Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag
Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag
Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong> <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Seite 125<br />
B.4.19.1. Trifft es zu, dass bei dieser Konferenz entschieden<br />
worden ist, die Ermittlungsverfahren nicht an das<br />
BKA abzugeben, sondern eine gemeinsame Steuerungsgruppe<br />
(„SG“) unter Leitung des Leiters der BAO „Bosporus“<br />
einzurichten, die Zuständigkeit für die Ermittlungen<br />
zu den einzelnen Mordfällen aber bei den jeweiligen<br />
Ländern zu belassen und falls ja, aus welchen Erwägungen?<br />
Es trifft laut Aktenlage zu, dass eine gemeinsame Steuerungs-<br />
und Koordinationsgruppe unter der Leitung der BAO<br />
„Bosporus“ eingerichtet wurde. Die primäre Zuständigkeit<br />
blieb bei den betroffenen Ländern und es kam zu keinem<br />
Unterstellungsverhältnis. Dies ergibt sich aus dem Protokoll<br />
einer Besprechung am Rande der IMK. 761<br />
Der Zeuge GEIER sagte hierzu aus, dass bei der IMK auf AK<br />
II Ebene entschieden worden sei, bei der BAO Bosporus eine<br />
Steuerungs- und Koordinierungsgruppe (SG) einzurichten.<br />
Alle beteiligten Bundesländer hätten für ihre jeweiligen Fälle<br />
verantwortlich bleiben sollen und in der SG sei eine einheitliche<br />
fachliche Abstimmung herzustellen gewesen. Dies sei<br />
der BAO Bosporus dann im Rahmen eines Gespräches mit<br />
dem Zeugen Kindler am 08.05.2006 mitgeteilt worden. 762<br />
Zur Erwägung dieser Entscheidung führte er aus, dass sich<br />
der Ermittlungsschwerpunkt nach dem sechsten und siebten<br />
Mord in Kassel und Dortmund geändert hätte. Durch eine<br />
Entscheidung des StMI seien die polizeilichen Ermittlungen<br />
damals durch Gründung einer BAO in Nürnberg (BAO Bosporus)<br />
zusammengeführt worden. Die SoKos der anderen<br />
Bundesländer seien zwar dazu gekommen, aber man habe<br />
dennoch entschieden, die Ermittlungen nicht dem BKA zu<br />
übertragen, sondern eine SG, in der auch das Bundeskriminalamt<br />
vertreten gewesen sei, einzurichten. 763<br />
Der Zeuge MÄHLER gab ebenfalls an, dass im Rahmen der<br />
Konferenz entschieden worden sei, die zentrale Zuständigkeit<br />
nicht dem BKA zu übertragen, sondern die jeweilige Ermittlungszuständigkeit<br />
bei den einzelnen Ländern zu belassen.<br />
Er bestätigte, dass eine Steuerungsgruppe eingerichtet<br />
werden sollte, deren Vorsitzender Herr Geier sein sollte. 764<br />
Auf die Frage, warum aus seiner Sicht das BKA die alleinige<br />
Zuständigkeit habe übernehmen wollen, und ob es von<br />
bayerischer Seite Widerstand hiergegen gegeben habe, führte<br />
der Zeuge aus, dass es Widerstand weniger aus Bayern und<br />
mehr aus Hessen gegeben habe. Das Verständnis, weshalb<br />
das BKA, das seit 2004 die Ermittlungen sehr konsequent im<br />
Bereich Rauschgiftkriminalität/OK geführt habe, eine neue<br />
Ermittlungsrichtung einschlagen wollte, sei nicht sehr groß<br />
gewesen. 765<br />
B.4.19.2. Ab wann hat die SG ihre Tätigkeit aufgenommen,<br />
wie war sie personell besetzt, welche neuen Ermittlungsansätze<br />
hat sie verfolgt und welche Befugnisse<br />
gegenüber den Polizeibehörden der anderen betroffenen<br />
Bundesländer hatte die SG und wie wurde sichergestellt,<br />
dass die Sachleitung bei den betroffenen Staatsanwaltschaften<br />
verbleibt?<br />
Laut einer Zusammenfassung der Besprechung am Rande<br />
der IMK wurde festgelegt, dass die primäre Zuständigkeit<br />
bei den betroffenen Ländern bleiben und es keine Unterstellungsverhältnisse<br />
geben soll. Die Entscheidungen sollten allerdings<br />
einzig in der Steuerungs- und Koordinationsgruppe<br />
getroffen werden. 766 Die BAO Bosporus hat darüber hinaus<br />
mit Schreiben vom 27.04.2006 an das StMI vorgeschlagen,<br />
dass sowohl die jeweiligen Länder als auch Staatsanwaltschaften<br />
ihre Zuständigkeit behalten sollten. 767 Inwieweit<br />
dieser Vorschlag umgesetzt wurde, ist aus den Akten nicht<br />
ersichtlich.<br />
Der Zeuge GEIER gab an, dass die konstituierende Sitzung<br />
der Steuerungsgruppe am 17. und 18.05.2006 stattgefunden<br />
habe. Zur personellen Besetzung führte er aus, dass die SG<br />
aus den jeweiligen Leitern der einzelnen SoKos der Bundesländer<br />
und dem BKA, unter dem Vorsitz des Leiters der<br />
BAO Bosporus, bestanden habe. 768 Zur Frage, welche neuen<br />
Ermittlungsansätze die SG verfolgt habe, sagte er aus, dass<br />
er bereits am 09.05.2006 dem StMI ein vorläufiges Konzept<br />
zur Umsetzung der in der IMK getroffenen Entscheidungen<br />
vorgestellt habe. Hier sei bekannt gegeben worden, dass in<br />
der SG eine weitere Ermittlungshypothese, und zwar die<br />
Ermittlungshypothese Serientäter zu verfolgen sei. 769 Auf<br />
die Frage, wie sichergestellt worden sei, dass die Sachleitung<br />
bei den betroffenen Staatsanwaltschaften verbleiben solle,<br />
gab der Zeuge an, dass der Zeuge Dr. Kimmel, der nach<br />
Konzentration der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bei<br />
der StA Nürnberg-Fürth für die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen<br />
bei allen fünf bayerischen Mordfällen der Serie<br />
zuständig war, an allen Steuerungsgruppensitzungen teilgenommen<br />
habe. 770<br />
Dies wurde vom Zeugen HÄNSSLER so bestätigt. Die ermittelnden<br />
Staatsanwaltschaften seien bei den Sitzungen der<br />
Steuerungsgruppe fast immer anwesend und von polizeilicher<br />
Seite in alle Ermittlungen eingebunden gewesen. 771<br />
Der Zeuge DR. KIMMEL bekräftigte, dass er sich stets darum<br />
bemüht habe, an den Sitzungen der polizeilichen Ermittler,<br />
später an den Sitzungen der Steuerungsgruppe der BAO,<br />
teilzunehmen. Er habe nicht erst aus zweiter Hand informiert<br />
761 Akte Nr. 8/ohne Beschluss/StMi-Akten/2_Anlage/1.Übersendung_<br />
4.BAO-Bosporus_VII, Bl. 2893.<br />
762 Geier, 20.02.2013, S. 11.<br />
763 Geier, 20.02.2013, S.18.<br />
764 Mähler, 06.03.2013, S. 45/ 46.<br />
765 Mähler, 06.03.2013, S. 46.<br />
766 Akte Nr. 8/ohne Beschluss/StMi-Akten/2_Anlage/1.Übersendung_<br />
4.BAO-Bosporus_VII, Bl. 2893.<br />
767 Akte Nr. 8/ohne Beschluss/StMi-Akten/2_Anlage/1.Übersendung_<br />
3.Band, Bl. 894.<br />
768 Geier, 20.02.2013, S.10.<br />
769 Geier, 20.02.2013, S. 12.<br />
770 Geier, 20.02.2013, S. 69.<br />
771 Hänßler, 05.02.2013, S. 130.