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Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag

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Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong> <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Seite 125<br />

B.4.19.1. Trifft es zu, dass bei dieser Konferenz entschieden<br />

worden ist, die Ermittlungsverfahren nicht an das<br />

BKA abzugeben, sondern eine gemeinsame Steuerungsgruppe<br />

(„SG“) unter Leitung des Leiters der BAO „Bosporus“<br />

einzurichten, die Zuständigkeit für die Ermittlungen<br />

zu den einzelnen Mordfällen aber bei den jeweiligen<br />

Ländern zu belassen und falls ja, aus welchen Erwägungen?<br />

Es trifft laut Aktenlage zu, dass eine gemeinsame Steuerungs-<br />

und Koordinationsgruppe unter der Leitung der BAO<br />

„Bosporus“ eingerichtet wurde. Die primäre Zuständigkeit<br />

blieb bei den betroffenen Ländern und es kam zu keinem<br />

Unterstellungsverhältnis. Dies ergibt sich aus dem Protokoll<br />

einer Besprechung am Rande der IMK. 761<br />

Der Zeuge GEIER sagte hierzu aus, dass bei der IMK auf AK<br />

II Ebene entschieden worden sei, bei der BAO Bosporus eine<br />

Steuerungs- und Koordinierungsgruppe (SG) einzurichten.<br />

Alle beteiligten Bundesländer hätten für ihre jeweiligen Fälle<br />

verantwortlich bleiben sollen und in der SG sei eine einheitliche<br />

fachliche Abstimmung herzustellen gewesen. Dies sei<br />

der BAO Bosporus dann im Rahmen eines Gespräches mit<br />

dem Zeugen Kindler am 08.05.2006 mitgeteilt worden. 762<br />

Zur Erwägung dieser Entscheidung führte er aus, dass sich<br />

der Ermittlungsschwerpunkt nach dem sechsten und siebten<br />

Mord in Kassel und Dortmund geändert hätte. Durch eine<br />

Entscheidung des StMI seien die polizeilichen Ermittlungen<br />

damals durch Gründung einer BAO in Nürnberg (BAO Bosporus)<br />

zusammengeführt worden. Die SoKos der anderen<br />

Bundesländer seien zwar dazu gekommen, aber man habe<br />

dennoch entschieden, die Ermittlungen nicht dem BKA zu<br />

übertragen, sondern eine SG, in der auch das Bundeskriminalamt<br />

vertreten gewesen sei, einzurichten. 763<br />

Der Zeuge MÄHLER gab ebenfalls an, dass im Rahmen der<br />

Konferenz entschieden worden sei, die zentrale Zuständigkeit<br />

nicht dem BKA zu übertragen, sondern die jeweilige Ermittlungszuständigkeit<br />

bei den einzelnen Ländern zu belassen.<br />

Er bestätigte, dass eine Steuerungsgruppe eingerichtet<br />

werden sollte, deren Vorsitzender Herr Geier sein sollte. 764<br />

Auf die Frage, warum aus seiner Sicht das BKA die alleinige<br />

Zuständigkeit habe übernehmen wollen, und ob es von<br />

bayerischer Seite Widerstand hiergegen gegeben habe, führte<br />

der Zeuge aus, dass es Widerstand weniger aus Bayern und<br />

mehr aus Hessen gegeben habe. Das Verständnis, weshalb<br />

das BKA, das seit 2004 die Ermittlungen sehr konsequent im<br />

Bereich Rauschgiftkriminalität/OK geführt habe, eine neue<br />

Ermittlungsrichtung einschlagen wollte, sei nicht sehr groß<br />

gewesen. 765<br />

B.4.19.2. Ab wann hat die SG ihre Tätigkeit aufgenommen,<br />

wie war sie personell besetzt, welche neuen Ermittlungsansätze<br />

hat sie verfolgt und welche Befugnisse<br />

gegenüber den Polizeibehörden der anderen betroffenen<br />

Bundesländer hatte die SG und wie wurde sichergestellt,<br />

dass die Sachleitung bei den betroffenen Staatsanwaltschaften<br />

verbleibt?<br />

Laut einer Zusammenfassung der Besprechung am Rande<br />

der IMK wurde festgelegt, dass die primäre Zuständigkeit<br />

bei den betroffenen Ländern bleiben und es keine Unterstellungsverhältnisse<br />

geben soll. Die Entscheidungen sollten allerdings<br />

einzig in der Steuerungs- und Koordinationsgruppe<br />

getroffen werden. 766 Die BAO Bosporus hat darüber hinaus<br />

mit Schreiben vom 27.04.2006 an das StMI vorgeschlagen,<br />

dass sowohl die jeweiligen Länder als auch Staatsanwaltschaften<br />

ihre Zuständigkeit behalten sollten. 767 Inwieweit<br />

dieser Vorschlag umgesetzt wurde, ist aus den Akten nicht<br />

ersichtlich.<br />

Der Zeuge GEIER gab an, dass die konstituierende Sitzung<br />

der Steuerungsgruppe am 17. und 18.05.2006 stattgefunden<br />

habe. Zur personellen Besetzung führte er aus, dass die SG<br />

aus den jeweiligen Leitern der einzelnen SoKos der Bundesländer<br />

und dem BKA, unter dem Vorsitz des Leiters der<br />

BAO Bosporus, bestanden habe. 768 Zur Frage, welche neuen<br />

Ermittlungsansätze die SG verfolgt habe, sagte er aus, dass<br />

er bereits am 09.05.2006 dem StMI ein vorläufiges Konzept<br />

zur Umsetzung der in der IMK getroffenen Entscheidungen<br />

vorgestellt habe. Hier sei bekannt gegeben worden, dass in<br />

der SG eine weitere Ermittlungshypothese, und zwar die<br />

Ermittlungshypothese Serientäter zu verfolgen sei. 769 Auf<br />

die Frage, wie sichergestellt worden sei, dass die Sachleitung<br />

bei den betroffenen Staatsanwaltschaften verbleiben solle,<br />

gab der Zeuge an, dass der Zeuge Dr. Kimmel, der nach<br />

Konzentration der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bei<br />

der StA Nürnberg-Fürth für die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen<br />

bei allen fünf bayerischen Mordfällen der Serie<br />

zuständig war, an allen Steuerungsgruppensitzungen teilgenommen<br />

habe. 770<br />

Dies wurde vom Zeugen HÄNSSLER so bestätigt. Die ermittelnden<br />

Staatsanwaltschaften seien bei den Sitzungen der<br />

Steuerungsgruppe fast immer anwesend und von polizeilicher<br />

Seite in alle Ermittlungen eingebunden gewesen. 771<br />

Der Zeuge DR. KIMMEL bekräftigte, dass er sich stets darum<br />

bemüht habe, an den Sitzungen der polizeilichen Ermittler,<br />

später an den Sitzungen der Steuerungsgruppe der BAO,<br />

teilzunehmen. Er habe nicht erst aus zweiter Hand informiert<br />

761 Akte Nr. 8/ohne Beschluss/StMi-Akten/2_Anlage/1.Übersendung_<br />

4.BAO-Bosporus_VII, Bl. 2893.<br />

762 Geier, 20.02.2013, S. 11.<br />

763 Geier, 20.02.2013, S.18.<br />

764 Mähler, 06.03.2013, S. 45/ 46.<br />

765 Mähler, 06.03.2013, S. 46.<br />

766 Akte Nr. 8/ohne Beschluss/StMi-Akten/2_Anlage/1.Übersendung_<br />

4.BAO-Bosporus_VII, Bl. 2893.<br />

767 Akte Nr. 8/ohne Beschluss/StMi-Akten/2_Anlage/1.Übersendung_<br />

3.Band, Bl. 894.<br />

768 Geier, 20.02.2013, S.10.<br />

769 Geier, 20.02.2013, S. 12.<br />

770 Geier, 20.02.2013, S. 69.<br />

771 Hänßler, 05.02.2013, S. 130.

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