Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag
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Seite 110 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong><br />
Aus Sicht des Zeugen Störzer habe der Mord an Ismail<br />
Yasar am 09.06.2005 eine komplette Zäsur dargestellt, so<br />
dass man sich daraufhin selbstverständlich an die Staatsschutzabteilung<br />
und an das Landesamt für Verfassungsschutz<br />
gewandt habe. Das habe in erster Linie der Zeuge<br />
Vögeler übernommen. Der Staatsschutz sei intensiv eingebunden<br />
worden. Soweit er informiert gewesen sei, sei man<br />
von Anfang an davon ausgegangen, dass die Täter in Nürnberg<br />
einen logistischen Stützpunkt haben müssten, nachdem<br />
drei Mordfälle in Nürnberg passiert seien, speziell primär im<br />
Verfassungsschutz sei im Bereich Nürnberg und im nordbayerischen<br />
Raum abgeprüft worden. Es seien auch mehrere<br />
Personen überprüft worden, die in diesem Raum bekannt gewesen<br />
seien. Der Rückfluss der Informationen sei äußerst<br />
spärlich gewesen. 597<br />
Die vom Zeugen STÖRZER geschilderte Einbindung des<br />
Staatsschutzes und des Landesamts für Verfassungsschutz<br />
ist in den vorliegenden Akten nicht dokumentiert.<br />
Der Zeuge Mähler sagte aus, dass neben dem Landesamt<br />
für Verfassungsschutz auch alle anderen Verfassungsschutzämter<br />
im Bundesgebiet angefragt worden seien, dass aber z.<br />
B. vom Bundesamt für Verfassungsschutz bis zum Herbst des<br />
vergangenen Jahres, 2012, keine Antwort gekommen sei. 598<br />
Zunächst habe man sich nur an das bayerische Landesamt<br />
für Verfassungsschutz gewandt, da man davon ausgegangen<br />
sei, das Landesamt für Verfassungsschutz werde die anderen<br />
Landesämter für Verfassungsschutz einbeziehen. Das sei<br />
aber nicht erfolgt. Die anderen Landesämter seien erst zu<br />
einem späteren Zeitpunkt einbezogen worden. 599 Neben dem<br />
Landesamt für Verfassungsschutz habe man auch noch BND<br />
und MAD kontaktiert. 600<br />
B.4.12.1. Hat sich das Landesamt für Verfassungsschutz<br />
nach den Mordanschlägen eigenständig, ohne entsprechende<br />
Anfrage der SoKo „Bosporus“, um Informationen<br />
über einen eventuellen rechtsextremistischen und/<br />
oder ausländerfeindlichen Hintergrund der Morde<br />
bemüht und falls ja, auf Grund welcher Umstände und<br />
mit welchen Ergebnissen und wie sind die Erkenntnisse<br />
ggf. verwertet worden?<br />
Der Zeuge Zeiher gab an, das Landesamt für Verfassungsschutz<br />
habe auf eigene Initiative seine Quellen befragt, ob<br />
etwas zu diesen Mordanschlägen bekannt sei. Das werde<br />
grundsätzlich so gemacht. Wenn darüber hinaus konkrete<br />
Fragen der Polizei aufkommen, werden diese entsprechend<br />
umgesetzt. Nach dem Profilergespräch seien dann erneut die<br />
Quellen befragt worden. 601<br />
Dies bestätigte der Zeuge HEGLER. Man habe bereits nach<br />
dem zweiten oder dritten Mord die eigenen Zugänge nach<br />
Erkenntnissen zu diesen Morden befragt, ob hier in der<br />
Szene irgendwelche Erkenntnisse vorhanden seien, und die<br />
597 Störzer, 05.02.2013, S. 32.<br />
598 Mähler, 06.03.2013, S. 26.<br />
599 Mähler, 06.03.2013, S. 40.<br />
600 Mähler, 06.03.2013, S. 40.<br />
601 Zeiher, 19.03.2013, S. 23 (nichtöffentlich).<br />
Quellen entsprechend sensibilisiert. Das habe aber keine<br />
Erkenntnisse gebracht. Ansonsten habe man keinen Anlass<br />
gesehen, weitere Nachforschungen anzustellen. Man habe<br />
keinen Stand gehabt, was die Ermittlungen anging. Da sei<br />
man nicht einbezogen gewesen und habe nicht gewusst, in<br />
welche Richtung die Polizei ermittle. 602<br />
Man sei davon ausgegangen, dass sich die Polizei mit dem<br />
Landesamt für Verfassungsschutz in Verbindung setzen<br />
werde, wenn Unterstützung gewollt sei. 603<br />
Der Zeuge Mähler gab dagegen an, er habe den Eindruck<br />
gehabt, dass im Bereich Rechtsextremismus, der ab Herbst<br />
2006 nach Vorliegen der zweiten Fallanalyse schwerpunktmäßig<br />
behandelt worden sei, Informationen seitens des Landesamts<br />
für Verfassungsschutz zumindest nicht selbstständig<br />
gekommen seien, sondern dass man seitens der BAO schon<br />
habe Druck machen müssen. 604 Man habe damals aber nicht<br />
den Eindruck gehabt, das Landesamt für Verfassungsschutz<br />
würde Informationen vorenthalten, man habe auch nicht den<br />
Eindruck gehabt, nicht unterstützt zu werden.<br />
B.4.12.2. Trifft es zu, dass die BAO „Bosporus“ im September<br />
2005 Kontakt zum BayLfV aufgenommen hat<br />
und falls ja, weshalb und mit welcher Anfrage?<br />
Das trifft zu.<br />
Aus den Akten ergibt sich, dass am 13.09.2005 die Anfrage<br />
des K4, Nürnberg, im Auftrag der BAO Bosporus an das<br />
Landesamt für Verfassungsschutz gestellt wurde, die Opferdaten<br />
abprüfen zu lassen. 605<br />
B.4.12.3. Wie und wann hat das Landesamt für Verfassungsschutz<br />
hierauf reagiert?<br />
Laut Aktenlage wurde eine entsprechende Inlandsabfrage<br />
eingeleitet bzw. umgesetzt. 606 Wann und mit welchem Inhalt<br />
eine Meldung mit den Opferdaten an die BAO Bosporus erfolgte,<br />
konnte nicht festgestellt werden.<br />
B.4.12.4. Trifft es zu, dass sich die SoKo „Bosporus“ im<br />
Juli 2006 telefonisch wegen eventueller Erkenntnisse<br />
über die rechtsextremistische Szene in Bayern an das<br />
Landesamt für Verfassungsschutz gewandt hat und, falls<br />
ja, wie hat das Landesamt für Verfassungsschutz hierauf<br />
reagiert?<br />
Das ist zutreffend.<br />
Nach Aktenlage fand zunächst am 07.07.2006 eine Besprechung<br />
statt, an der vier Beamte der BAO Bosporus<br />
(die Zeugen Schabel, Hirschmann, Witkowski und Pfister)<br />
602 Hegler, 25.04.2013, S.14.<br />
603 Hegler, 25.04.2013, S. 14.<br />
604 Mähler, 06.03.2013, S. 31.<br />
605 Akte 8/BY-6/3 Anlagen/1 Aktenordner des PP Mittelfranken zu BY-6,<br />
S. 32.<br />
606 Akte 8/BY-6/3 Anlagen/1 Aktenordner des PP Mittelfranken zu BY-6,<br />
S. 32.