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35. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz 26.

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<strong>35.</strong> <strong>Bundesdelegiertenkonferenz</strong><br />

<strong>26.</strong> - 28. April 2013, Berlin - Velodrom<br />

BTW-E-01-147-4 Bundestagswahlprogramm - 100% Sichere Energie<br />

Gliederung: KV Tempelhof-Schöneberg<br />

Beschlussdatum: <strong>26.</strong>03.2013<br />

Änderungsantrag zu BTW-E-01<br />

Zeilen 147 bis 149 („ Die Förderung von unkonventionellem Erdgas … haben,<br />

dass es unschädlich ist.“ ) ersetzen durch:<br />

Die Förderung von unkonventionellem Erdgas mittels giftiger Chemikalien – das sog.<br />

„Fracking“ – ist nicht zu verantworten. Um unser Grundwasser, unsere<br />

Oberflächengewässer und Böden vor schweren Verunreinigungen zu bewahren, setzen<br />

wir uns dafür ein, entsprechende Verfahren nicht zu genehmigen.“<br />

Begründung:<br />

Die Förderung von Schiefergas aus tiefen Gesteinsschichten bedroht unsere Umwelt.<br />

Denn beim sogenannten „Fracking“ wird unter hohem Druck ein Giftcocktail in den<br />

Boden gepresst, bestehend aus Wasser, Sand und Chemikalien. Dokumentierte<br />

Umweltschäden in Niedersachsen und in den USA zeigen die Gefahren dieser<br />

Techniken: In einigen Fracking-Regionen in den USA ist das Trinkwasser durch die<br />

eingesetzten Chemikalien und das entweichende Erdgas so belastet, dass die<br />

Bevölkerung mit Tankwagen versorgt werden muss. Aber auch Oberflächengewässer<br />

und Böden werden durch die eingesetzten Gifte gefährdet.<br />

Die Gewinnung von Schiefergas durch „Fracking“ ist zudem ein energiepolitischer<br />

Irrweg. Wir wollen weg von fossilen Brennstoffen und hin zu erneuerbaren Energien.<br />

Ein Verbot bzw. eine Nicht-Genehmigung von „Fracking“, wie beispielsweise in<br />

Frankreich bereits durchgesetzt, ist daher der richtige Weg.<br />

BTW-E-01-147-4 Seite 1 / 1

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