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Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag

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Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong> <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Seite 39<br />

Burning Cross“, im folgenden EWKOTBC, seit dem Jahr<br />

2006 vor. 15<br />

Den bayerischen Polizeibehörden war nach Aktenlage bekannt,<br />

dass von der Vereinigung EWKOTBC im Untersuchungszeitraum<br />

Mitglieder in Bayern geworben wurden,<br />

die im folgenden Anzeige gegen Mitglieder der Vereinigung<br />

erstattet haben. <strong>16</strong> Aus den Akten ergibt sich, dass zwei Personen<br />

aus Landshut am 14.05.2011 bei der Polizeiinspektion<br />

Kitzingen Anzeige gegen die Vereinigung EWKOTBC<br />

wegen Erpressung und Veröffentlichung persönlicher Daten<br />

auf einer Internetseite erstattet haben. Dabei handelte es sich<br />

um Veröffentlichung ihrer Namen auf der Seite www.whiteknightseurope.de.<br />

Bei einer Internetsuche seien sie auf die Website von EW-<br />

KOTBC gestoßen. Aufgrund von Fernsehberichten und<br />

Reportagen seien sie davon ausgegangen, dass es sich um<br />

eine Vereinigung mit christlichem Hintergrund handle. Sie<br />

wurden von dem Betreiber der Website aus Berlin eingeladen,<br />

der Vereinigung beizutreten. Die beiden Personen<br />

seien am 01.09.2010 der Vereinigung EWKOTBC beigetreten.<br />

Als sie festgestellt hätten, dass es sich nicht um eine<br />

christliche Vereinigung, sondern um eine rechtsextreme Vereinigung<br />

handele, wollten die Personen aus Landshut austreten.<br />

Ihrer Aussage nach, wurde dies seitens EWKTOBC<br />

massiv versucht zu verhindern. Es seien massive Bedrohungen<br />

und Beleidigungen ausgesprochen worden. Es sei<br />

weiterhin mit der Veröffentlichung ihrer Daten und einer eidesstattlichen<br />

Versicherung, die sie bei Eintritt unterzeichnet<br />

hatten, gedroht worden.<br />

Bei einer späteren Vernehmung der betroffenen Personen<br />

der Kriminalinspektion Würzburg-K5 am 27.10.2011 wurde<br />

zu Protokoll gegeben, dass es zu verschiedenen Treffen mit<br />

Mitgliedern der EWKOTBC kam, die jedoch nicht in Bayern<br />

stattfanden.<br />

A.1.2. Wie viele und welche Strafverfahren wegen rechtsextremistischer<br />

und fremdenfeindlicher Straftaten gab<br />

es im Untersuchungszeitraum in Bayern, in wie vielen<br />

Fällen führten diese Verfahren zu Verurteilungen, wie<br />

viele Verfahren wurden eingestellt und aufgrund welcher<br />

Kriterien wird ein rechtsextremistischer oder fremdenfeindlicher<br />

Hintergrund angenommen?<br />

Polizei und Verfassungsschutz auf der einen Seite und Gerichte<br />

und Staatsanwaltschaften auf der anderen Seite führen<br />

unabhängig voneinander Statistiken über politisch motivierte<br />

Straftaten:<br />

Die jährlich vom Bayerischen Staatsministerium des Innern<br />

herausgegebenen Verfassungsschutzberichte enthalten statistische<br />

Angaben zu rechtsextremistischen Straftaten, die auf<br />

der polizeilichen Kriminalstatistik beruhen. 17 Für das Jahr<br />

1994 weist der Bericht 1.024 neonazistische, antisemitische<br />

15 Akte Nr. 361/5, S.12.<br />

<strong>16</strong> Akte Nr. 362/5.<br />

17 Zur verbesserten Lesbarkeit werden hier nur einige Zahlen aus den<br />

Verfassungsschutzberichten 1994, 1999, 2004 und 2009 wiedergegeben.<br />

Die Verfassungsschutzberichte sind öffentlich verfügbar.<br />

und fremdenfeindliche Straftaten und 58 Gewaltdelikte miterwiesener<br />

und vermuteter rechtsextremistischer Motivation<br />

aus. 18 Im Jahr 1999 waren es 970 neonazistische, antisemitische<br />

und fremdenfeindliche Straftaten und 56 Gewaltdelikte<br />

mit erwiesener und vermuteter rechtsextremistischer Motivation.<br />

19 Im Jahr 2004 waren es 1.468 20 neonazistische, antisemitische<br />

und rassistische Straftaten (2009: 1.638 21 ), davon<br />

218 mit fremdenfeindlicher Motivation. Rechtsextremistische<br />

Gewalttaten gab es im Jahr 2004 42. 22 (2009: 53 23 ).<br />

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz<br />

hat zu dieser Frage schriftlich Stellung genommen<br />

24 und zusammengefasst Folgendes geantwortet:<br />

Die bayerischen Staatsanwaltschaften erfassen seit 1992 auf<br />

der Grundlage bundesweit vorgegebener Erfassungsbögen<br />

statistisch rechtsextremistische und fremdenfeindliche Straftaten.<br />

Als rechtsextremistisch motiviert gelten dabei Straftaten,<br />

die von Angehörigen oder Sympathisanten rechtsextremistischer<br />

Organisationen in Verfolgung der Ziele dieser<br />

Organisation begangen werden, ferner die Verwendung von<br />

nationalsozialistischen Symbolen etc. Als fremdenfeindlich<br />

werden Straftaten definiert, die sich gegen das Leben oder<br />

die Gesundheit von Ausländern oder gegen deren Eigentum<br />

richten und in denen eine fremdenfeindliche Gesinnung als<br />

Tathintergrund vermutet werden kann. Die Ermittlungsverfahren<br />

werden insbesondere wegen der Delikte der Verbreitung<br />

von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen<br />

bzw. des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger<br />

Organisationen, des Landfriedensbruchs, der<br />

Volksverhetzung bzw. der Gewaltdarstellung, des Mordes<br />

und des Totschlags, der Körperverletzung und wegen Brandstiftungsdelikten<br />

eingeleitet. Darüber hinaus werden Ermittlungsverfahren<br />

insbesondere auch wegen antisemitischer<br />

Bestrebungen eingeleitet.<br />

Die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den<br />

Jahren 1994 bis 2011 sowie die Anzahl der beendeten Strafverfahren<br />

im Zeitraum 1994 bis 2011 ergeben sich aus nachfolgenden<br />

Tabellen.<br />

Dabei ist zum besseren Verständnis der Tabellen darauf hinzuweisen,<br />

dass diese beiden nicht aufeinander aufbauen.<br />

Das bedeutet, dass die in der Tabelle 2 mit den beendeten<br />

Strafverfahren ausgewiesenen Zahlen nicht auf den Zahlen<br />

in der Tabelle 1 der eingeleiteten Ermittlungsverfahren<br />

aufbauen. Vielmehr erfolgt eine schematische Erfassung in<br />

den Tabellen nur dahingehend, ob ein Ermittlungsverfahren<br />

mit rechtsextremistischem bzw. fremdenfeindlichem Hintergrund<br />

eingeleitet bzw. ein Strafverfahren abgeschlossen<br />

wurde. Somit sind in der Tabelle 1 auch nicht Verfahren mit<br />

Ermittlungen gegen Unbekannt enthalten. Daraus folgt insbesondere,<br />

dass die dem NSU zuzurechnenden Morde nicht<br />

in dieser Tabelle 1 enthalten sind.<br />

18 Verfassungsschutzbericht 1994, S. 44, 114f.<br />

19 Verfassungsschutzbericht 1999, S. 63 u. 69.<br />

20 Verfassungsschutzbericht 2004, S. 100.<br />

21 Verfassungsschutzbericht 2009, S. 122.<br />

22 Verfassungsschutzbericht 2004, S. 97.<br />

23 Verfassungsschutzbericht 2009, S. 121.<br />

24 Akte Nr. 32, Schreiben des StMJV vom 22.08.2012<br />

(GZ: 1040-I-62<strong>16</strong>/2012)

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