Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag
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Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong> <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Seite 99<br />
Laut der Aussage des Zeugen HAUSCH sei zumindest ihm<br />
dies, als Mitglied der SoKo Halbmond, nicht bekannt gewesen.<br />
5<strong>16</strong><br />
Dem Zeugen HEGLER war die Thematik zumindest unter<br />
dem Begriff „führerloser Widerstand“ bekannt. 517<br />
B.3.17.3. Hatten die SoKo „Halbmond“ und/oder das<br />
Landesamt für Verfassungsschutz Kenntnis über einen<br />
Beitrag in dem neonazistischen Blatt „Der Weiße Wolf“<br />
Nr. 1/2002, in dem u.a. der Satz zu finden ist „Vielen Dank<br />
an den NSU, es hat Früchte getragen …. der Kampf geht<br />
weiter ….“ und falls ja, wie wurde dieser Artikel bewertet<br />
und falls nein, wann haben bayerische Sicherheits- und<br />
Strafverfolgungsbehörden und ihre jeweils vorgesetzten<br />
Dienststellen und die Staatsregierung hiervon erfahren?<br />
Nach den Angaben des Zeugen Hegler habe dieses Blatt<br />
dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz damals<br />
nicht vorgelegen. Das Zitat sei ihm erst jetzt im Rahmen der<br />
Ermittlungen bekannt geworden. 518<br />
B.3.18. Hatte die SoKo „Halbmond“ Kenntnis von dem<br />
Bombenanschlag vom 09.06.2004 in Köln und falls ja,<br />
welche Hinweise gab es, dass hinter den Mordanschlägen<br />
und dem Bombenanschlag von Köln die gleichen Täter<br />
stecken könnten und wie wurden die Hinweise in den<br />
Ermittlungsverfahren wegen der Mordanschläge verwertet?<br />
Nach Aktenlage meldete sich am 21.06.2005 der Arbeitsgruppenleiter<br />
der Kripo Köln, „EG-Sprengstoff“ bei dem<br />
Zeugen Vögeler und gab an, dass die veröffentlichten Phantombilder<br />
eine grundsätzliche Ähnlichkeit mit dem in Köln<br />
vorhandenen Phantombild des Täters aus Nürnberg hätten.<br />
Zudem wies er daraufhin, dass auch die Täter in Köln mit<br />
einem Fahrrad unterwegs gewesen seien. Daher habe er mit<br />
der Dienststelle in Nürnberg Kontakt aufnehmen und die<br />
Sachverhalte abklären wollen. Der Einsatzgruppenleiter bat<br />
dann, dass der Nürnberger Zeugin Keller die Videosequenz<br />
aus Köln vorgezeigt werde (Aktenvermerk vom 22.06.2005<br />
von Herrn Vögeler). 519<br />
Der Zeuge VÖGELER gab im Untersuchungsausschuss<br />
an, dass die Videoaufnahmen zu dem Kölner Anschlag den<br />
Zeugen in Nürnberg vorgespielt worden seien und umgekehrt<br />
habe man ein Phantombild der Täter aus Nürnberg<br />
nach Köln geschickt.<br />
Es seien laut dem Zeugen HÄNSSLER dabei sehr große<br />
Ähnlichkeiten zwischen den Tätern festgestellt worden.<br />
Das Phantombild stammt aus den Beschreibungen der<br />
Zeugin Keller.<br />
Die Zeugin KELLER hat ausgesagt, dass sie auf die Polizeistelle<br />
zitiert worden sei, da man ihr ein Video zeigen<br />
möchte. Sie habe sich dort dann das Video zweimal komplett<br />
angesehen. Dann habe sie darum gebeten, das Video zu<br />
stoppen und den einen Mann, den ersten, ein bisschen heranzuzoomen,<br />
also zu vergrößern. Dann habe sie gesagt: „Das<br />
ist einer der Männer, die ich in Nürnberg gesehen habe.“<br />
Sie habe gesagt: „Das ist er.“ Insgesamt habe sie das Video<br />
sieben, acht Mal angesehen. Sie habe gesagt, dass sie sich<br />
sehr sicher sei, dass es einer der Männer gewesen sei. Ein<br />
Polizeibeamter habe dann auf Nachfrage seines Kollegen<br />
gesagt, dass man das nicht ganz so in das Protokoll aufnehmen<br />
könne, da es nur eine Vermutung der Zeugin sei. 520<br />
Im vom Zeugen Ruppe erstellten Protokoll der betreffenden<br />
Vernehmung vom 23.05.2006 steht dann auch tatsächlich<br />
nur, dass sich die Zeugin ziemlich sicher sei, dass jeweils<br />
eine Person aus dem Kölner Video mit einem von ihr in<br />
Nürnberg gesehenen Radfahrer identisch sei.<br />
Die Zeugin erklärte vor dem Untersuchungsausschuss, dass<br />
es seitens der Polizei geheißen habe, man schreibe „ziemlich<br />
sicher“ in das Protokoll, weil man es nicht so aufnehmen<br />
könne, wie sie es gesagt habe. 521<br />
Der Zeuge RUPPE gab dazu an, dass die Zeugin Keller zwar<br />
tatsächlich gesagt habe: „Der war es!“. Er habe die Formulierung<br />
„ziemlich sicher“ damals jedoch für ausreichend angesehen.<br />
Er sehe heute schon einen Unterschied zwischen<br />
dem was die Zeugin gesagt habe und dem was da im Protokoll<br />
stehe. Er habe dafür aber keine Erklärung. 522<br />
Letztlich habe man nach den Angaben des Zeugen VÖ-<br />
GELER sämtliche Modellbaugeschäfte aufgesucht und dort<br />
die Phantombilder vorgezeigt. Hintergrund dafür sei gewesen,<br />
dass die Bombe mit Kenntnissen aus dem Modellbau<br />
gebastelt worden sei. Die Ermittlungen – auch der Datenabgleich<br />
– hätten aber keinen großen Treffer ergeben, so dass<br />
man festgehalten habe, die Tat könne, müsse aber nicht dazugehören.<br />
Der Zeuge HÄNSSLER gab an, dass auch eine vergleichende<br />
Analyse von der BAO Bosporus gewünscht worden<br />
sei. Die beiden OFA-Einheiten in Köln und München hätten<br />
jedoch übereinstimmend gesagt, dass man Äpfel nicht mit<br />
Birnen vergleichen könne. 523<br />
Im Protokoll einer Sitzung der Steuerungsgruppe vom<br />
14./15.03.2007 heißt es dazu lediglich:<br />
„Eine weitere vergleichende Fallanalyse zu einem möglichen<br />
Zusammenhang des Kölner Nagelbombenattentats<br />
mit der Mordserie ist nach Einschätzung der OFA BKA,<br />
Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg nicht<br />
5<strong>16</strong> Hausch, 19.02.2013, S. 97.<br />
517 Hegler, 23.10.2012, S. 60.<br />
518 Hegler, 23.10.2012, S. 70.<br />
519 Akte Nr. 8/BY-2/3_Anlagen/3. Teillieferung/Band 02/P-BAO Bosporus<br />
Nr. 24, S. 9 f.<br />
520 Keller, 05.06.2013, S. 45f.<br />
521 Keller, 05.06.2013, S. 52.<br />
522 Ruppe, 05.06.2013, S. 81 f.<br />
523 Vögeler, 22.01.2013, S. 99; Hänsler, 05.02.2013, S. 114 ff.