Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag
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Seite 114 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong><br />
Der Zeuge Pfister gab an, dass das Landesamt für Verfassungsschutz<br />
immer wieder auf Quellenschutz und die fehlende<br />
Konkretheit der Anfrage der BAO verwiesen habe. Ein<br />
klares Nein habe es aber nie gegeben. Ein klares Nein wäre<br />
gewesen, wenn aus Quellenschutzgründen definitiv die Weitergabe<br />
von Daten abgelehnt worden wäre. 640 Nachdem man<br />
trotz mehrfacher Nachfrage nichts bekommen habe, habe<br />
man zum Schluss versucht, zumindest Informationen über<br />
Skinheads zu bekommen. 641 Diese sog. Skinhead-Broschüren<br />
seien dann im Anschluss an dieses letzte Telefonat mit einem<br />
leitenden Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz<br />
übersandt worden. Dabei handle es sich um Broschüren, die<br />
das Landesamt für Verfassungsschutz in Zusammenarbeit mit<br />
der Polizei erstellt, so dass die darin genannten Personen der<br />
Polizei bereits bekannt gewesen seien. 642<br />
Der Zeuge Biber bestätigte, dass die Anfrage im Landesamt<br />
für Verfassungsschutz zunächst wegen fehlender<br />
Konkretheit nicht beantwortet werden konnte. Man habe die<br />
Erforderlichkeit nach Art.14 BayVSG nicht prüfen können.<br />
Daher habe man sich mit der Frage des Quellenschutzes erst<br />
gar nicht befasst. 643<br />
Der Zeuge Zeiher gab an, dass das Thema Quellenschutz<br />
ein ganz wesentlicher Punkt gewesen sei. Die Polizei habe<br />
einen Zugriff auf den kompletten Datenbestand gewollt. Das<br />
sei aber nicht möglich gewesen, vielmehr hätten Daten herausgefiltert<br />
werden müssen, die man der Polizei habe zur<br />
Verfügung stellen können. 644<br />
Nachdem man seitens des Landesamts für Verfassungsschutz<br />
die BAO Bosporus darauf hingewiesen habe, dass man eine<br />
nähere Erläuterung und Konkretisierung brauche, habe man<br />
erst wieder Anfang Dezember einen Anruf der BAO von<br />
Herrn Pfister bekommen, in dem erneut die Datenübermittlung<br />
eingefordert worden sei. 645 Dazwischen habe kein<br />
Kontakt zwischen Landesamt für Verfassungsschutz und der<br />
BAO bestanden, so der Zeuge HEGLER. 646 Auf die Broschüren,<br />
umfangreiche Datensammlung über die Skinhead-<br />
Szene, die das Landesamt für Verfassungsschutz zusammen<br />
mit den KS-Dienststellen erstellt habe, sei bereits frühzeitig<br />
hingewiesen worden. Man habe angeboten, diese zu übermitteln,<br />
falls sie bei der Polizei nicht mehr vorhanden seien.<br />
Damit habe sich die BAO Bosporus aber nicht zufrieden gegeben.<br />
647<br />
B.4.12.5.1. Trifft es zu, dass das Landesamt für Verfassungsschutz<br />
nach der ersten Anfrage der BAO „Bosporus“<br />
ein Rechtsgutachten zur Frage der Übermittlungspflichten<br />
erstellen ließ und falls ja, welches Ergebnis<br />
hatte das Gutachten erbracht?<br />
Ein schriftliches Gutachten gab es nicht. 648<br />
640 Pfister, 21.03.2013, S. 35 ff.<br />
641 Pfister, 21.03.2013, S. 21.<br />
642 Pfister, 21.03.2013, S. 22.<br />
643 Biber, 17.04.2013, S. 27.<br />
644 Zeiher, 19.03.2013, S. 33 (nichtöffentlich).<br />
645 Hegler, 25.04.2013, S. 4 ff.<br />
646 Hegler, 25.04.2013, S. 7.<br />
647 Hegler, 25.04.2013, S. 5.<br />
648 Biber, 17.04.2013, S. 50.<br />
Der Zeuge Witkowski gab an, dass ihm vom zuständigen<br />
Abteilungsleiter im Landesamt für Verfassungsschutz mitgeteilt<br />
wurde, dass man dort die hausinterne Rechtsabteilung<br />
sowie den Datenschutzbeauftragten diesbezüglich gefragt<br />
habe und wegen des Umfangs der personenbezogenen Daten<br />
(etwa 3.000 bis 3.500) diese nicht übermittelt werden könnten.<br />
649<br />
Der Zeuge Biber gab an, er habe gemeinsam mit Herrn<br />
Hegler Art. 14 Abs.1 BayVSG als einschlägige gesetzliche<br />
Bestimmung geprüft. Durch diese Vorschrift seien dem Landesamt<br />
für Verfassungsschutz bei der Datenübermittlung an<br />
die Polizei insoweit Grenzen gesetzt, als das Landesamt für<br />
Verfassungsschutz die Erforderlichkeit und die Zweckbestimmung<br />
der zu übermittelnden personenbezogenen Daten<br />
zu prüfen habe. Andernfalls würde es sich um unzulässige<br />
Vorratsdaten handeln. 650<br />
Auf Nachfrage gab der Zeuge Pfister an, er habe nicht<br />
gewusst, dass eine Datenweitergabe in diesem Umfang<br />
rechtswidrig gewesen wäre. Er habe auch nichts von dem<br />
erwähnten Rechtsgutachten gewusst. 651<br />
B.4.12.5.2. War das Landesamt für Verfassungsschutz<br />
der Auffassung, dass der Beantwortung der Anfrage der<br />
BAO „Bosporus“ ein besonderes Übermittlungsverbot<br />
gem. Art. 17 BayVSG entgegenstand?<br />
Der Zeuge Biber gab an, dass aufgrund der sehr pauschalen<br />
Anfrage der BAO schon die Voraussetzungen des Art. 14<br />
BayVSG nicht geprüft werden hätten können. Da von der<br />
BAO keine näheren Informationen hinsichtlich der angeforderten<br />
umfangreichen Daten genannt und auch keine Angaben<br />
zur Verwendung dieser Daten gemacht worden seien,<br />
habe man weder die Voraussetzungen des Art. 14 BayVSG,<br />
insbesondere Erforderlichkeit und Zweckbestimmung<br />
prüfen können, noch habe man die von Art. 17 BayVSG<br />
vorgeschriebene Abwägung von Geheimhaltungsinteressen<br />
vornehmen können. 652 Man habe also die Frage eines konkreten<br />
Übermittlungsverbotes i. S. v. Art. 17 BayVSG nicht<br />
prüfen können, da man schon die Vorstufe, die Frage der<br />
Erforderlichkeit i. S. v. Art. 14 BayVSG, nicht habe prüfen<br />
können. 653<br />
B.4.12.6. Trifft es zu, dass das Landesamt für Verfassungsschutz<br />
erst nach nochmaliger Nachfrage und Konkretisierung<br />
der Anfrage vom 28.12.2006 schließlich mit<br />
Schreiben vom 27.02.2007 eine Liste mit 682 Namen von<br />
Angehörigen der rechtsextremistischen Szene im Großraum<br />
Nürnberg übersandt hat?<br />
Das ist zutreffend.<br />
Am 28.12.2006 wurde eine entsprechende schriftliche Anfrage<br />
postalisch an das Landesamt für Verfassungsschutz<br />
649 Witkowski, 19.03.2013, S. 5.<br />
650 Biber, 17.04.2013, S. 4.<br />
651 Pfister, 21.03.2013, S. 64.<br />
652 Biber, 17.04.2013, S. 6.<br />
653 Biber, 17.04.2013, S. <strong>16</strong>.