Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag
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Seite 48 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong><br />
• Münstermann-Marsch in Aschaffenburg vom 24.02.1996<br />
(Teilnahme von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt; Einzelheiten<br />
siehe Antworten zu Frage A.1.4.1); 76<br />
• Tino Brandt 77 : Zu dieser Person lag dem Untersuchungsausschuss<br />
die vollständige Staatsschutz-Personenakte des<br />
Polizeipräsidiums Oberfranken vor. Die zwei Leitzordner<br />
umfassenden Akten enthalten umfangreiche Erkenntnisse<br />
zu den Aktivitäten von Tino Brandt im Zeitraum von<br />
1995-2001 im Raum Coburg. Eine zusammenfassende<br />
Darstellung der Kriminalpolizeiinspektion Coburg vom<br />
20.03.2002 beinhaltet 62 Vorkommnisse in den Jahren<br />
1995 bis 2001. 78 In den Akten befinden sich auch Berichte<br />
über Veranstaltungen und Erkenntnisanfragen, in denen<br />
Tino Brandt zusammen mit Beate Zschäpe, Uwe Mundlos<br />
und/oder Uwe Böhnhardt genannt wird. 79 Erkenntnisse,<br />
von welcher Qualität und Intensität der Kontakt zwischen<br />
diesen Personen war, konnte der Untersuchungsausschuss<br />
aus den Unterlagen nicht gewinnen.<br />
Informationsaustausch mit dem Landesamt für Verfassungsschutz:<br />
Der Informationsaustausch zwischen den Staatsschutzdienststellen<br />
und dem Landesamt für Verfassungsschutz fand über<br />
Fernschreiben und sog. IVS-Berichte statt.<br />
Gefragt nach dem Informationsaustausch erklärte der Zeuge<br />
Forster, dass das Landesamt und die Dienststellen der<br />
Polizei wegen des Trennungsgebots einander nicht angegliedert<br />
werden dürften. Das verbiete aber nicht den Informationsaustausch<br />
zwischen den beiden Behörden. Nach<br />
seiner Ansicht sei dieser in Bayern vorbildlich im Vergleich<br />
zu allen anderen Bundesländern. In Bayern laufe über die<br />
Staatsschutzdienststellen der Informationsaustausch reibungslos.<br />
Im Übrigen werde, wenn es irgend unter Quellenschutzgründen<br />
möglich sei, auch auf dem kleinen Dienstweg<br />
die Polizei informiert. Damit seien in Bayern weitgehend<br />
keine Skinheadkonzerte, Liederabende etc. veranstaltet<br />
worden, die nicht von der Polizei betreut worden seien. Im<br />
Gegenzug seien Personenkontrollen und Vergleichbares von<br />
der Polizei durchgeführt worden, was für das Landesamt für<br />
Verfassungsschutz wichtig sein konnte, weil das Landesamt<br />
für Verfassungsschutz dadurch Namen bekommen habe, wer<br />
sich in der Szene bewege. Zusammenfassend bezeichnete<br />
der Zeuge die Zusammenarbeit mit der Polizei als vorbildlich.<br />
80<br />
Der Zeuge erläuterte außerdem, dass es eine große Staatsschutztagung<br />
mit den Staatsschutzdienststellen gegeben<br />
habe, die vom Landesamt für Verfassungsschutz ausge-<br />
richtet worden sei. Weiterhin habe es regelmäßig Gespräche<br />
zwischen den einzelnen Staatsschutzdienststellen und den<br />
Dienststellen des Landesamts für Verfassungsschutz in<br />
Nürnberg und München gegeben. 81<br />
Der Zeuge Wingerter erklärte, dass wenn es bekannt<br />
gewesen sei, dass es zu Ausschreitungen kommen könne,<br />
im Anschluss an Neonaziveranstaltungen oder Skinheadveranstaltungen,<br />
dann sei immer die Polizei vorher unterrichtet<br />
worden. Es sei Material weitergegeben worden, falls die Polizei<br />
das nicht wusste. Bei der nachfolgenden Auswertung<br />
würde diese ebenfalls unterstützt. 82<br />
Auch der Zeuge Sager bestätigte, dass das an die Polizei<br />
weitergegeben worden sei, was polizeirechtlich relevant gewesen<br />
sei. Das sei an die Polizeipräsidien und auch an die<br />
einzelnen Landespolizeien gegangen. 83 Man hätte auch Vorträge<br />
bei verschiedenen Polizeidienststellen gehalten. 84 Der<br />
Zeuge KAMMERMEIER widersprach dem insoweit, dass<br />
ihm aus seiner Tätigkeit im Staatsschutz bei der KPI Straubing<br />
kein entsprechender Vortrag bekannt sei. Man habe sich<br />
über den Bereich des Rechtsextremismus vor allem aus Verfassungsschutzberichten<br />
informiert. 85<br />
Der Zeuge Hegler führte aus, dass die V-Leute dem Landesamt<br />
für Verfassungsschutz Erkenntnisse im Hinblick auf<br />
Veranstaltungen übermittelt hätten, die die Szene durchführt.<br />
Dabei sei es die tägliche Arbeit, entsprechende Veranstaltungsplanungen<br />
und Veranstaltungen an die Polizeibehörden<br />
weiterzuleiten, damit dann entsprechende Maßnahmen<br />
durchgeführt werden können, entweder zur Verhinderung<br />
von Straftaten während dieser Veranstaltungen oder auch,<br />
um im Hinblick auf die Anzahl der Teilnehmer das Kontingent<br />
an Einsatzkräften abschätzen zu können. Bei Großveranstaltungen<br />
erfolge ein überregionaler Austausch mit<br />
den anderen Landesämtern und dem Bundesamt, wo auch<br />
die entsprechenden Erkenntnisse der anderen Ämter mit in<br />
eine Lagedarstellung eingebracht würden, die dann an die<br />
Polizei und an das Innenministerium/Lagezentrum gesteuert<br />
würden. 86 In der Regel würden Größenordnungen, wie viele<br />
Personen dort erscheinen, übermittelt. Dann habe das Landesamt<br />
für Verfassungsschutz im Prinzip einen ständigen<br />
Informationsaustausch mit dessen Außendienstlern, die in<br />
regelmäßigen Abständen auch die Staatsschutz-Dienststellen<br />
anlaufen würden, wo man sich entsprechend informativ austausche.<br />
Seit 1996 oder 1997 spreche man in regelmäßigen<br />
Abständen mit allen Staatsschutz-Dienststellen in Bayern<br />
die Personenpotenziale ab und gebe eine entsprechende Broschüre<br />
heraus, die dann auch den Staatsschutz-Dienststellen<br />
wieder zur Verfügung gestellt werde, damit diese auch ein<br />
entsprechendes Nachschlagewerk zur Einschätzung von Personen<br />
auf Veranstaltungen haben. 87<br />
76 Akte Nr. 8/BY-2/3_Anlagen/2. Teillieferung/2. 1 Geheft des PP Unterfranken.<br />
77 Akte Nr. 8/BY-2/3_Anlagen/2. Teillieferung/3. 2 Bände Akten des PP<br />
Oberfranken.<br />
78 Akte Nr. 8/BY-2/3_Anlagen/2. Teillieferung/3. 2 Bände Akten des PP<br />
Oberfranken, Bl. 0467 – 0471.<br />
79 Akte Nr. 8/BY-2/3_Anlagen/2. Teillieferung/ 3. 2 Bände Akten des PP<br />
Oberfranken, Bl. 0280/0281, , 0295, 0302 ff., 0367-0372.<br />
80 Forster, 09.10.2012, S. 18.<br />
81 Forster, 09.10.2012, S. 55.<br />
82 Wingerter, 09.10.2012, S. 94 f.<br />
83 Sager, <strong>16</strong>.10.2012, S. 17f.<br />
84 Sager, <strong>16</strong>.10.2012, S. 19.<br />
85 Sager, <strong>16</strong>.10.2012, S. 95.<br />
86 Hegler, 23.10.2012, S.13.<br />
87 Hegler, 23.10.2012, S.38.