Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag
Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag
Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Seite 54 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong><br />
Der Zeuge Hegler wurde zu V gefragt:<br />
„Diese Person hat ja das Thule-Netzwerk aufgebaut, hat<br />
die Heß-Gedenkmärsche initiiert und auch verschiedene<br />
Strafverfahren am Hals gehabt. Sie wissen sicher die ganze<br />
Reihe, was sich da zusammengesammelt hat. Eines ist natürlich<br />
schon rätselhaft: Wie es sein konnte, dass das Bayerische<br />
Landesamt, wenn diese Aussage stimmt, so eine Person<br />
als V-Mann führt?“<br />
Dazu sagte Hegler:<br />
„Wenn diese Aussage so stimmt im Hinblick auf die Aktivitäten,<br />
dann wäre das ein Punkt, der aus heutiger Zeit, denke<br />
ich jetzt einmal, anders bewertet werden würde, als das<br />
damals vielleicht der Fall war. Ich habe ja vorher darauf<br />
hingewiesen, dass sich auch unsere Dienstvorschrift entsprechend<br />
geändert hat und auch die Folgen, sage ich jetzt<br />
einmal, des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zum<br />
NPD-Verbotsverfahren in die neue Dienstvorschrift mit Einfluss<br />
genommen haben.“ 135<br />
Auch der Zeuge DR. BECKSTEIN war insoweit der Ansicht,<br />
dass eine Organisation der Rudolf-Heß-Gedenkmärsche<br />
nicht mit der Tätigkeit als V-Mann in Einklang zu bringen<br />
sei, weil ein V-Mann zwar mitschwimmen, aber nicht anstiften<br />
dürfe. 136<br />
Bezüglich der Organisation der Heß-Gedenkmärsche durch<br />
V und der Beteiligung V`s am Thule-Netzwerk ergab sich<br />
ein differenziertes Bild. Aus den Akten und insbesondere<br />
auch durch Einvernahme von Zeugen aus dem Landesamt<br />
für Verfassungsschutz hat der Untersuchungsausschuss folgende<br />
Erkenntnisse erlangt:<br />
• Möglicher Kontakt mit den Rechtsterroristen bzw. deren<br />
Umfeld:<br />
Der Sachverständige Funke sagte aus, dass V als mutmaßlicher<br />
V-Mann des Landesamts für Verfassungsschutz<br />
ab 1994/1995 regelmäßig an Stammtischen der späteren<br />
Rechtsterroristen und am Aufbau rechtsextremer Strukturen<br />
teilgenommen habe. Aus den dem Untersuchungsausschuss<br />
vorliegenden Akten geht hervor, dass V zumindest<br />
an einer Handvoll Veranstaltungen des Thüringer<br />
Heimatschutzes teilgenommen hat.<br />
• Stellung V´s im Thule-Netz:<br />
Die Sachverständige Röpke geht davon aus, dass das<br />
Thule-Netz auf die gesamte rechtsextremistische Szene<br />
im Bundesgebiet ausgestrahlt habe. 137 Das Thule-Netz<br />
formierte sich ab dem Jahr 1993 als eine Informationstechnik,<br />
die Rechtsextremisten neue Möglichkeiten der<br />
Strukturierung und internationalen Vernetzung bot. Das<br />
Thule-Netz war ein Verbund von Mailboxen in Deutschland,<br />
Österreich, Norwegen und den Niederlanden, der<br />
der informationellen Vernetzung von Rechtsextremisten<br />
diente. Es wurde zentral von der Mailbox „Widerstand<br />
BBS“ in Erlangen gesteuert 138 , die von Thomas Hetzer<br />
unter dem Pseudonym Alfred Tetzlaff betrieben wurde. 139<br />
V hat die Mailbox „Kraftwerk BBS“ unter dem Pseudonym<br />
„Undertaker“ betrieben. 140<br />
Im Verfassungsschutzbericht 1996 wird zum Thule-Netz<br />
folgendes ausgeführt:<br />
„Zur Förderung ihrer informationellen Vernetzungsbestrebungen<br />
setzen Rechtsextremisten verstärkt Mailboxen<br />
und deren Zusammenschluss in Form des seit 1993 bestehenden<br />
Thule-Netzes ein. Nach eigenen Angaben hat<br />
das Thule-Netz als ein offenes Kommunikationsmedium<br />
kein Programm oder festgelegtes Ziel. Es versteht sich als<br />
„unabhängiger und überparteilicher Zusammenschluss<br />
von Mailboxen in Deutschland und Europa“. Ihm gehören<br />
bundesweit neun Mailboxen an, darunter in Bayern die<br />
Mailboxen Janus BBS in München und Kraftwerk BBS in<br />
Weißenbrunn sowie die im Thule-Netz führende Mailbox<br />
Widerstand BBS in Erlangen, deren Betreiber umfangreiche<br />
Kontakte zur in- und ausländischen rechtsextremistische<br />
Szene unterhält. Dem Thule-Netz sind ferner<br />
zwei Mailboxen in Norwegen und den Niederlanden angeschlossen.<br />
Bis September bestand zudem eine Mailbox<br />
in Österreich.<br />
Im Thule-Netz gibt es unterschiedliche Kommunikationsebenen,<br />
die den Teilnehmern verschiedene Sicherheitsstufen<br />
bieten. Ein einheitliches Verschlüsselungsverfahren<br />
soll die Sicherheit von privaten Nachrichten gewährleisten.<br />
Seit 8. Juli ist das Thule-Netz mit einer eigenen Domain<br />
im „www“ vertreten, während es bislang keine direkte<br />
Anbindung an das Internet gab. Neben umfangreichen Informationen<br />
zum Thule-Netz und dessen einzelnen Mailboxen<br />
werden u. a. Ausführungen über die Nutzung der<br />
Verschlüsselungssoftware „Pretty Good Privacy“ (PGP)<br />
angeboten. Automatisierte Weiterleitungen zu weiteren<br />
Datenfundstellen („links“) knüpfen Verbindungen zu<br />
anderen rechtsextremistischen Organisationen und Projekten.<br />
Die über einen außerhalb Deutschlands tätigen<br />
Provider eingerichtete Domain wird von dem Betreiber<br />
der Mailbox Janus BBS unter dem Pseudonym „Thorin<br />
Eichenschild“ betreut.“ 141<br />
Der Zeuge Forster bezeichnete V in seiner ersten<br />
Vernehmung als eine der zentralen Figuren des THULE-<br />
Netzes, die dieses aufgebaut habe. Eine steuernde Person<br />
wie diese hätte man nie als V-Mann geführt. 142 In seiner<br />
zweiten Vernehmung korrigierte der Zeuge Forster seine<br />
Aussage bezüglich der V-Mann-Eigenschaft und betonte,<br />
135 Hegler, 23.10.2012, S. 47.<br />
136 Dr. Beckstein, 11.06.2013, S. 71.<br />
137 Röpke, 27.11.2012, S. 37.<br />
138 Verfassungsschutzbericht Bayern 1996, S. 60 f.<br />
139 Akte 141, Bl. 289.<br />
140 Akte 141, Bl. 289.<br />
141 Verfassungsschutzbericht 1996, S. 72.<br />
142 Forster, 09.10.2012, S. 14 (VS-Geheim).