Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag
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Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong> <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Seite 149<br />
tion der Sicherheits- und Justizbehörden in Bayern und die<br />
Zusammenarbeit und den Informationsaustausch mit den<br />
Sicherheits- und Justizbehörden auf Bundesebene und den<br />
anderen Bundesländern gezogen werden müssen.<br />
2. Bereits umgesetzte Reformen in Bayern<br />
Hierzu wird auf die Anlage 5 verwiesen (Schreiben des Bayerischen<br />
Staatsministers des Innern vom 25.06.2013, IE1-<br />
1334-10-170).<br />
3. Handlungsempfehlungen der Bund-Länder-Kommission<br />
Rechtsterrorismus<br />
Auf Initiative des Bundesministeriums des Innern (BMI) hat<br />
die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren<br />
der Länder (Innenministerkonferenz, IMK) am 8./9. Dezember<br />
2011 in Wiesbaden die Einsetzung einer von Bund<br />
und Ländern paritätisch besetzten Regierungskommission<br />
beschlossen. Die von den Ländern benannten Experten waren<br />
die Senatoren a. D. Dr. Ehrhart Körting (SPD) und Heino<br />
Vahldieck (CDU). Ersterer schied zum 17.09.2012 aus der<br />
Kommission aus. Nachfolger wurde Staatsminister a. D.<br />
Karl Peter Bruch (SPD). Die vom Bund benannten Experten<br />
waren Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof Bruno Jost<br />
und Rechtsanwalt Prof. Dr. Eckhart Müller.<br />
Die Kommission hatte den Auftrag, die Formen der Zusammenarbeit<br />
der Sicherheitsbehörden der Länder untereinander<br />
und mit den Bundesbehörden zu analysieren und zu bewerten.<br />
Sie hatte hierzu die Schnittstellen zwischen Behörden<br />
oder Arbeitsbereichen innerhalb von Behörden zu benennen<br />
und auf dieser Grundlage die Behördenzusammenarbeit zu<br />
beurteilen.<br />
Am 26.02.2013 traf sich der Untersuchungsausschuss mit<br />
Vertretern der Kommission zu einem Informationsaustausch<br />
in nicht-öffentlicher Sitzung. Von Seiten der Kommission<br />
nahmen Rechtsanwalt Professor Dr. Eckart Müller und<br />
Staatsminister a.D. Karl Peter Bruch (SPD) teil. 864<br />
Die Kommission legte ihren Abschlussbericht vom<br />
30.04.2013 am 23.05.2013 der Innenministerkonferenz<br />
(IMK) vor.<br />
Die Empfehlungen der Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus<br />
(im Folgenden BLKR) sind auch für Bayern<br />
von besonderer Relevanz. Um insofern Wiederholungen<br />
zu vermeiden, soll im folgenden dargelegt werden, ob und<br />
inwieweit sich die Empfehlungen der Kommission mit den<br />
Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses in Einklang<br />
bringen lassen.<br />
Zu den Einzelheiten der Empfehlungen der BLKR wird<br />
auf die Anlage 6 verwiesen (Abschlussbericht der Bund-<br />
Länder-Kommission Rechtsterrorismus vom 30. April 2013<br />
– Zusammenfassung der Empfehlungen –).<br />
864 Protokoll vom 26.02.2013 (nicht-öffentlich).<br />
4. Bewertung der bereits umgesetzten Reformen und der<br />
Empfehlungen der BLKR; weitergehende Handlungsempfehlungen<br />
für Bayern<br />
Im folgenden werden die bereits umgesetzten Reformen in<br />
Bayern und die Empfehlungen der BLKR bewertet und dargestellt,<br />
ob und inwieweit aus bayerischer Sicht weitergehender<br />
Reformbedarf gesehen wird.<br />
4.1. Zu den bereits umgesetzten Reformen<br />
Die in Anlage 5 dargestellten Reformen waren dringend geboten,<br />
sie gehen in die richtige Richtung und werden vom<br />
Untersuchungsausschuss grundsätzlich begrüßt. Diese Reformen<br />
können jedoch nicht abschließend sein, sondern es<br />
bedarf weiterer Veränderungen. Soweit kein Einvernehmen<br />
besteht, wird auf die Ausführungen zu B IV. verwiesen.<br />
4.2. Zu den Empfehlungen der BLKR<br />
Die Empfehlungen der Kommission werden in vielen<br />
Punkten begrüßt, zu einigen Vorschlägen bestehen jedoch<br />
unterschiedliche Auffassungen der Mitglieder des Untersuchungsausschusses.<br />
Insoweit wird auf die Ausführungen<br />
unter B.IV. verwiesen.<br />
Unterschiedliche Auffassungen bestehen in folgenden<br />
Punkten:<br />
• Zukunft des Verfassungsschutzes<br />
• Zentrale/Dezentrale Ermittlungsführung<br />
• Verdeckte Informationsgewinnung durch V-Leute<br />
Einvernehmlich merkt der Untersuchungsausschuss zu den<br />
Vorschlägen der BLKR folgendes an.<br />
4.2.1 Trennungsgebot<br />
Es sollte auch aus Sicht des Untersuchungsausschusses<br />
am verfassungsrechtlich verankerten Trennungsgebot zwischen<br />
Verfassungsschutz- und Polizeibehörden festgehalten<br />
werden.<br />
Fraglich ist allerdings, ob die Vorschläge der BLKR zum<br />
Informationsaustausch zwischen Verfassungsschutz und Polizei<br />
wegen der zeitlich später ergangenen Entscheidung des<br />
Bundesverfassungsgerichts zur Anti-Terror-Datei in dieser<br />
Form umgesetzt werden können.<br />
Gemäß der o. g. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts<br />
soll die Übermittlung von Informationen der Nachrichtendienste<br />
an die Polizei für operative polizeiliche Zwecke<br />
der Ausnahmefall sein und vom Vorliegen eines herausragenden<br />
öffentlichen Interesses abhängig gemacht werden.<br />
Der Untersuchungsausschuss ist der Auffassung, dass der<br />
Informationsaustausch zwischen Verfassungsschutz und<br />
Polizei und damit die praktische Umsetzung des Trennungsgebots<br />
verbessert werden müssen. Hier sollte durch regelmäßige<br />
gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen für die