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Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag

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Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong> <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Seite 49<br />

Der Zeuge erläuterte weiter, dass es Fälle gäbe, in denen<br />

vom Landesamt für Verfassungsschutz ohne entsprechendes<br />

Ersuchen Erkenntnisse an Polizeidienststellen übermittelt<br />

werden. Als Beispiel nannte er Erkenntnisse über Waffen<br />

oder Sprengstoffe und dergleichen oder auch, Erkenntnisse<br />

oder Hinweise auf Straftaten, die im § 138 Strafgesetzbuch<br />

stehen. In diesen Fällen bestünde eine gesetzliche Verpflichtung,<br />

diese Erkenntnisse an die Polizei zu übermitteln. 88<br />

Der Zeuge Dr. Remmele gab an, dass das Landesamt für<br />

Verfassungsschutz seit den Neunzigerjahren zusammen mit<br />

der Polizei systematisch die gewaltbereite rechtsextremistische<br />

Szene und die handelnden Personen erfasse, Lagebilder<br />

erstelle und diese permanent fortschreibe. Die Strukturerkenntnisse<br />

des Verfassungsschutzes und die aktuellen Hinweise<br />

auf Planungen und Betätigungen der Rechtsextremisten<br />

hätten die bayerische Polizei dabei unterstützt, einen<br />

hohen Repressionsdruck zu entfalten, zum Beispiel durch<br />

Präsenz, Kontrollen und niedrigschwelliges Einschreiten,<br />

um gegen die Szene vorzugehen – im Sinne der genannten<br />

Null-Toleranz-Strategie gegenüber Rechtsextremisten. 89 Im<br />

Innenministerium habe es auch immer enge Kontakte der<br />

Verfassungsschutzabteilung zur Polizeiabteilung gegeben.<br />

Nicht nur sei ein persönlich guter Kontakt seiner Person mit<br />

dem Landespolizeipräsidenten gegeben, sondern auch bei<br />

den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese würden sich bei<br />

vielen Themen in ständigem Kontakt mit der Polizeiabteilung<br />

befinden und viele Dinge informell durch Zuruf, durch<br />

Telefonate oder durch Austausch von Stellungnahmen bearbeiten<br />

und regeln. 90<br />

Der Zeuge Dr. Weber lobte die Zusammenarbeit mit den<br />

Staatsschutzkommissariaten der Polizei als sehr gut. Das sei<br />

das Wichtigste für den Verfassungsschutz. Er wies darauf<br />

hin, dass eine Broschüre nur für die Polizei regelmäßig,<br />

zuerst jährlich und dann alle zwei Jahre erstellt worden sei,<br />

in der alle relevanten Skins, Neonazis aufgeführt waren mit<br />

Ort und so weiter, mit Wohnort, mit Geburtsdatum, mit wesentlichen<br />

Zugehörigkeitserkenntnissen. Diese Broschüre<br />

habe federführend das Landesamt für Verfassungsschutz<br />

erstellt und herausgegeben. Aber dazu seien die Mitarbeiter<br />

des Landesamts für Verfassungsschutz zu allen Staatsschutzkommissariaten<br />

in Bayern gefahren und hätten die Daten mit<br />

denen abgeglichen. Im Versammlungsgeschehen habe das<br />

Landesamt für Verfassungsschutz ständig der Polizei die entsprechenden<br />

Daten über zu erwartende Störer etc. gegeben. 91<br />

Der Zeuge KELLNER berichtete, dass es sowohl auf Ebene<br />

der Amtsleitung als auch auf Sachbearbeiterebene regelmäßige<br />

Zusammenkünfte zwischen der Polizei und dem Landesamt<br />

für Verfassungsschutz gegeben habe. 92 Die Polizei<br />

sei vom Landesamt für Verfassungsschutz hauptsächlich<br />

über Veranstaltungen von Rechtsextremisten, nicht aber über<br />

einzelne Personen informiert worden. 93<br />

88 Hegler, 23.10.2012, S.51.<br />

89 Dr. Remmele, 18.12.2012, S. 6.<br />

90 Dr. Remmele, 18.12.2012, S. 19.<br />

91 Dr. Weber, 19.12.2012, S. 65 f.<br />

92 Kellner, 22.01.2013, S. 12.<br />

93 Kellner, 22.01.2013, S. 18.<br />

A.1.3.3. Haben das Landesamt für Verfassungsschutz<br />

und die Staatsschutzabteilungen der bayerischen Polizei<br />

ihre jeweils vorgesetzten Dienststellen über ihre Erkenntnisse<br />

informiert und falls ja, welche Stellen, über welche<br />

konkreten Inhalte, wie und auf welchem Wege und falls<br />

nein, warum nicht?<br />

a) Allgemein berichtete der Zeuge REMMELE, dass es<br />

zwischen der Verfassungsschutzabteilung des Bayerischen<br />

Staatsministeriums des Innern und dem Landesamt für Verfassungsschutz<br />

eine extrem enge und kollegiale Zusammenarbeit<br />

gegeben habe. Diese habe sich in zahllosen Kontakten,<br />

teils mehrmals täglich, manifestiert. Auch seien intensiv Dokumente<br />

ausgetauscht worden. Gegenstand dieses Informationsaustausches<br />

sei neben der notwendigen und sächlichen<br />

Ausstattung des Landesamts immer auch die Erfüllung der<br />

gesetzlichen Aufgaben gewesen. Insbesondere sei die Verfassungsschutzabteilung<br />

immer auch im ständigen Gespräch<br />

mit dem Landesamt gewesen, was die Erfüllung der gesetzlichen<br />

Aufgaben angehe, inwieweit das Amt seinen Aufgaben<br />

nachkomme, inwieweit es die richtigen, guten Quellenzugänge<br />

habe, welche Probleme sich auftäten und wo sich ganz<br />

bestimmte Entwicklungen abzeichnen würden. 94<br />

Zu 90 % sei die Kommunikation zwischen dem Landesamt<br />

für Verfassungsschutz und dem Innenministerium nicht über<br />

den zuständigen Abteilungsleiter, sondern über den Referatsleiter<br />

Dr. Weber gelaufen, gab der Zeuge GOLD an. Der<br />

Informationsaustausch sei schriftlich und mündlich erfolgt,<br />

teils zwischen ihm als Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz,<br />

teils auch direkt zwischen den Abteilungsleitern<br />

des Landesamts für Verfassungsschutz und dem Referatsleiter<br />

des Innenministeriums. Es habe zwischen dem<br />

Landesamt für Verfassungsschutz und der zuständigen Abteilung<br />

des Innenministeriums eine vertrauensvolle Zusammenarbeit<br />

gegeben und fast täglich ein intensiver Austausch<br />

stattgefunden. 95<br />

b) Zur Frage einer Berichtspflicht, gab der Zeuge Remmele<br />

an, dass es keine allgemeine Berichtspflicht des<br />

Landesamts für Verfassungsschutz gegenüber dem Staatsministerium<br />

des Innern gegeben habe, mit einigen Ausnahmen<br />

wie z. B. im Bereich der G10-Maßnahmen und des Parlamentarischen<br />

Kontrollgremiums. Es sei aber klar gewesen,<br />

dass das Landesamt für Verfassungsschutz dem Staatsministerium<br />

des Innern wichtige Dinge zu berichten habe. Man<br />

habe alle laufende Dinge besprochen und, falls notwendig<br />

auch schriftliche Berichte angefordert bzw. habe das Landesamt<br />

für Verfassungsschutz auch von sich aus schriftliche<br />

Berichte angeboten. Viele Informationen seien aber auch nur<br />

mündlich weitergegeben und besprochen worden. 96<br />

c) Gegenstand des Informationsaustausches zwischen dem<br />

Landesamt für Verfassungsschutz und dem Staatsministerium<br />

des Inneren sei auch die Frage der Beobachtungsobjekte<br />

gewesen. Es sei ganz klar, dass die Frage, ob eine<br />

94 Dr. Remmele, 18.12.2012, S. 12.<br />

95 Gold, 19.12.2012, S. 14 f.<br />

96 Dr. Remmele, 18.12.2012, S. 13.

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