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Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag

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Seite 48 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong><br />

• Münstermann-Marsch in Aschaffenburg vom 24.02.1996<br />

(Teilnahme von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt; Einzelheiten<br />

siehe Antworten zu Frage A.1.4.1); 76<br />

• Tino Brandt 77 : Zu dieser Person lag dem Untersuchungsausschuss<br />

die vollständige Staatsschutz-Personenakte des<br />

Polizeipräsidiums Oberfranken vor. Die zwei Leitzordner<br />

umfassenden Akten enthalten umfangreiche Erkenntnisse<br />

zu den Aktivitäten von Tino Brandt im Zeitraum von<br />

1995-2001 im Raum Coburg. Eine zusammenfassende<br />

Darstellung der Kriminalpolizeiinspektion Coburg vom<br />

20.03.2002 beinhaltet 62 Vorkommnisse in den Jahren<br />

1995 bis 2001. 78 In den Akten befinden sich auch Berichte<br />

über Veranstaltungen und Erkenntnisanfragen, in denen<br />

Tino Brandt zusammen mit Beate Zschäpe, Uwe Mundlos<br />

und/oder Uwe Böhnhardt genannt wird. 79 Erkenntnisse,<br />

von welcher Qualität und Intensität der Kontakt zwischen<br />

diesen Personen war, konnte der Untersuchungsausschuss<br />

aus den Unterlagen nicht gewinnen.<br />

Informationsaustausch mit dem Landesamt für Verfassungsschutz:<br />

Der Informationsaustausch zwischen den Staatsschutzdienststellen<br />

und dem Landesamt für Verfassungsschutz fand über<br />

Fernschreiben und sog. IVS-Berichte statt.<br />

Gefragt nach dem Informationsaustausch erklärte der Zeuge<br />

Forster, dass das Landesamt und die Dienststellen der<br />

Polizei wegen des Trennungsgebots einander nicht angegliedert<br />

werden dürften. Das verbiete aber nicht den Informationsaustausch<br />

zwischen den beiden Behörden. Nach<br />

seiner Ansicht sei dieser in Bayern vorbildlich im Vergleich<br />

zu allen anderen Bundesländern. In Bayern laufe über die<br />

Staatsschutzdienststellen der Informationsaustausch reibungslos.<br />

Im Übrigen werde, wenn es irgend unter Quellenschutzgründen<br />

möglich sei, auch auf dem kleinen Dienstweg<br />

die Polizei informiert. Damit seien in Bayern weitgehend<br />

keine Skinheadkonzerte, Liederabende etc. veranstaltet<br />

worden, die nicht von der Polizei betreut worden seien. Im<br />

Gegenzug seien Personenkontrollen und Vergleichbares von<br />

der Polizei durchgeführt worden, was für das Landesamt für<br />

Verfassungsschutz wichtig sein konnte, weil das Landesamt<br />

für Verfassungsschutz dadurch Namen bekommen habe, wer<br />

sich in der Szene bewege. Zusammenfassend bezeichnete<br />

der Zeuge die Zusammenarbeit mit der Polizei als vorbildlich.<br />

80<br />

Der Zeuge erläuterte außerdem, dass es eine große Staatsschutztagung<br />

mit den Staatsschutzdienststellen gegeben<br />

habe, die vom Landesamt für Verfassungsschutz ausge-<br />

richtet worden sei. Weiterhin habe es regelmäßig Gespräche<br />

zwischen den einzelnen Staatsschutzdienststellen und den<br />

Dienststellen des Landesamts für Verfassungsschutz in<br />

Nürnberg und München gegeben. 81<br />

Der Zeuge Wingerter erklärte, dass wenn es bekannt<br />

gewesen sei, dass es zu Ausschreitungen kommen könne,<br />

im Anschluss an Neonaziveranstaltungen oder Skinheadveranstaltungen,<br />

dann sei immer die Polizei vorher unterrichtet<br />

worden. Es sei Material weitergegeben worden, falls die Polizei<br />

das nicht wusste. Bei der nachfolgenden Auswertung<br />

würde diese ebenfalls unterstützt. 82<br />

Auch der Zeuge Sager bestätigte, dass das an die Polizei<br />

weitergegeben worden sei, was polizeirechtlich relevant gewesen<br />

sei. Das sei an die Polizeipräsidien und auch an die<br />

einzelnen Landespolizeien gegangen. 83 Man hätte auch Vorträge<br />

bei verschiedenen Polizeidienststellen gehalten. 84 Der<br />

Zeuge KAMMERMEIER widersprach dem insoweit, dass<br />

ihm aus seiner Tätigkeit im Staatsschutz bei der KPI Straubing<br />

kein entsprechender Vortrag bekannt sei. Man habe sich<br />

über den Bereich des Rechtsextremismus vor allem aus Verfassungsschutzberichten<br />

informiert. 85<br />

Der Zeuge Hegler führte aus, dass die V-Leute dem Landesamt<br />

für Verfassungsschutz Erkenntnisse im Hinblick auf<br />

Veranstaltungen übermittelt hätten, die die Szene durchführt.<br />

Dabei sei es die tägliche Arbeit, entsprechende Veranstaltungsplanungen<br />

und Veranstaltungen an die Polizeibehörden<br />

weiterzuleiten, damit dann entsprechende Maßnahmen<br />

durchgeführt werden können, entweder zur Verhinderung<br />

von Straftaten während dieser Veranstaltungen oder auch,<br />

um im Hinblick auf die Anzahl der Teilnehmer das Kontingent<br />

an Einsatzkräften abschätzen zu können. Bei Großveranstaltungen<br />

erfolge ein überregionaler Austausch mit<br />

den anderen Landesämtern und dem Bundesamt, wo auch<br />

die entsprechenden Erkenntnisse der anderen Ämter mit in<br />

eine Lagedarstellung eingebracht würden, die dann an die<br />

Polizei und an das Innenministerium/Lagezentrum gesteuert<br />

würden. 86 In der Regel würden Größenordnungen, wie viele<br />

Personen dort erscheinen, übermittelt. Dann habe das Landesamt<br />

für Verfassungsschutz im Prinzip einen ständigen<br />

Informationsaustausch mit dessen Außendienstlern, die in<br />

regelmäßigen Abständen auch die Staatsschutz-Dienststellen<br />

anlaufen würden, wo man sich entsprechend informativ austausche.<br />

Seit 1996 oder 1997 spreche man in regelmäßigen<br />

Abständen mit allen Staatsschutz-Dienststellen in Bayern<br />

die Personenpotenziale ab und gebe eine entsprechende Broschüre<br />

heraus, die dann auch den Staatsschutz-Dienststellen<br />

wieder zur Verfügung gestellt werde, damit diese auch ein<br />

entsprechendes Nachschlagewerk zur Einschätzung von Personen<br />

auf Veranstaltungen haben. 87<br />

76 Akte Nr. 8/BY-2/3_Anlagen/2. Teillieferung/2. 1 Geheft des PP Unterfranken.<br />

77 Akte Nr. 8/BY-2/3_Anlagen/2. Teillieferung/3. 2 Bände Akten des PP<br />

Oberfranken.<br />

78 Akte Nr. 8/BY-2/3_Anlagen/2. Teillieferung/3. 2 Bände Akten des PP<br />

Oberfranken, Bl. 0467 – 0471.<br />

79 Akte Nr. 8/BY-2/3_Anlagen/2. Teillieferung/ 3. 2 Bände Akten des PP<br />

Oberfranken, Bl. 0280/0281, , 0295, 0302 ff., 0367-0372.<br />

80 Forster, 09.10.2012, S. 18.<br />

81 Forster, 09.10.2012, S. 55.<br />

82 Wingerter, 09.10.2012, S. 94 f.<br />

83 Sager, <strong>16</strong>.10.2012, S. 17f.<br />

84 Sager, <strong>16</strong>.10.2012, S. 19.<br />

85 Sager, <strong>16</strong>.10.2012, S. 95.<br />

86 Hegler, 23.10.2012, S.13.<br />

87 Hegler, 23.10.2012, S.38.

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