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Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag

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Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong> <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Seite 149<br />

tion der Sicherheits- und Justizbehörden in Bayern und die<br />

Zusammenarbeit und den Informationsaustausch mit den<br />

Sicherheits- und Justizbehörden auf Bundesebene und den<br />

anderen Bundesländern gezogen werden müssen.<br />

2. Bereits umgesetzte Reformen in Bayern<br />

Hierzu wird auf die Anlage 5 verwiesen (Schreiben des Bayerischen<br />

Staatsministers des Innern vom 25.06.2013, IE1-<br />

1334-10-170).<br />

3. Handlungsempfehlungen der Bund-Länder-Kommission<br />

Rechtsterrorismus<br />

Auf Initiative des Bundesministeriums des Innern (BMI) hat<br />

die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren<br />

der Länder (Innenministerkonferenz, IMK) am 8./9. Dezember<br />

2011 in Wiesbaden die Einsetzung einer von Bund<br />

und Ländern paritätisch besetzten Regierungskommission<br />

beschlossen. Die von den Ländern benannten Experten waren<br />

die Senatoren a. D. Dr. Ehrhart Körting (SPD) und Heino<br />

Vahldieck (CDU). Ersterer schied zum 17.09.2012 aus der<br />

Kommission aus. Nachfolger wurde Staatsminister a. D.<br />

Karl Peter Bruch (SPD). Die vom Bund benannten Experten<br />

waren Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof Bruno Jost<br />

und Rechtsanwalt Prof. Dr. Eckhart Müller.<br />

Die Kommission hatte den Auftrag, die Formen der Zusammenarbeit<br />

der Sicherheitsbehörden der Länder untereinander<br />

und mit den Bundesbehörden zu analysieren und zu bewerten.<br />

Sie hatte hierzu die Schnittstellen zwischen Behörden<br />

oder Arbeitsbereichen innerhalb von Behörden zu benennen<br />

und auf dieser Grundlage die Behördenzusammenarbeit zu<br />

beurteilen.<br />

Am 26.02.2013 traf sich der Untersuchungsausschuss mit<br />

Vertretern der Kommission zu einem Informationsaustausch<br />

in nicht-öffentlicher Sitzung. Von Seiten der Kommission<br />

nahmen Rechtsanwalt Professor Dr. Eckart Müller und<br />

Staatsminister a.D. Karl Peter Bruch (SPD) teil. 864<br />

Die Kommission legte ihren Abschlussbericht vom<br />

30.04.2013 am 23.05.2013 der Innenministerkonferenz<br />

(IMK) vor.<br />

Die Empfehlungen der Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus<br />

(im Folgenden BLKR) sind auch für Bayern<br />

von besonderer Relevanz. Um insofern Wiederholungen<br />

zu vermeiden, soll im folgenden dargelegt werden, ob und<br />

inwieweit sich die Empfehlungen der Kommission mit den<br />

Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses in Einklang<br />

bringen lassen.<br />

Zu den Einzelheiten der Empfehlungen der BLKR wird<br />

auf die Anlage 6 verwiesen (Abschlussbericht der Bund-<br />

Länder-Kommission Rechtsterrorismus vom 30. April 2013<br />

– Zusammenfassung der Empfehlungen –).<br />

864 Protokoll vom 26.02.2013 (nicht-öffentlich).<br />

4. Bewertung der bereits umgesetzten Reformen und der<br />

Empfehlungen der BLKR; weitergehende Handlungsempfehlungen<br />

für Bayern<br />

Im folgenden werden die bereits umgesetzten Reformen in<br />

Bayern und die Empfehlungen der BLKR bewertet und dargestellt,<br />

ob und inwieweit aus bayerischer Sicht weitergehender<br />

Reformbedarf gesehen wird.<br />

4.1. Zu den bereits umgesetzten Reformen<br />

Die in Anlage 5 dargestellten Reformen waren dringend geboten,<br />

sie gehen in die richtige Richtung und werden vom<br />

Untersuchungsausschuss grundsätzlich begrüßt. Diese Reformen<br />

können jedoch nicht abschließend sein, sondern es<br />

bedarf weiterer Veränderungen. Soweit kein Einvernehmen<br />

besteht, wird auf die Ausführungen zu B IV. verwiesen.<br />

4.2. Zu den Empfehlungen der BLKR<br />

Die Empfehlungen der Kommission werden in vielen<br />

Punkten begrüßt, zu einigen Vorschlägen bestehen jedoch<br />

unterschiedliche Auffassungen der Mitglieder des Untersuchungsausschusses.<br />

Insoweit wird auf die Ausführungen<br />

unter B.IV. verwiesen.<br />

Unterschiedliche Auffassungen bestehen in folgenden<br />

Punkten:<br />

• Zukunft des Verfassungsschutzes<br />

• Zentrale/Dezentrale Ermittlungsführung<br />

• Verdeckte Informationsgewinnung durch V-Leute<br />

Einvernehmlich merkt der Untersuchungsausschuss zu den<br />

Vorschlägen der BLKR folgendes an.<br />

4.2.1 Trennungsgebot<br />

Es sollte auch aus Sicht des Untersuchungsausschusses<br />

am verfassungsrechtlich verankerten Trennungsgebot zwischen<br />

Verfassungsschutz- und Polizeibehörden festgehalten<br />

werden.<br />

Fraglich ist allerdings, ob die Vorschläge der BLKR zum<br />

Informationsaustausch zwischen Verfassungsschutz und Polizei<br />

wegen der zeitlich später ergangenen Entscheidung des<br />

Bundesverfassungsgerichts zur Anti-Terror-Datei in dieser<br />

Form umgesetzt werden können.<br />

Gemäß der o. g. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts<br />

soll die Übermittlung von Informationen der Nachrichtendienste<br />

an die Polizei für operative polizeiliche Zwecke<br />

der Ausnahmefall sein und vom Vorliegen eines herausragenden<br />

öffentlichen Interesses abhängig gemacht werden.<br />

Der Untersuchungsausschuss ist der Auffassung, dass der<br />

Informationsaustausch zwischen Verfassungsschutz und<br />

Polizei und damit die praktische Umsetzung des Trennungsgebots<br />

verbessert werden müssen. Hier sollte durch regelmäßige<br />

gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen für die

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