Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag
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Seite 122 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong><br />
Der Zeuge GEIER erklärte, das BayLfV habe den Bereich<br />
„Großraum Nürnberg“ weiter konkretisieren wollen. Man<br />
habe sich letztlich auf zwei Postleitzahlenbezirke geeinigt. 730<br />
Mit Schreiben vom 06.03.2007 wurde der BAO Bosporus<br />
durch das Landesamt für Verfassungsschutz eine Personenauflistung<br />
von 682 Personen aus dem Großraum Nürnberg<br />
mit rechtsextremistischem Bezug übergeben. 731 Diese 682<br />
Personalien wurden mit EWO-Daten-Nürnberg abgeglichen.<br />
Als Restbestand blieben <strong>16</strong>1 Personen mit WS-Bezug Nürnberg<br />
übrig. 732 Diese Personen wurden unterverspurt und<br />
büromäßig, teilweise persönlich überprüft. Es erfolgte eine<br />
Alibiüberprüfung über Haftdaten oder Arbeitgeberanfragen.<br />
In die Ermittlungen einbezogen wurden auch im Internet<br />
publizierte politisch „wichtige“ Termine. Bei neun Szeneangehörigen<br />
wurde eine Gefährderansprache durchgeführt. 733<br />
Vor dem Untersuchungsausschuss gab der Zeuge GEIER an,<br />
er habe mit dem BND ein bis zwei Gespräche geführt, und<br />
auch der MAD sei durch die BAO Bosporus kontaktiert worden.<br />
734<br />
B.4.17.1. Trifft es zu, dass nach dem Vorliegen der zweiten<br />
OFA <strong>16</strong> Mio. Funkzellendaten aus Nürnberg, München,<br />
Kassel und Dortmund, 13 Mio. Kreditkartendaten,<br />
600.000 Verkehrsdaten, 27.000 Meldemitteilungen von<br />
Hotels, 900.000 Haftdaten und eine Million Daten über<br />
Waffenbesitzkarten erhoben und ausgewertet worden<br />
sind und falls ja, nach welchen Kriterien und mit welchen<br />
Ergebnissen?<br />
Der Zeuge MÄHLER bestätigte dies vor dem Untersuchungsausschuss.<br />
735 Laut dem vorläufigen Abschlussbericht<br />
des Ermittlungsabschnitts „Einzeltäter“ wurden 32 Millionen<br />
Massendaten aus Einwohnermelde-, Funkzellen-, Transaktionsdaten<br />
aus Bank- und Debitkarten, Hotelübernachtungs-,<br />
Verkehrs-, Haft-, Waffenbesitz und Waffendeliktsdaten zu<br />
Rasterfahndungszwecken erhoben. 736 Die riesige Datenfülle<br />
führte laut dem Bericht bei Erhebung und Auswertung der<br />
Daten zu erheblichen Problemen.<br />
B.4.17.2. Trifft es zu, dass in der zweiten OFA auch empfohlen<br />
worden ist, eine vergleichende Fallanalyse mit<br />
dem Nagelbombenattentat im Jahr 2004 in Köln vorzunehmen,<br />
weil es auch dort, ebenso wie bei vier Mordanschlägen<br />
Hinweise auf zwei Radfahrer als mögliche Täter<br />
gegeben hat, und falls ja, ist dieser Empfehlung nachgekommen<br />
worden, und falls nein, warum nicht („Spurnummer<br />
349“)?<br />
Das ist zutreffend. Dieser Auftrag sei jedoch, nach Aussage<br />
des Zeugen GEIER, wegen der beauftragten erneuten Ana-<br />
lyse durch die OFA Baden-Württemberg zurückgestellt worden.<br />
737<br />
Die vergleichende Fallanalyse wurden im weiteren Verlauf<br />
nicht durchgeführt, da diese von den beteiligten OFA-<br />
Dienststellen als nicht zielführend erachtet wurde. 738<br />
B.4.17.3. Haben die bayerischen Ermittlungsbehörden<br />
bundesweite Abfragen vorgenommen, um nach Straftaten<br />
zu forschen, die hinsichtlich der Tatumstände (Tatwaffe<br />
Ceska, zwei männliche Radfahrer in Tatortnähe<br />
etc.) Ähnlichkeiten mit den bekannten Mordanschlägen<br />
aufgewiesen haben, und falls ja, mit welchen Ergebnissen<br />
und falls nein, warum nicht?<br />
Ein Tatwaffenvergleich wurde durchgeführt. Durch diesen<br />
ist der Zusammenhang der Mordserie erkannt worden.<br />
Der Zeuge DR. KIMMEL gab an, dass eine Abfrage nach<br />
Taten, bei denen Fahrräder zur An- und Abfahrt an den Tatort<br />
benutzt wurden, praktisch nicht möglich sei, da so etwas<br />
nicht abfragbar registriert werde. 739<br />
B.4.17.4. Trifft es zu, dass das LKA vom BKA den Hinweis<br />
erhalten hatte, dass nach Angaben eines Informanten<br />
auch Banküberfälle mit einer Ceska begangen<br />
worden sein sollen und falls ja, welchen konkreten Inhalt<br />
hatte dieser Hinweis und welche Maßnahmen sind hierauf<br />
ergriffen worden?<br />
Dazu haben die Zeugen keine Angaben gemacht.<br />
B.4.18. Trifft es zu, dass auf Initiative des BKA im März<br />
2006 in Fürth und am 19.04.2006 in Kassel Strategiebesprechungen<br />
stattgefunden haben und falls ja, wer hat<br />
seitens der bayerischen Sicherheits- und Justizbehörden<br />
daran teilgenommen, welche Inhalte hatten diese und<br />
welche Ergebnisse haben die Besprechungen erbracht?<br />
Zu einem Treffen des BKA im März 2006 in Fürth liegen<br />
dem Untersuchungsausschuss keine Erkenntnisse vor.<br />
Am 19.04.2006 hat beim BKA in Wiesbaden eine Strategiebesprechung<br />
stattgefunden. 740 An dieser Besprechung haben<br />
Vertreter des Bundeskriminalamts Wiesbaden, des Landeskriminalamts<br />
Hamburg, des hessischen Landeskriminalamts,<br />
des Polizeipräsidiums Nordhessen, des Polizeipräsidiums<br />
Südhessen, des Polizeipräsidiums Frankfurt/Main, der RKI<br />
Rüsselsheim, der Kriminalpolizeiinspektion Rostock, des<br />
Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz, des Polizeipräsidiums<br />
Mainz, des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen, der<br />
Kriminaldirektion Dortmund (BAO „Kiosk“), des Polizeipräsidiums<br />
Mittelfranken, der Kriminalpolizeiinspektion<br />
730 Geier, 20.02.2013, S. 49.<br />
731 Akte Nr. 8/BY-4/3_Anlagen/1 Aktenordner PP Mittelfranken, Bl. 68 f.<br />
732 Akte Nr. 8/BY-4/3_Anlagen/1 Aktenordner PP Mittelfranken, Bl. 70.<br />
733 Akte Nr. 8/BY-4/3_Anlagen/1 Aktenordner PP Mittelfranken, Bl. 227.<br />
734 Geier, 20.02.2013, S. 51.<br />
735 Mähler, 06.03.2013, S. 55.<br />
736 Akte Nr. 8/BY-4/3_Anlagen/1 Aktenordner PP Mittelfranken, Bl. 208.<br />
737 Geier, 20.02.2013, S. 14.<br />
738 Akte Nr. 8/BY-2/3_Anlagen/1. Teillieferung/4. Führungsakte Nr. 20<br />
der BAO Bosporus_Protokolle, S. 156.<br />
739 Dr. Kimmel, 18.06.2013, S. 197ff.<br />
740 Akte Nr. 8/BY-2/3_Anlagen/3. Teillieferung/Band 21, Führungsakte<br />
Nr. 41, Bl. 53 ff.