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Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag

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Seite 18 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong><br />

25 14.05.2013 öffentlich Zeugenvernehmung<br />

KHK Matthias Blumenröther<br />

EKHK Herbert Linder<br />

KHK Klaus Selleneit<br />

KHK Dieter Schönwald<br />

nichtöffentlich Beratungssitzung<br />

26 05.06.2013 öffentlich Zeugenvernehmung<br />

EKHK Manfred Heger<br />

Beate Keller<br />

KHK Hanskarl Ruppe<br />

POK Peter Merkl<br />

nichtöffentlich Beratungssitzung<br />

27 11.06.2013 nichtöffentlich Beratungssitzung<br />

öffentlich<br />

Zeugenvernehmung<br />

Ministerpräsident a.D. Dr. Günther Beckstein, MdL<br />

Staatsminister Joachim Herrmann, MdL<br />

28 18.06.2013 öffentlich Zeugenvernehmung<br />

KHK Konrad Pitz<br />

KHK Karl Richter<br />

KD Georg Schalkhaußer<br />

GenStA Dr. Christoph Strötz<br />

OStA als HAL Hans Kornprobst<br />

LOStA Dr. Walter Kimmel<br />

nichtöffentlich Beratungssitzung<br />

29 20.06.2013 öffentlich Zeugenvernehmung<br />

Staatsministerin Dr. Beate Merk, MdL<br />

30 03.07.2013 nichtöffentlich Beratungssitzung<br />

31 09.07.2013 nichtöffentlich Beratung über die Abfassung des <strong>Schlussbericht</strong>s gemäß Art. 21 Abs. 3 UAG<br />

Die Beweisaufnahme wurde in der 30. Sitzung am 3. Juli<br />

2013 beendet (Beschluss Nr. 88). Der <strong>Schlussbericht</strong> für die<br />

Vollversammlung des <strong>Landtag</strong>s wurde in der 31. Sitzung am<br />

9. Juli 2013 einstimmig wie folgt beschlossen (Beschluss<br />

Nr. 91):<br />

„Den Teilen A, B I.-III. und Teil C wird zugestimmt. Hinsichtlich<br />

des Teils B IV. wird zur Kenntnis genommen, dass einzelne<br />

Abgeordnete Texte mit unterschiedlichen Bewertungen<br />

und Schlussfolgerungen vorgelegt haben. Diese sollen Teil<br />

des Abschlussberichts sein.“<br />

Die Verfahrensberatungen wurden entsprechend Art. 9 Abs.<br />

3 UAG unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt.<br />

Die Beweiserhebungen mittels Einvernahme von Zeugen<br />

und Sachverständigen wurden mit Ausnahme der unter Ziffer<br />

V.3.4 aufgeführten Vernehmungen in öffentlicher Sitzung<br />

durchgeführt.<br />

Für die am 18. und 19. Dezember 2012 außerhalb der Sitzungswochen<br />

durchgeführten Sitzungen lag eine Genehmigung<br />

der Präsidentin vor.<br />

V. BEWEISERHEBUNG<br />

1. Geheimhaltung<br />

Die Arbeit im Untersuchungsausschuss war aufgrund des<br />

Untersuchungsgegenstandes geprägt vom Umgang mit<br />

Angelegenheiten, die im staatlichen Interesse durch besondere<br />

Sicherheitsmaßnahmen vor Unbefugten geheim zu<br />

halten waren. Die Geheimhaltung musste zum einen auf<br />

der Grundlage der Geheimschutzvorschriften sichergestellt<br />

werden. Zum anderen war der Grundsatz, die Untersuchung<br />

gemäß Art. 25 Abs. 5 Bayerische Verfassung und Art. 9 Abs.<br />

1 UAG möglichst in einem öffentlichen Rahmen durchzuführen,<br />

zu beachten.<br />

Mehrere Sitzungen zur Zeugenvernehmung wurden vom<br />

Untersuchungsausschuss auf der Grundlage des Untersuchungsausschussgesetzes<br />

und der Geheimschutzordnung<br />

des <strong>Landtag</strong>s eingestuft, um den Zeugen, die entsprechend<br />

ihrer Aussagegenehmigung nur in eingestuften Sitzungen zu<br />

bestimmten Aussagen berechtigt waren, die Möglichkeit zur<br />

Aussage zu geben und im Einzelfall auch Vorhalte aus eingestuften<br />

Beweismaterialien machen zu können.<br />

Grundsätzlich wurden jedoch alle Zeugen weitgehend<br />

zunächst in öffentlicher Sitzung und dann soweit notwendig<br />

in einem weiteren eingestuften nichtöffentlichen bzw.<br />

geheimen Sitzungsteil vernommen (siehe im Einzelnen dazu<br />

unten 3.4).

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