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Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag

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Seite 170 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong><br />

Anlage 1b<br />

im Wege des Ersuchens um Amtshilfe beim Innenministerium<br />

des Bundes und beim Bundesamt für Verfassungsschutz.<br />

2. ….“<br />

Verfassungsschutz und des Staatsministeriums des Innern<br />

vorliegen<br />

zu der weiteren Person: Ilona KÜHNEL.“<br />

Beschluss Nr. 61 vom 10.04.2013<br />

„Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag<br />

durch<br />

Beiziehung<br />

sämtlicher evtl. im Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz<br />

oder anderen Sicherheitsbehörden vorhandenen<br />

Unterlagen zu dem V-Mann mit Decknamen „Primus“,<br />

soweit sie nicht durch zuvor gefasste Beweisbeschlüsse<br />

bereits beigezogen sind.“<br />

Beschluss Nr. 68 vom 25.04.2013<br />

„Es wird Beweis erhoben durch<br />

Anforderung<br />

folgender Aktenstücke<br />

1. Kopie des Artikels der Zeitung „Die Welt“ vom<br />

08.06.2006 mit handschriftlichen Anmerkungen nebst<br />

Verfügungen (=MAT A BKA-2/23. O9, Seite 66 bis 68)<br />

2. Protokoll Besprechung Amtsleitung BKA (=MAT A<br />

BKA-2/19.O5, Seiten 352 bis 357)<br />

3. „Information zur Vorbereitung Präsidentenzirkel“<br />

(=MAT A BKA-2/27.O13 Seiten 223 bis 227)<br />

4. Sprechzettel vom 28.08.2006 (=MAT A BKA-2/23.O9<br />

Seiten 222 bis 224)<br />

der im Geschäftsbereich des Bundeskriminalamts angefertigten<br />

Akten,<br />

im Wege des Ersuchens um Amtshilfe gemäß Art. 11 Abs. 2<br />

Satz 2 UAG und Art. 25 Abs. 3 BV über das Bundeskanzleramt<br />

bei der zuständigen obersten Bundesbehörde.“<br />

Beschluss Nr. 70 vom 14.05.2013<br />

„In Ergänzung des Beschlusses Nr. 6 Ziffer 3. des Untersuchungsausschusses<br />

„Rechtsterrorismus in Bayern – NSU“<br />

(<strong>Drs</strong>. <strong>16</strong>/13150) vom 04.07.2912 wird die Beweiserhebung<br />

zum Fragenkomplex A. 1. vorbereitet durch<br />

Beiziehung<br />

sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere<br />

Weise gespeicherten Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel,<br />

die im Organisationsbereich des Landesamtes für<br />

Beschluss Nr. 75 vom 05.06.2013<br />

„Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag<br />

durch<br />

Anforderung<br />

des Antrags auf Anordnung einer Beschränkungsmaßnahme<br />

nach dem Gesetz zu Art. 10 Grundgesetz (G 10) vom<br />

28. April 2000 durch das Landesamt für Verfassungsschutz<br />

Sachsen an den Staatsminister des Innern Herrn Hardraht<br />

und weitere Verantwortliche des sächsischen Staatsministeriums<br />

des Innern<br />

soweit dieser im Organisationsbereich des Sächsischen<br />

Staatsministeriums des Innern im Untersuchungszeitraum<br />

vorhanden war und sich noch heute in behördlichem<br />

Gewahrsam befindet<br />

im Wege des Ersuchens um Amtshilfe über die Sächsische<br />

Staatskanzlei bei der zuständigen obersten Landesbehörde.<br />

….“<br />

Beschluss Nr. 76 vom 05.06.2013<br />

„Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag<br />

durch<br />

Anforderung<br />

der Protokolle des 2. Untersuchungsausschusses „Terrorgruppe<br />

nationalsozialistischer Untergrund“ des Deutschen<br />

Bundestags über die Vernehmung sämtlicher Mitarbeiter<br />

bayerischer Behörden sowie des Landesamtes für Verfassungsschutz<br />

Thüringen, des Bundeskriminalamtes und des<br />

Bundesamtes für Verfassungsschutz im Wege des Ersuchens<br />

um Amtshilfe.“<br />

Beschluss Nr. 77 vom 05.06.2013<br />

„Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag<br />

durch<br />

Anforderung<br />

der Zeitschrift „Der Weiße Wolf“, Ausgabe 1/2002, Nr. 18,<br />

sowie sämtlicher Unterlagen zur Auswertung durch das Bundesamt<br />

für Verfassungsschutz und der auf diese Auswertung<br />

hin ergriffenen Maßnahmen, insbesondere zu den entsprechenden<br />

Postfächern der Zeitschrift und den damit verbundenen<br />

Personen, soweit diese im Organisationsbereich des<br />

Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesministe-

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