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Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag

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Seite 108 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong><br />

Hier sei insbesondere auf die Anfrage vom 18.07.2005 an<br />

alle Landesverfassungsschutzbehörden, an das BfV, den<br />

BND, den MAD und auch ausländische Dienste zu Informationen<br />

über die Opfer im nachrichtendienstlichen Bereich<br />

verwiesen.<br />

Nach der zweiten OFA kam es nun auch zu Anfragen im Beobachtungsbereich<br />

„Rechtsextremismus“.<br />

Die Anfragen der BAO Bosporus beim Landesamt und deren<br />

Beantwortung von Juli 2006 bis Februar 2007 im Einzelnen:<br />

• Am 07.07.2006 fand ein „Arbeitsgespräch“ zwischen<br />

Mitarbeitern des Landesamtes und Mitarbeitern der BAO<br />

Bosporus statt (siehe unter B.4.12.4.). Dabei wurde den<br />

Mitarbeitern des Landesamtes "kurz der Denkansatz der<br />

Einzeltätertheorie dargelegt", wonach es sich "möglicherweise<br />

um eine Tat mit fremdenfeindlichem Hintergrund<br />

oder noch allgemeiner gesprochen um einen oder mehrere<br />

Täter aus der rechtsextremistischen Szene handeln könnte.<br />

[…]"<br />

• Am 12.07.2006 fragte der Zeuge Pfister beim Landesamt<br />

telefonisch an, ob Daten zur „IVS-Berichterstattung“ recherchierbar<br />

seien.<br />

• Am 14.07.2006 erfolgte der Rückruf des Landesamtes,<br />

der vom Zeugen Pfister in einem Vermerk festgehalten<br />

wurde. Dort heißt es:<br />

„Es wird mitgeteilt, dass ohne entsprechende Personennamen<br />

eine Abfrage oder Recherche im System schwer<br />

durchzuführen ist. Ein zufriedenstellendes Ergebnis ist<br />

nicht zu erwarten. Mit Herrn […] wurde deshalb so verblieben,<br />

dass er zumindest die bis zum Jahr 2000 (Beginn<br />

der Mordserie) als rechte Szenenangehörige erkannten und<br />

festgestellten Personen zusammenstellt und mitteilt.“<br />

Eine Beschränkung auf den Nürnberger Raum war demnach<br />

zunächst von der BAO Bosporus nicht beabsichtigt.<br />

Man wollte vielmehr zu Beginn die Daten aller Rechtsextremisten<br />

in Bayern haben. Dies wurde von den Zeugen<br />

Pfister in seiner Vernehmung bestätigt. Die Beschränkung<br />

wurde vom Landesamt für Verfassungsschutz selbst vorgenommen.<br />

Begründet wurde dies von den Zeugen Hegler und Biber<br />

mit rechtlichen Bedenken. Verwiesen wurde dabei auf<br />

die Art. 14 und 17 des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes<br />

(siehe oben) bzw. auf die fehlende Konkretisierung<br />

der Anfrage, so dass eine Prüfung der Anfrage auf ihre<br />

Rechtmäßigkeit mangels Angaben schon gar nicht möglich<br />

gewesen sei.<br />

• Am 20.07.2006 lehnte das Landesamt die Übermittlung<br />

der angeforderten Daten ab. Die BAO Bosporus hat dieses<br />

Telefonat wie folgt in ihren Akten vermerkt:<br />

„Nach Rücksprache mit der hausinternen Rechtsabteilung<br />

/Datenschutzbeauftragter ist eine Datenübermittlung<br />

in dem angefragten Umfang nicht möglich.<br />

Gründe:<br />

- die Anfrage betrifft für den Zeitraum 1995 —2002 etwa<br />

zwischen 3000 bis 3500 personenbezogene Datensätze<br />

- darunter ein bestimmter Umfang an „sensiblen<br />

Daten“ (nicht offen eingestufte Erkenntnisse)<br />

in Einzelfällen bestünde demnach eine Gefährdung hinsichtlich<br />

„Quellenschutz“.<br />

– Im Herbst 2006 wurden die Ergebnisse der zweiten OFA<br />

bei der Dienstbesprechung auf der Schwarzenkopfhütte<br />

durch die BAO Bosporus vorgestellt. Beim diesem Treffen<br />

auf der Schwarzenkopfhütte war u.a. auch der damalige<br />

Präsident des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz,<br />

Dr. Weber, anwesend. 591<br />

– Nach Aktenlage gab sich die BAO Bosporus damit unverständlicherweise<br />

bis zum Dezember 2006 zufrieden,<br />

da in der Zwischenzeit keine weiteren Kontaktaufnahmen<br />

dokumentiert sind. Der Zeuge Hegler hat diese "Kontakt-<br />

Pause" zwischen dem Landesamt und der BAO Bosporus<br />

auch eingeräumt (siehe oben unter B.4.12.5.).<br />

– Der nächste Vermerk der BAO Bosporus stammt vom 4.<br />

Dezember 2006 über ein Gespräch zwischen dem Zeugen<br />

Pfister und dem Zeugen Hegler. Dort heißt es:<br />

„Während des Gesprächs mit Herrn Hegler wurde nochmals<br />

auf den Ermittlungsansatz EZT eingegangen. Als<br />

Fahndungsansatz / Hauptaugenmerk für die Datenerhebung<br />

beim Bayer. LfV sind die „rechten“ Szene-/ Organisationsangehörigen<br />

zu nehmen.<br />

Zusammengefasster Gesprächsinhalt:<br />

Herr Hegler führte aus, dass nach Erhebung der Daten<br />

Rücksprache mit der juristischen Abteilung im eigenen<br />

Hause genommen wurde, ob man das Ergebnis der BAO<br />

Bosporus übermitteln kann/darf .<br />

Beim LfV kam man nach der Überprüfung zu dem Ergebnis,<br />

dass die Daten der Polizei nicht zur Verfügung<br />

gestellt werden dürfen, da<br />

– die Anfrage nicht konkret genug war<br />

– eine Gefährdung von „Quellen“ nicht ausgeschlossen<br />

werden kann<br />

Herrn Hegler wurde deshalb nochmals der EZT-Ansatz<br />

mit den Erläuterungen zum Täterprofil (Alter, geografische<br />

Ableitung, Zugehörigkeit/Ausstieg rechte Szene) vorgetragen,<br />

wobei auch der Hinweis gegeben wurde, dass<br />

die Anfrage aus hiesiger Sicht „konkret“ und genau definiert<br />

sei. Herr Hegler blieb trotz vorgebrachter Bedenken<br />

bei seiner ersten Aussage, dass die Anfrage nicht konkret<br />

genug sei. Letztlich wird durch die Absage die Vermutung<br />

des Unterzeichners verstärkt, dass das Bayer. LfV die Herausgabe<br />

von Personendaten eher deshalb verneint, da<br />

591 Anwesenheit bestätigt durch Email des Staatsministeriums des Innern<br />

vom 27.06.2013.

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