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Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag

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Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong> <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Seite 99<br />

Laut der Aussage des Zeugen HAUSCH sei zumindest ihm<br />

dies, als Mitglied der SoKo Halbmond, nicht bekannt gewesen.<br />

5<strong>16</strong><br />

Dem Zeugen HEGLER war die Thematik zumindest unter<br />

dem Begriff „führerloser Widerstand“ bekannt. 517<br />

B.3.17.3. Hatten die SoKo „Halbmond“ und/oder das<br />

Landesamt für Verfassungsschutz Kenntnis über einen<br />

Beitrag in dem neonazistischen Blatt „Der Weiße Wolf“<br />

Nr. 1/2002, in dem u.a. der Satz zu finden ist „Vielen Dank<br />

an den NSU, es hat Früchte getragen …. der Kampf geht<br />

weiter ….“ und falls ja, wie wurde dieser Artikel bewertet<br />

und falls nein, wann haben bayerische Sicherheits- und<br />

Strafverfolgungsbehörden und ihre jeweils vorgesetzten<br />

Dienststellen und die Staatsregierung hiervon erfahren?<br />

Nach den Angaben des Zeugen Hegler habe dieses Blatt<br />

dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz damals<br />

nicht vorgelegen. Das Zitat sei ihm erst jetzt im Rahmen der<br />

Ermittlungen bekannt geworden. 518<br />

B.3.18. Hatte die SoKo „Halbmond“ Kenntnis von dem<br />

Bombenanschlag vom 09.06.2004 in Köln und falls ja,<br />

welche Hinweise gab es, dass hinter den Mordanschlägen<br />

und dem Bombenanschlag von Köln die gleichen Täter<br />

stecken könnten und wie wurden die Hinweise in den<br />

Ermittlungsverfahren wegen der Mordanschläge verwertet?<br />

Nach Aktenlage meldete sich am 21.06.2005 der Arbeitsgruppenleiter<br />

der Kripo Köln, „EG-Sprengstoff“ bei dem<br />

Zeugen Vögeler und gab an, dass die veröffentlichten Phantombilder<br />

eine grundsätzliche Ähnlichkeit mit dem in Köln<br />

vorhandenen Phantombild des Täters aus Nürnberg hätten.<br />

Zudem wies er daraufhin, dass auch die Täter in Köln mit<br />

einem Fahrrad unterwegs gewesen seien. Daher habe er mit<br />

der Dienststelle in Nürnberg Kontakt aufnehmen und die<br />

Sachverhalte abklären wollen. Der Einsatzgruppenleiter bat<br />

dann, dass der Nürnberger Zeugin Keller die Videosequenz<br />

aus Köln vorgezeigt werde (Aktenvermerk vom 22.06.2005<br />

von Herrn Vögeler). 519<br />

Der Zeuge VÖGELER gab im Untersuchungsausschuss<br />

an, dass die Videoaufnahmen zu dem Kölner Anschlag den<br />

Zeugen in Nürnberg vorgespielt worden seien und umgekehrt<br />

habe man ein Phantombild der Täter aus Nürnberg<br />

nach Köln geschickt.<br />

Es seien laut dem Zeugen HÄNSSLER dabei sehr große<br />

Ähnlichkeiten zwischen den Tätern festgestellt worden.<br />

Das Phantombild stammt aus den Beschreibungen der<br />

Zeugin Keller.<br />

Die Zeugin KELLER hat ausgesagt, dass sie auf die Polizeistelle<br />

zitiert worden sei, da man ihr ein Video zeigen<br />

möchte. Sie habe sich dort dann das Video zweimal komplett<br />

angesehen. Dann habe sie darum gebeten, das Video zu<br />

stoppen und den einen Mann, den ersten, ein bisschen heranzuzoomen,<br />

also zu vergrößern. Dann habe sie gesagt: „Das<br />

ist einer der Männer, die ich in Nürnberg gesehen habe.“<br />

Sie habe gesagt: „Das ist er.“ Insgesamt habe sie das Video<br />

sieben, acht Mal angesehen. Sie habe gesagt, dass sie sich<br />

sehr sicher sei, dass es einer der Männer gewesen sei. Ein<br />

Polizeibeamter habe dann auf Nachfrage seines Kollegen<br />

gesagt, dass man das nicht ganz so in das Protokoll aufnehmen<br />

könne, da es nur eine Vermutung der Zeugin sei. 520<br />

Im vom Zeugen Ruppe erstellten Protokoll der betreffenden<br />

Vernehmung vom 23.05.2006 steht dann auch tatsächlich<br />

nur, dass sich die Zeugin ziemlich sicher sei, dass jeweils<br />

eine Person aus dem Kölner Video mit einem von ihr in<br />

Nürnberg gesehenen Radfahrer identisch sei.<br />

Die Zeugin erklärte vor dem Untersuchungsausschuss, dass<br />

es seitens der Polizei geheißen habe, man schreibe „ziemlich<br />

sicher“ in das Protokoll, weil man es nicht so aufnehmen<br />

könne, wie sie es gesagt habe. 521<br />

Der Zeuge RUPPE gab dazu an, dass die Zeugin Keller zwar<br />

tatsächlich gesagt habe: „Der war es!“. Er habe die Formulierung<br />

„ziemlich sicher“ damals jedoch für ausreichend angesehen.<br />

Er sehe heute schon einen Unterschied zwischen<br />

dem was die Zeugin gesagt habe und dem was da im Protokoll<br />

stehe. Er habe dafür aber keine Erklärung. 522<br />

Letztlich habe man nach den Angaben des Zeugen VÖ-<br />

GELER sämtliche Modellbaugeschäfte aufgesucht und dort<br />

die Phantombilder vorgezeigt. Hintergrund dafür sei gewesen,<br />

dass die Bombe mit Kenntnissen aus dem Modellbau<br />

gebastelt worden sei. Die Ermittlungen – auch der Datenabgleich<br />

– hätten aber keinen großen Treffer ergeben, so dass<br />

man festgehalten habe, die Tat könne, müsse aber nicht dazugehören.<br />

Der Zeuge HÄNSSLER gab an, dass auch eine vergleichende<br />

Analyse von der BAO Bosporus gewünscht worden<br />

sei. Die beiden OFA-Einheiten in Köln und München hätten<br />

jedoch übereinstimmend gesagt, dass man Äpfel nicht mit<br />

Birnen vergleichen könne. 523<br />

Im Protokoll einer Sitzung der Steuerungsgruppe vom<br />

14./15.03.2007 heißt es dazu lediglich:<br />

„Eine weitere vergleichende Fallanalyse zu einem möglichen<br />

Zusammenhang des Kölner Nagelbombenattentats<br />

mit der Mordserie ist nach Einschätzung der OFA BKA,<br />

Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg nicht<br />

5<strong>16</strong> Hausch, 19.02.2013, S. 97.<br />

517 Hegler, 23.10.2012, S. 60.<br />

518 Hegler, 23.10.2012, S. 70.<br />

519 Akte Nr. 8/BY-2/3_Anlagen/3. Teillieferung/Band 02/P-BAO Bosporus<br />

Nr. 24, S. 9 f.<br />

520 Keller, 05.06.2013, S. 45f.<br />

521 Keller, 05.06.2013, S. 52.<br />

522 Ruppe, 05.06.2013, S. 81 f.<br />

523 Vögeler, 22.01.2013, S. 99; Hänsler, 05.02.2013, S. 114 ff.

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