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Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag

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Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong> <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Seite 137<br />

Im konkreten Fall der Informationsanforderung der BAO<br />

Bosporus beim Landesamt für Verfassungsschutz hat die<br />

Zusammenarbeit nicht ausreichend funktioniert. Im Einzelnen<br />

wird hierzu auf die Ausführungen unter Ziffer 3.7.<br />

verwiesen.<br />

Zusammengefasst hat der Untersuchungsausschuss durchaus<br />

Zweifel, ob die Informationsweitergabe in der Praxis in<br />

allen Fällen so gut funktioniert, wie sie von den Zeugen<br />

beschrieben wurde. Der Untersuchungsausschuss sieht deshalb<br />

rechtlich und im Vollzug Verbesserungsbedarf an der<br />

Schnittstelle zwischen Polizei und Verfassungsschutz.<br />

2.1.4. Bayerische Staatsregierung<br />

2.1.4.1. Staatsregierung allgemein<br />

Das Thema Rechtsextremismus war während des gesamten<br />

Untersuchungszeitraums wiederholt Gegenstand der Beratungen<br />

im Ministerrat. Es sind auch zahlreiche Maßnahmen<br />

zur Bekämpfung des Rechtsextremismus ergriffen worden.<br />

Im Einzelnen wird hierzu auf die Anlage 3 zu diesem Bericht<br />

verwiesen (Schreiben des Bayerischen Staatsministers<br />

des Innern vom 25.06.2013, IE1-1334.10-151).<br />

2.1.4.2. Staatsministerium des Innern<br />

2.1.4.2.1 Allgemeines<br />

Insbesondere Staatsminister Dr. Beckstein hat die Möglichkeit<br />

eines fremdenfeindlichen Hintergrunds der Mordserie<br />

bereits frühzeitig für denkbar gehalten und auch bei den<br />

Ermittlungsbehörden entsprechend nachgefragt. Leider ist<br />

diese Nachfrage weder bei den als Zeugen vernommenen<br />

Ermittlungsbeamten, noch bei den als Zeugen vernommenen<br />

Mitarbeitern des Landesamts für Verfassungsschutz<br />

angekommen. Ansonsten hat im Innenministerium niemand<br />

einen möglichen fremdenfeindlichen Hintergrund der Mordserie<br />

erkannt oder gar die Existenz einer rechtsterroristischen<br />

Terrorzelle für möglich gehalten.<br />

2.1.4.2.2 Dienst- und Fachaufsicht über das Landesamt<br />

für Verfassungsschutz<br />

Das Landesamt für Verfassungsschutz ist organisatorisch als<br />

obere Landesbehörde dem Staatsministerium des Innern als<br />

oberste Landesbehörde nachgeordnet und untersteht insoweit<br />

der Dienst- und Fachaufsicht durch das Staatsministerium<br />

des Innern.<br />

Die Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses, ob und<br />

inwieweit ein Informationsaustausch zwischen dem Staatsministerium<br />

des Innern und dem Landesamt für Verfassungsschutz<br />

stattgefunden hat und wie die Dienst- und Fachaufsicht<br />

durch das Staatsministerium des Innern ausgeübt<br />

worden ist, beruhen neben Zeugenaussagen auch auf den zu<br />

den in Beweisbeschluss Nr. 6 genannten Personen zugelieferten<br />

Akten insbesondere des StMI. In diesen Vorgängen<br />

finden sich regelmäßig Unterrichtungsschreiben des Landesamts<br />

für Verfassungsschutz an das StMI bezüglich wich-<br />

tiger Sachverhalte. Das entspricht der in der Dienstanweisung<br />

vom 30.10.1990 i.d.F.v. 01.10.1996 in §15 normierten<br />

und auch in der Folge nach formellem Außerkrafttreten derselben<br />

geübten Praxis, dass das Landesamt für Verfassungsschutz<br />

dem Staatsministerium des Innern unverzüglich über<br />

speziell normierte oder bedeutsame Sachverhalte, darüber<br />

hinaus auf Anforderung und über sonstige bedeutsame Erkenntnisse<br />

unterrichtet.<br />

Die vom Untersuchungsausschuss vernommenen Zeugen<br />

haben den Informationsaustausch und den Kontakt zwischen<br />

der zuständigen Abteilung des Staatsministeriums des Innern<br />

und dem Landesamt für Verfassungsschutz als eng und vertrauensvoll<br />

beschrieben. Nach den Zeugenaussagen gäbe<br />

es allerdings keine allgemeine schriftliche Berichtspflicht,<br />

sondern der Informationsaustausch habe im Wesentlichen<br />

telefonisch oder im Rahmen von Dienstbesprechungen stattgefunden.<br />

Aus heutiger Sicht erscheint die 1996 erfolgte Entscheidung,<br />

die Zuständigkeiten für Brand- und Katastrophenschutz,<br />

Rettungswesen und Staatsschutz in einer Abteilung<br />

des Innenministeriums zusammenzufassen, nicht optimal.<br />

Es sind dem Untersuchungsausschuss zwar keine Defizite<br />

bei der Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht des Innenministeriums<br />

über das Landesamt für Verfassungsschutz<br />

bekannt geworden. Im Sinne einer weiteren Optimierung<br />

der Dienst- und Fachaufsicht, des Informationsaustausches<br />

zwischen Verfassungsschutz und Polizei und der durch den<br />

NSU hervorgetretenen Gefährdungslage durch den Rechtsextremismus<br />

ist es aber sehr zu begrüßen, dass durch Staatsminister<br />

Herrmann zum 01.08.2012 wieder eine eigene<br />

Abteilung I E für den Verfassungsschutz mit einem eigenen<br />

Sachgebiet I E1 für den Rechtsextremismus eingerichtet<br />

worden ist.<br />

2.1.4.2.3 Dienst- und Fachaufsicht über die Polizei<br />

Das Staatsministerium des Innern übt als oberste Dienstbehörde<br />

auch die Dienst-und Fachaufsicht über die Polizei<br />

aus (Abteilung IC). Strukturelle Änderungen im Bereich der<br />

Aufsicht über die Polizeibehörden sind aus Sicht des Untersuchungsausschusses<br />

nicht veranlasst.<br />

2.2. Zusammenarbeit mit Bundesbehörden oder den Behörden<br />

anderer Länder<br />

Probleme waren für den Untersuchungsausschuss in der<br />

Zusammenarbeit mit Bundesbehörden oder den Behörden<br />

anderer Länder erkennbar. Anlass für eine grundsätzliche<br />

Kritik an der föderalen Sicherheitsarchitektur hat sich nicht<br />

ergeben. Gleichwohl sind einige Punkte aufgefallen, die Reformen<br />

notwendig erscheinen lassen.<br />

Als Beispiele seien hier genannt:<br />

• Der Rechtsextremist Tino Brandt war ein V-Mann des<br />

Thüringer Verfassungsschutzes, hat aufgrund seines<br />

Arbeitsplatzes in Coburg mehrere Jahre in Bayern gelebt<br />

und hier aktiv am Aufbau von rechtsextremistischen

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