Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag
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Seite 18 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong><br />
25 14.05.2013 öffentlich Zeugenvernehmung<br />
KHK Matthias Blumenröther<br />
EKHK Herbert Linder<br />
KHK Klaus Selleneit<br />
KHK Dieter Schönwald<br />
nichtöffentlich Beratungssitzung<br />
26 05.06.2013 öffentlich Zeugenvernehmung<br />
EKHK Manfred Heger<br />
Beate Keller<br />
KHK Hanskarl Ruppe<br />
POK Peter Merkl<br />
nichtöffentlich Beratungssitzung<br />
27 11.06.2013 nichtöffentlich Beratungssitzung<br />
öffentlich<br />
Zeugenvernehmung<br />
Ministerpräsident a.D. Dr. Günther Beckstein, MdL<br />
Staatsminister Joachim Herrmann, MdL<br />
28 18.06.2013 öffentlich Zeugenvernehmung<br />
KHK Konrad Pitz<br />
KHK Karl Richter<br />
KD Georg Schalkhaußer<br />
GenStA Dr. Christoph Strötz<br />
OStA als HAL Hans Kornprobst<br />
LOStA Dr. Walter Kimmel<br />
nichtöffentlich Beratungssitzung<br />
29 20.06.2013 öffentlich Zeugenvernehmung<br />
Staatsministerin Dr. Beate Merk, MdL<br />
30 03.07.2013 nichtöffentlich Beratungssitzung<br />
31 09.07.2013 nichtöffentlich Beratung über die Abfassung des <strong>Schlussbericht</strong>s gemäß Art. 21 Abs. 3 UAG<br />
Die Beweisaufnahme wurde in der 30. Sitzung am 3. Juli<br />
2013 beendet (Beschluss Nr. 88). Der <strong>Schlussbericht</strong> für die<br />
Vollversammlung des <strong>Landtag</strong>s wurde in der 31. Sitzung am<br />
9. Juli 2013 einstimmig wie folgt beschlossen (Beschluss<br />
Nr. 91):<br />
„Den Teilen A, B I.-III. und Teil C wird zugestimmt. Hinsichtlich<br />
des Teils B IV. wird zur Kenntnis genommen, dass einzelne<br />
Abgeordnete Texte mit unterschiedlichen Bewertungen<br />
und Schlussfolgerungen vorgelegt haben. Diese sollen Teil<br />
des Abschlussberichts sein.“<br />
Die Verfahrensberatungen wurden entsprechend Art. 9 Abs.<br />
3 UAG unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt.<br />
Die Beweiserhebungen mittels Einvernahme von Zeugen<br />
und Sachverständigen wurden mit Ausnahme der unter Ziffer<br />
V.3.4 aufgeführten Vernehmungen in öffentlicher Sitzung<br />
durchgeführt.<br />
Für die am 18. und 19. Dezember 2012 außerhalb der Sitzungswochen<br />
durchgeführten Sitzungen lag eine Genehmigung<br />
der Präsidentin vor.<br />
V. BEWEISERHEBUNG<br />
1. Geheimhaltung<br />
Die Arbeit im Untersuchungsausschuss war aufgrund des<br />
Untersuchungsgegenstandes geprägt vom Umgang mit<br />
Angelegenheiten, die im staatlichen Interesse durch besondere<br />
Sicherheitsmaßnahmen vor Unbefugten geheim zu<br />
halten waren. Die Geheimhaltung musste zum einen auf<br />
der Grundlage der Geheimschutzvorschriften sichergestellt<br />
werden. Zum anderen war der Grundsatz, die Untersuchung<br />
gemäß Art. 25 Abs. 5 Bayerische Verfassung und Art. 9 Abs.<br />
1 UAG möglichst in einem öffentlichen Rahmen durchzuführen,<br />
zu beachten.<br />
Mehrere Sitzungen zur Zeugenvernehmung wurden vom<br />
Untersuchungsausschuss auf der Grundlage des Untersuchungsausschussgesetzes<br />
und der Geheimschutzordnung<br />
des <strong>Landtag</strong>s eingestuft, um den Zeugen, die entsprechend<br />
ihrer Aussagegenehmigung nur in eingestuften Sitzungen zu<br />
bestimmten Aussagen berechtigt waren, die Möglichkeit zur<br />
Aussage zu geben und im Einzelfall auch Vorhalte aus eingestuften<br />
Beweismaterialien machen zu können.<br />
Grundsätzlich wurden jedoch alle Zeugen weitgehend<br />
zunächst in öffentlicher Sitzung und dann soweit notwendig<br />
in einem weiteren eingestuften nichtöffentlichen bzw.<br />
geheimen Sitzungsteil vernommen (siehe im Einzelnen dazu<br />
unten 3.4).