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Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag

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Seite 114 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong><br />

Der Zeuge Pfister gab an, dass das Landesamt für Verfassungsschutz<br />

immer wieder auf Quellenschutz und die fehlende<br />

Konkretheit der Anfrage der BAO verwiesen habe. Ein<br />

klares Nein habe es aber nie gegeben. Ein klares Nein wäre<br />

gewesen, wenn aus Quellenschutzgründen definitiv die Weitergabe<br />

von Daten abgelehnt worden wäre. 640 Nachdem man<br />

trotz mehrfacher Nachfrage nichts bekommen habe, habe<br />

man zum Schluss versucht, zumindest Informationen über<br />

Skinheads zu bekommen. 641 Diese sog. Skinhead-Broschüren<br />

seien dann im Anschluss an dieses letzte Telefonat mit einem<br />

leitenden Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz<br />

übersandt worden. Dabei handle es sich um Broschüren, die<br />

das Landesamt für Verfassungsschutz in Zusammenarbeit mit<br />

der Polizei erstellt, so dass die darin genannten Personen der<br />

Polizei bereits bekannt gewesen seien. 642<br />

Der Zeuge Biber bestätigte, dass die Anfrage im Landesamt<br />

für Verfassungsschutz zunächst wegen fehlender<br />

Konkretheit nicht beantwortet werden konnte. Man habe die<br />

Erforderlichkeit nach Art.14 BayVSG nicht prüfen können.<br />

Daher habe man sich mit der Frage des Quellenschutzes erst<br />

gar nicht befasst. 643<br />

Der Zeuge Zeiher gab an, dass das Thema Quellenschutz<br />

ein ganz wesentlicher Punkt gewesen sei. Die Polizei habe<br />

einen Zugriff auf den kompletten Datenbestand gewollt. Das<br />

sei aber nicht möglich gewesen, vielmehr hätten Daten herausgefiltert<br />

werden müssen, die man der Polizei habe zur<br />

Verfügung stellen können. 644<br />

Nachdem man seitens des Landesamts für Verfassungsschutz<br />

die BAO Bosporus darauf hingewiesen habe, dass man eine<br />

nähere Erläuterung und Konkretisierung brauche, habe man<br />

erst wieder Anfang Dezember einen Anruf der BAO von<br />

Herrn Pfister bekommen, in dem erneut die Datenübermittlung<br />

eingefordert worden sei. 645 Dazwischen habe kein<br />

Kontakt zwischen Landesamt für Verfassungsschutz und der<br />

BAO bestanden, so der Zeuge HEGLER. 646 Auf die Broschüren,<br />

umfangreiche Datensammlung über die Skinhead-<br />

Szene, die das Landesamt für Verfassungsschutz zusammen<br />

mit den KS-Dienststellen erstellt habe, sei bereits frühzeitig<br />

hingewiesen worden. Man habe angeboten, diese zu übermitteln,<br />

falls sie bei der Polizei nicht mehr vorhanden seien.<br />

Damit habe sich die BAO Bosporus aber nicht zufrieden gegeben.<br />

647<br />

B.4.12.5.1. Trifft es zu, dass das Landesamt für Verfassungsschutz<br />

nach der ersten Anfrage der BAO „Bosporus“<br />

ein Rechtsgutachten zur Frage der Übermittlungspflichten<br />

erstellen ließ und falls ja, welches Ergebnis<br />

hatte das Gutachten erbracht?<br />

Ein schriftliches Gutachten gab es nicht. 648<br />

640 Pfister, 21.03.2013, S. 35 ff.<br />

641 Pfister, 21.03.2013, S. 21.<br />

642 Pfister, 21.03.2013, S. 22.<br />

643 Biber, 17.04.2013, S. 27.<br />

644 Zeiher, 19.03.2013, S. 33 (nichtöffentlich).<br />

645 Hegler, 25.04.2013, S. 4 ff.<br />

646 Hegler, 25.04.2013, S. 7.<br />

647 Hegler, 25.04.2013, S. 5.<br />

648 Biber, 17.04.2013, S. 50.<br />

Der Zeuge Witkowski gab an, dass ihm vom zuständigen<br />

Abteilungsleiter im Landesamt für Verfassungsschutz mitgeteilt<br />

wurde, dass man dort die hausinterne Rechtsabteilung<br />

sowie den Datenschutzbeauftragten diesbezüglich gefragt<br />

habe und wegen des Umfangs der personenbezogenen Daten<br />

(etwa 3.000 bis 3.500) diese nicht übermittelt werden könnten.<br />

649<br />

Der Zeuge Biber gab an, er habe gemeinsam mit Herrn<br />

Hegler Art. 14 Abs.1 BayVSG als einschlägige gesetzliche<br />

Bestimmung geprüft. Durch diese Vorschrift seien dem Landesamt<br />

für Verfassungsschutz bei der Datenübermittlung an<br />

die Polizei insoweit Grenzen gesetzt, als das Landesamt für<br />

Verfassungsschutz die Erforderlichkeit und die Zweckbestimmung<br />

der zu übermittelnden personenbezogenen Daten<br />

zu prüfen habe. Andernfalls würde es sich um unzulässige<br />

Vorratsdaten handeln. 650<br />

Auf Nachfrage gab der Zeuge Pfister an, er habe nicht<br />

gewusst, dass eine Datenweitergabe in diesem Umfang<br />

rechtswidrig gewesen wäre. Er habe auch nichts von dem<br />

erwähnten Rechtsgutachten gewusst. 651<br />

B.4.12.5.2. War das Landesamt für Verfassungsschutz<br />

der Auffassung, dass der Beantwortung der Anfrage der<br />

BAO „Bosporus“ ein besonderes Übermittlungsverbot<br />

gem. Art. 17 BayVSG entgegenstand?<br />

Der Zeuge Biber gab an, dass aufgrund der sehr pauschalen<br />

Anfrage der BAO schon die Voraussetzungen des Art. 14<br />

BayVSG nicht geprüft werden hätten können. Da von der<br />

BAO keine näheren Informationen hinsichtlich der angeforderten<br />

umfangreichen Daten genannt und auch keine Angaben<br />

zur Verwendung dieser Daten gemacht worden seien,<br />

habe man weder die Voraussetzungen des Art. 14 BayVSG,<br />

insbesondere Erforderlichkeit und Zweckbestimmung<br />

prüfen können, noch habe man die von Art. 17 BayVSG<br />

vorgeschriebene Abwägung von Geheimhaltungsinteressen<br />

vornehmen können. 652 Man habe also die Frage eines konkreten<br />

Übermittlungsverbotes i. S. v. Art. 17 BayVSG nicht<br />

prüfen können, da man schon die Vorstufe, die Frage der<br />

Erforderlichkeit i. S. v. Art. 14 BayVSG, nicht habe prüfen<br />

können. 653<br />

B.4.12.6. Trifft es zu, dass das Landesamt für Verfassungsschutz<br />

erst nach nochmaliger Nachfrage und Konkretisierung<br />

der Anfrage vom 28.12.2006 schließlich mit<br />

Schreiben vom 27.02.2007 eine Liste mit 682 Namen von<br />

Angehörigen der rechtsextremistischen Szene im Großraum<br />

Nürnberg übersandt hat?<br />

Das ist zutreffend.<br />

Am 28.12.2006 wurde eine entsprechende schriftliche Anfrage<br />

postalisch an das Landesamt für Verfassungsschutz<br />

649 Witkowski, 19.03.2013, S. 5.<br />

650 Biber, 17.04.2013, S. 4.<br />

651 Pfister, 21.03.2013, S. 64.<br />

652 Biber, 17.04.2013, S. 6.<br />

653 Biber, 17.04.2013, S. <strong>16</strong>.

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