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Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag

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Seite 110 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong><br />

Aus Sicht des Zeugen Störzer habe der Mord an Ismail<br />

Yasar am 09.06.2005 eine komplette Zäsur dargestellt, so<br />

dass man sich daraufhin selbstverständlich an die Staatsschutzabteilung<br />

und an das Landesamt für Verfassungsschutz<br />

gewandt habe. Das habe in erster Linie der Zeuge<br />

Vögeler übernommen. Der Staatsschutz sei intensiv eingebunden<br />

worden. Soweit er informiert gewesen sei, sei man<br />

von Anfang an davon ausgegangen, dass die Täter in Nürnberg<br />

einen logistischen Stützpunkt haben müssten, nachdem<br />

drei Mordfälle in Nürnberg passiert seien, speziell primär im<br />

Verfassungsschutz sei im Bereich Nürnberg und im nordbayerischen<br />

Raum abgeprüft worden. Es seien auch mehrere<br />

Personen überprüft worden, die in diesem Raum bekannt gewesen<br />

seien. Der Rückfluss der Informationen sei äußerst<br />

spärlich gewesen. 597<br />

Die vom Zeugen STÖRZER geschilderte Einbindung des<br />

Staatsschutzes und des Landesamts für Verfassungsschutz<br />

ist in den vorliegenden Akten nicht dokumentiert.<br />

Der Zeuge Mähler sagte aus, dass neben dem Landesamt<br />

für Verfassungsschutz auch alle anderen Verfassungsschutzämter<br />

im Bundesgebiet angefragt worden seien, dass aber z.<br />

B. vom Bundesamt für Verfassungsschutz bis zum Herbst des<br />

vergangenen Jahres, 2012, keine Antwort gekommen sei. 598<br />

Zunächst habe man sich nur an das bayerische Landesamt<br />

für Verfassungsschutz gewandt, da man davon ausgegangen<br />

sei, das Landesamt für Verfassungsschutz werde die anderen<br />

Landesämter für Verfassungsschutz einbeziehen. Das sei<br />

aber nicht erfolgt. Die anderen Landesämter seien erst zu<br />

einem späteren Zeitpunkt einbezogen worden. 599 Neben dem<br />

Landesamt für Verfassungsschutz habe man auch noch BND<br />

und MAD kontaktiert. 600<br />

B.4.12.1. Hat sich das Landesamt für Verfassungsschutz<br />

nach den Mordanschlägen eigenständig, ohne entsprechende<br />

Anfrage der SoKo „Bosporus“, um Informationen<br />

über einen eventuellen rechtsextremistischen und/<br />

oder ausländerfeindlichen Hintergrund der Morde<br />

bemüht und falls ja, auf Grund welcher Umstände und<br />

mit welchen Ergebnissen und wie sind die Erkenntnisse<br />

ggf. verwertet worden?<br />

Der Zeuge Zeiher gab an, das Landesamt für Verfassungsschutz<br />

habe auf eigene Initiative seine Quellen befragt, ob<br />

etwas zu diesen Mordanschlägen bekannt sei. Das werde<br />

grundsätzlich so gemacht. Wenn darüber hinaus konkrete<br />

Fragen der Polizei aufkommen, werden diese entsprechend<br />

umgesetzt. Nach dem Profilergespräch seien dann erneut die<br />

Quellen befragt worden. 601<br />

Dies bestätigte der Zeuge HEGLER. Man habe bereits nach<br />

dem zweiten oder dritten Mord die eigenen Zugänge nach<br />

Erkenntnissen zu diesen Morden befragt, ob hier in der<br />

Szene irgendwelche Erkenntnisse vorhanden seien, und die<br />

597 Störzer, 05.02.2013, S. 32.<br />

598 Mähler, 06.03.2013, S. 26.<br />

599 Mähler, 06.03.2013, S. 40.<br />

600 Mähler, 06.03.2013, S. 40.<br />

601 Zeiher, 19.03.2013, S. 23 (nichtöffentlich).<br />

Quellen entsprechend sensibilisiert. Das habe aber keine<br />

Erkenntnisse gebracht. Ansonsten habe man keinen Anlass<br />

gesehen, weitere Nachforschungen anzustellen. Man habe<br />

keinen Stand gehabt, was die Ermittlungen anging. Da sei<br />

man nicht einbezogen gewesen und habe nicht gewusst, in<br />

welche Richtung die Polizei ermittle. 602<br />

Man sei davon ausgegangen, dass sich die Polizei mit dem<br />

Landesamt für Verfassungsschutz in Verbindung setzen<br />

werde, wenn Unterstützung gewollt sei. 603<br />

Der Zeuge Mähler gab dagegen an, er habe den Eindruck<br />

gehabt, dass im Bereich Rechtsextremismus, der ab Herbst<br />

2006 nach Vorliegen der zweiten Fallanalyse schwerpunktmäßig<br />

behandelt worden sei, Informationen seitens des Landesamts<br />

für Verfassungsschutz zumindest nicht selbstständig<br />

gekommen seien, sondern dass man seitens der BAO schon<br />

habe Druck machen müssen. 604 Man habe damals aber nicht<br />

den Eindruck gehabt, das Landesamt für Verfassungsschutz<br />

würde Informationen vorenthalten, man habe auch nicht den<br />

Eindruck gehabt, nicht unterstützt zu werden.<br />

B.4.12.2. Trifft es zu, dass die BAO „Bosporus“ im September<br />

2005 Kontakt zum BayLfV aufgenommen hat<br />

und falls ja, weshalb und mit welcher Anfrage?<br />

Das trifft zu.<br />

Aus den Akten ergibt sich, dass am 13.09.2005 die Anfrage<br />

des K4, Nürnberg, im Auftrag der BAO Bosporus an das<br />

Landesamt für Verfassungsschutz gestellt wurde, die Opferdaten<br />

abprüfen zu lassen. 605<br />

B.4.12.3. Wie und wann hat das Landesamt für Verfassungsschutz<br />

hierauf reagiert?<br />

Laut Aktenlage wurde eine entsprechende Inlandsabfrage<br />

eingeleitet bzw. umgesetzt. 606 Wann und mit welchem Inhalt<br />

eine Meldung mit den Opferdaten an die BAO Bosporus erfolgte,<br />

konnte nicht festgestellt werden.<br />

B.4.12.4. Trifft es zu, dass sich die SoKo „Bosporus“ im<br />

Juli 2006 telefonisch wegen eventueller Erkenntnisse<br />

über die rechtsextremistische Szene in Bayern an das<br />

Landesamt für Verfassungsschutz gewandt hat und, falls<br />

ja, wie hat das Landesamt für Verfassungsschutz hierauf<br />

reagiert?<br />

Das ist zutreffend.<br />

Nach Aktenlage fand zunächst am 07.07.2006 eine Besprechung<br />

statt, an der vier Beamte der BAO Bosporus<br />

(die Zeugen Schabel, Hirschmann, Witkowski und Pfister)<br />

602 Hegler, 25.04.2013, S.14.<br />

603 Hegler, 25.04.2013, S. 14.<br />

604 Mähler, 06.03.2013, S. 31.<br />

605 Akte 8/BY-6/3 Anlagen/1 Aktenordner des PP Mittelfranken zu BY-6,<br />

S. 32.<br />

606 Akte 8/BY-6/3 Anlagen/1 Aktenordner des PP Mittelfranken zu BY-6,<br />

S. 32.

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