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35. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz 26.

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gesellschaftlich aufwerten. Mit einem Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft<br />

sollen Betriebe und Tarifpartner zu aktiven Maßnahmen zur Gleichstellung verpflichtet<br />

werden.“<br />

Begründung:<br />

Die Ausführungen zu branchenspezifischen Mindestlöhnen etc. werden mit diesem<br />

Änderungsantrag richtig ausgeführt. Entgeltdiskriminierung und die Benachteiligung von<br />

Frauen erhalten mit einem eigenen Absatz und konkreteren Ausführungen einen<br />

höheren Stellenwert.<br />

BTW-A-01-052 Seite 2 / 2

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