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Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag

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Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong> <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Seite 75<br />

Der Zeuge HänSSler beurteilte das Verhalten der Staatsanwaltschaft<br />

bei den Besprechungen als zurückhaltend. Sie<br />

sei immer mit dabei gewesen, habe aber eher eine Beobachterrolle<br />

eingenommen. Bei internen Besprechungen seien<br />

aber auch Ideen von der Staatsanwaltschaft gekommen. 306<br />

Der Zeuge DR. KIMMEL erklärte anlässlich seiner Vernehmung<br />

beim Bundestag, er habe in der Zusammenarbeit mit<br />

der BAO Bosporus die Erfahrung gemacht, dass es wesentlich<br />

einfacher sei, wenn er an Sitzungen der Polizei selbst<br />

teilnehme, damit nicht hinterher ein Beamter gesondert ihm<br />

berichten müsse, was in der Besprechung geschehen sei.<br />

Daher habe er im Einvernehmen mit den Polizeiführern<br />

aller Polizeidienststellen an deren Sitzungen teilgenommen,<br />

soweit es ihm zeitlich möglich gewesen sei. 307 Er habe sich<br />

aber in keiner Weise aufdrängen wollen. Er wäre selbstverständlich<br />

nur einmal im halben Jahr oder auch in größeren<br />

Abständen zu Besprechungen erschienen. Umgekehrt wäre<br />

er aber auch bereit gewesen, öfter teilzunehmen, um dadurch<br />

zu vermeiden, hinterher von einem Beamten der BAO ausführlich<br />

unterrichtet werden zu müssen oder nur anhand der<br />

Protokolle die Situation kennenzulernen. Polizeiintern sei<br />

man damit einverstanden gewesen, dass er an den Sitzungen<br />

regelmäßig teilnehme. 308<br />

Konkreten Einfluss habe er aber auf die Ermittlungsarbeit<br />

der Polizei nicht genommen. 309 Die Polizei schildere ihre<br />

Ermittlungen, ihre Maßnahmen, und die Polizei komme zur<br />

Staatsanwaltschaft, wenn sie in irgendeiner Form einen richterlichen<br />

Beschluss oder eine staatsanwaltschaftliche Anordnung<br />

benötige. 310<br />

Weitere Erkenntnisse dazu liegen dem Untersuchungsausschuss<br />

nicht vor.<br />

A.2.4.1. Haben die Polizeibehörden der jeweils sachleitenden<br />

Staatsanwaltschaft sämtliche, auch die ihnen vom<br />

BayLfV oder anderen VS-Behörden bekannt gewordenen<br />

Informationen, übermittelt?<br />

Aus den Akten und den Aussagen der Zeugen haben sich<br />

hierzu keine Erkenntnisse ergeben.<br />

A.2.4.2. Hat das Landesamt für Verfassungsschutz Informationen<br />

im Zusammenhang mit dem Untersuchungsauftrag<br />

direkt an die jeweils zuständige sachleitende<br />

Staatsanwaltschaft übermittelt und falls ja, um welche<br />

Informationen hat es sich hierbei gehandelt, wie wurde<br />

sichergestellt, dass die Informationen in die Ermittlungen<br />

einfließen und falls nein, aus welchen Gründen ist<br />

dies nicht erfolgt?<br />

Der Zeuge Forster sagte aus, dass es nach dem Gesetz<br />

keine Weitergabeverpflichtung gebe, sondern dort heiße es<br />

nur, dass das Landesamt für Verfassungsschutz an andere<br />

306 Hänßler, 05.02.2013, S. 133.<br />

307 Akte Nr. 67, Dr. Kimmel, 10.05.2012, S. 4.<br />

308 Akte Nr. 67, Dr. Kimmel, 10.05.2012, S. 39.<br />

309 Akte Nr. 67, Dr. Kimmel, 10.05.2012, S. 41.<br />

310 Akte Nr. 67, Dr. Kimmel, 10.05.2012, S. 42.<br />

Behörden des Freistaates Bayern weitergeben dürfe, wenn<br />

dies für die Erfüllung seiner (d.h. wohl das Landesamts für<br />

Verfassungsschutz) Aufgaben erforderlich sei oder wenn die<br />

empfangende Behörde die Daten z.B. zur Strafverfolgung<br />

benötigt würden. 311 In der Praxis sei daraus eine Weitergabe<br />

geworden, wenn nicht Gründe entgegenstünden, wie z.B.<br />

das gesetzliche Verbot des Art.17 BayVSG, das es verbiete,<br />

Informationen weiterzugeben, wenn dadurch eine Quellengefährdung<br />

entstehe und nicht überragende oder überwiegende<br />

öffentliche Interessen an der Weitergabe die schutzwürdigen<br />

Interessen der Quelle überwiegen. 312 Man habe so<br />

viel wie möglich an die Polizei weitergeben, da die meisten<br />

Mitarbeiter des Verfassungsschutzes aus der Polizei kämen,<br />

und man ein Interesse daran gehabt habe, dass die Polizei<br />

ihre Arbeit machen könne. 313<br />

Es seien Gespräche mit der Staatsanwaltschaft geführt<br />

worden, aber der eigentliche Ansprechpartner sei immer die<br />

Polizei gewesen. 314<br />

Der Zeuge Dr. Remmele gab an, dass, wenn Erkenntnisse<br />

gekommen wären, diese natürlich sofort an die Polizei<br />

und über die Polizei an die Staatsanwaltschaft gegangen<br />

wären. 315 Ob es sich dabei um eine direkte Kommunikation<br />

zwischen der Staatsanwaltschaft und Landesamt für Verfassungsschutz<br />

gehandelt hat, blieb jedoch offen.<br />

Der Zeuge DR. KIMMEL sagte bei seiner Vernehmung vor<br />

dem Untersuchungsausschuss des Bundestages aus, dass<br />

man sich an das Landesamt für Verfassungsschutz gewandt<br />

habe, um zu prüfen, ob es einen fremdenfeindlichen Hintergrund<br />

gebe, da es sich bei den Opfern um Mitbürger mit ausländischen<br />

Wurzeln gehandelt habe. 3<strong>16</strong><br />

A.2.5. Wie gestaltete sich die Zusammenarbeit zwischen<br />

der jeweils örtlich zuständigen StA und vorgesetzten<br />

Dienststellen?<br />

Der Zeuge DR. KIMMEL gab bei seiner Vernehmung vor<br />

dem Untersuchungsausschuss des Bundestages an, er habe<br />

gelegentlich des einen oder anderen Telefonats mit Vertretern<br />

des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz oder bei<br />

Sitzungen über den Fall gesprochen. Er könne sich aber an<br />

keine Veranstaltung erinnern, bei der ein Tagesordnungspunkt<br />

ausdrücklich „Ceska-Morde“ gelautet hätte. 317<br />

Die Berichte, die die Staatsanwaltschaft Nürnberg an den<br />

Generalstaatsanwalt und dieser dann weiter an das Bayerische<br />

Staatsministerium der Justiz geliefert habe, hätten im<br />

Wesentlichen zusammenfassende Ermittlungen des letzten<br />

Zeitraumes beinhaltet. Am Anfang sei häufiger berichtet<br />

worden; im Laufe der Zeit, als man gesehen habe, dass man<br />

nicht weiterkomme, sei dann nur noch jährlich berichtet<br />

311 Akte Nr. 65, Anlage 1.<br />

312 Forster, 09.10.2012, S. 19.<br />

313 Forster, 09.10.2012, S. 19.<br />

314 Forster, 09.10.2012, S. 30.<br />

315 Dr. Remmele, 18.12.2012, S. 34.<br />

3<strong>16</strong> Akte Nr. 67, Dr. Kimmel, 10.05.2012, S. 29.<br />

317 Akte Nr. 67, Dr. Kimmel, 10.05.2012, S. 34.

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