Vermögensteuer und eine erhöhte Erbschaftsteuer nötig,<br />

die Ländern und Kommunen zugute kommen. Selbstverständlich muss auch das<br />

Konnexitätsprinzip werden, damit vom Bund an Länder und/oder Kommunen<br />

übertragene Aufgaben ausreichend finanziert werden.<br />

Und, um die existierenden Schulden abzubauen bedarf es eines<br />

„Altschuldentilgungsfonds“, in dem alle öffentlichen Schulden (auch die des Bundes)<br />

einfließen. Analog zur richtigen Forderung eines Altschuldentilgungsfonds auf der<br />

europäischen Ebene können die Schulden durch die damit einhergehenden günstigeren<br />

Rahmenbedingungen kontinuierlich abgebaut werden.<br />

Der Altschuldentilgungsfonds passt inhaltlich an diese Stelle sehr gut und seine<br />

bisherige, kurze Erwähnung im Teil Q (S. 7, Zeile 233 ff.) entspricht nicht seiner<br />

strategischen Relevanz.<br />

BTW-H-01-179 Seite 2 / 2

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