Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag
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Seite 78 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong><br />
• INPOL Fall – Innere Sicherheit (IFIS)<br />
Die Verbunddatei „Innere Sicherheit“ dient insbesondere<br />
der Verhütung und Aufklärung von politisch motivierten<br />
Straftaten, die länderübergreifende, internationale<br />
oder erhebliche Bedeutung haben bzw. im Zusammenhang<br />
mit anderen Informationen der Zentralstelle haben<br />
können.<br />
• Lagefallanwendung BAO „Trio“ (LF ST TRIO)<br />
Die im November 2011 eingerichtete Verbunddatei Lagefall<br />
ST TRIO dient der Strafverfolgung, insbesondere<br />
der Verarbeitung von Hinweisen und Spuren im aktuellen<br />
von der BAO Trio polizeilich geführten Ermittlungsverfahren.<br />
• Gemeinsame Ermittlungsdatei ST TRIO (GED ST TRIO)<br />
Die im November 2011 eingerichtete gemeinsame Ermittlungsdatei<br />
GED ST TRIO dient bei der Verarbeitung von<br />
Ermittlungserkenntnissen im aktuellen Ermittlungsverfahren<br />
der BAO Trio als Verbunddatei zur Strafverfolgung.<br />
• Asservatenfunde/Gefährdungserkenntnisse (ASGE)<br />
Die Datei „Asservatenfunde/Gefährdungserkenntnisse<br />
(ASGE)“ dient der Sammlung, Auswertung und Zusammenführung<br />
polizeilich relevanter Erkenntnisse im<br />
Zusammenhang mit Gefährdungsereignissen im Sinne<br />
des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes „Gefährdungsdaten“.<br />
• Gewalttäter Rechts<br />
Die Datei dient der Polizei zur Verhinderung und Verfolgung<br />
politisch motivierter Straftaten im Sinne des Definitionssystems<br />
politisch motivierter Kriminalität (Phänomenbereich<br />
„politisch motivierte Kriminalität – rechts“),<br />
insbesondere zur Verhinderung gewalttätiger Auseinandersetzungen<br />
und sonstiger Straftaten im Zusammenhang<br />
mit einschlägigen Musikkonzerten, öffentlichkeitswirksamen<br />
Aktionen und Veranstaltungen, insbesondere Aufmärschen<br />
sowie zur Abwehr von Gefahren, die von Ansammlungen<br />
gewaltbereiter Personen ausgehen.<br />
• PB 07 – Rechts (ebenso PB 40)<br />
INPOL-Anwendung – Ausschreibung zur polizeilichen<br />
Beobachtung<br />
• Fallzahlendatenbank PMK<br />
Die Fallzahlendatenbank PM wird zentral beim Landeskriminalamt<br />
geführt und dient der Erhebung von statistischen<br />
Aussagen zur politisch motivierten Kriminalität in<br />
Bayern. Die hierzu notwendigen Informationen werden<br />
den im Wege des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in<br />
Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK)“<br />
eingehenden KTA-PMK-Meldungen entnommen und<br />
gemäß den bundesweit einheitlich geltenden Vorgaben<br />
der „Verfahrensregeln zur Erhebung von Fallzahlen im<br />
Bereich der PMK“ ausgewertet.<br />
• IGVP<br />
Vorgangsverwaltungssystem der Bayer. Polizei.<br />
• INPOL-Land und INPOL-Z (einschl. SIS)<br />
Gemeinsames Informationssystem der Polizeien des<br />
Bundes und der Länder.<br />
• ExtraPolmit den Closed-User-Groups/CUG<br />
Polizeiliche Informationsdatenbanken Bund.<br />
• IntraPol<br />
Polizeiliche Informationsdatenbanken Bayern.<br />
• SVII<br />
System zur verdeckten Informationsgewinnung in Internet<br />
–BfV– Zugriff (auch) durch das BLKA.<br />
• Europäisches Informationssystem EUROPOL (EIS)<br />
Automatisiert geführtes Informationssystem von EU-<br />
ROPOL, das einen schnellen Nachweis über die bei EU-<br />
ROPOL und in den Mitgliedsstaaten (MS) vorhandenen<br />
Informationen ermöglicht.<br />
Im Bereich des Verfassungsschutzes lassen sich folgende<br />
Systeme herausstellen:<br />
• Bundesamt für Verfassungsschutz und alle LfV: gemeinsame<br />
Datei NADIS (§ 6 BVerfSchG).<br />
• BayLfV: Amtsdatei IBA.<br />
• BayLfV: seit 2010 Dokumentenmanagementsystem DMS,<br />
2001 bis 2010<br />
DOMEA (Schriftgutverwaltung und elektronische Archivierung),<br />
bis 2001 REGA (nur Schriftgutverwaltung);<br />
diese Dateien dienen der Vorgangsverwaltung und damit<br />
nur mittelbar der Aufgabenerfüllung.<br />
Eine speziell auf rechtsextremistische Straftaten bezogene<br />
Datei führt das BayLfV nicht. Der verbesserten Bekämpfung<br />
des gewaltbezogenen Rechtextremismus soll seit<br />
Herbst 2012 die Rechtsextremismus-Datei (RED) dienen,<br />
eine standardisierte zentrale, gemeinsame Datei von Polizei<br />
und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern auf<br />
der Grundlage des Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes<br />
(RED-G), dienen.<br />
A.2.8. Über welche Erkenntnisse des Bundesamts für<br />
Verfassungsschutz und des Militärischen Abschirmdienstes<br />
(MAD) über den Aufenthalt und die Aktivitäten<br />
von Mitgliedern oder mutmaßlichen Unterstützern des<br />
NSU in Bayern sind welche bayerischen Sicherheitsbehörden<br />
wann unterrichtet worden?<br />
Der Untersuchungsausschuss konnte keine Erkenntnisse darüber<br />
gewinnen, dass bayerische Sicherheitsbehörden durch<br />
den MAD oder das Bundesamt für Verfassungsschutz über<br />
Aufenthalt und Aktivitäten von Mitgliedern oder mutmaßlichen<br />
Unterstützern des NSU in Bayern unterrichtet worden<br />
sind.