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Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag

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Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong> <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Seite 129<br />

B.6.3. Welche Erkenntnisse haben die Ermittlungsbehörden<br />

jeweils daraus gewonnen?<br />

Erkenntnisse der Ermittlungsbehörden, die durch die Ermittlungsmaßnahmen<br />

gewonnen wurden, ergeben sich nach<br />

Aktenlage nicht.<br />

Auch der Zeuge MÄHLER sagte aus, dass sich aus den verdeckten<br />

Ermittlungen keine relevanten Informationen für die<br />

Aufklärung der Tötungsdelikte gewinnen lassen konnten. 800<br />

B.6.4. Gab es im Zusammenhang mit Maßnahmen im<br />

Umfeld der Angehörigen Beschwerden über diese Ermittlungsmethoden<br />

und das Verhalten der Ermittler und<br />

falls ja, wie wurde diesen nachgegangen?<br />

Dem Untersuchungsausschuss sind hierzu verschiedene Publikationen<br />

der Angehörigen der Opfer bekannt. Die Akten<br />

liefern jedoch keine Informationen, dass es Beschwerden der<br />

Angehörigen im Zusammenhang mit den Ermittlungsmaßnahmen<br />

gegeben hat.<br />

Auf die Frage nach dem Umgang mit den Angehörigen,<br />

wies der Zeuge BOIE, der im Mordfall Kilic der zuständige<br />

Staatsanwalt war, darauf hin, dass ihm in den entsprechenden<br />

Jahren niemals etwaige Klagen oder Beschwerden zu Ohren<br />

gekommen seien. Insbesondere der Leiter der Mordkommission<br />

Wilfling habe sich teils “väterlich” um die Angehörigen<br />

gekümmert, so der Zeuge wörtlich. 801<br />

Der Zeuge HEGER verneinte, dass es seinerzeit Beschwerden<br />

gegeben habe und es seien auch keine bei ihm vorgebracht<br />

worden. 802<br />

B.6.5. Auf welcher Grundlage erfolgte die Einschätzung<br />

des StMI, es sei „naheliegend, die Drahtzieher des Verbrechens<br />

im Bereich der organisierten Kriminalität zu<br />

suchen“ und im Umfeld der Opfer sei die Polizei auf<br />

eine „Mauer des Schweigens“ gestoßen (vgl. SZ vom<br />

26.04.2006)?<br />

In der SZ vom 27.04.2006, wird der damals stellvertretende<br />

Sprecher des StMI mit den Worten zitiert, dass man „bei<br />

den Ermittlungen im Umfeld der Opfer auf eine Mauer des<br />

Schweigens gestoßen“ sei.<br />

Der Zeuge Dr. Beckstein wurde vom Untersuchungsausschuss<br />

dieser Presseartikel vorgehalten und bestätigte<br />

diese Äußerung seines Hauses. Er erklärte hierzu, dass diese<br />

Aussage sicher nicht glücklich gewesen sei. 803 Der Zeuge<br />

billigte zu, dass man bei dieser Wortwahl an eine Omertà<br />

denken könne und dies hier nicht der Fall gewesen sei, da alle<br />

Angehörigen korrekt ausgesagt hätten.<br />

800 Mähler, 06.03.2013 S.10 ff.<br />

801 Boie, 09.04.2013, S.81.<br />

802 Heger, 05.06.2013, S.18.<br />

803 Dr. Beckstein, 11.06.2013, S. 60.<br />

Insbesondere bestätigte keiner der polizeilichen Ermittler,<br />

die der Untersuchungsausschuss als Zeugen vernommen hat,<br />

eine „Mauer des Schweigens bei den Angehörigen der Opfer“.<br />

B.7. Welche Aktivitäten haben welche bayerischen Sicherheits-<br />

und Strafverfolgungsbehörden sowie die jeweils<br />

vorgesetzten Dienststellen und die Staatsregierung<br />

seit dem 04.11.2011 entwickelt?<br />

Laut Aktenlage wurde die gefundene Pistole Ceska 83 kriminaltechnisch<br />

durch das BKA untersucht und festgestellt, dass<br />

die Waffe ebenfalls in den Mordfällen zum Nachteil acht<br />

türkisch- und einem griechischstämmigen Mitbürger verwendet<br />

worden ist. 804 Weitere Erkenntnisse des Generalbundesanwalts<br />

sind der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth nicht<br />

bekannt gemacht worden. 805 Einzelheiten zu den geführten<br />

Aktivitäten sind in den Akten nicht ersichtlich.<br />

B.7.1. Wann sind die Ermittlungen wegen der fünf ungeklärten<br />

Mordfälle in Bayern wieder aufgenommen worden<br />

und sind die früheren SoKo’s bzw. BAOen wieder<br />

reaktiviert worden?<br />

Das Verfahren wurde mit Stand vom 11.11.2011 von der Generalbundesanwaltschaft<br />

eingeleitet und ab diesem Zeitpunkt<br />

ist die „BAO Trio, Regionaler Einzelabschnitt Bayern“ für<br />

die weiteren Ermittlungen in Bayern zuständig gewesen. 806<br />

Der Zeuge HÄNSSLER bestätigte, dass er ab 11.11.2011<br />

Leiter der Zentralen Sachbearbeiter bei der dann neu gegründeten<br />

„BAO Trio“ vom BKA mit dem regionalen Einsatzabschnitt<br />

Bayern gewesen sei und die Ermittlungen damit<br />

wieder aufgenommen worden seien. Ab 01.09.2012 habe er<br />

dann in Nürnberg die Mordkommission 2, die sich bisher mit<br />

dem Tagesgeschäft befasste, übernommen. 807<br />

B.7.2. Wie wurde die Zusammenarbeit zwischen den bayerischen<br />

Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden und<br />

dem GBA und der beim BKA neu geschaffenen BAO<br />

„Trio“ neu organisiert?<br />

Laut Aktenlage hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof<br />

ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und dem<br />

BKA gem. § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BKAG einen Auftrag<br />

erteilt hat. Die BKA-Abteilung polizeilicher Staatsschutz<br />

nimmt die polizeilichen Aufgaben in Zusammenarbeit mit<br />

den Landeskriminalämtern wahr. Die Einrichtung der BAO<br />

„Trio“ erfolgte durch das BKA. 808<br />

804 Akte 01/05, StMI- Gz.II-9914/2001,Schreiben des Leitenden Oberstaatsanwalt<br />

vom 23.11.2011, S.1.<br />

805 Akte 01/05, StMI- Gz.II-9914/2001,Schreiben vom Generalbundesanwalt<br />

in Nürnberg vom <strong>16</strong>.01.2012<br />

806 Akte 01/05, StMI- Gz.II-9914/2001, BLKA SG 321_Benachrichtigung<br />

gem. § 4 Abs.3 BKA-Gesetz_Fax vom 11.11.2011, S.1<br />

807 Hänßler, 05.02.2013, S. 111.<br />

808 Akte 01/05, StMI- Gz.II-9914/2001, BLKA SG 321_Benachrichtigung<br />

gem. § 4 Abs.3BKA-Gesetz_Fax vom 11.11.2011, S.1

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