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Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag

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Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong> <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Seite 83<br />

Führer sei stattdessen Mario Kraußer gewesen. 364 Nach dem<br />

Eindruck des Zeugen KELLNER sei die oberfränkische<br />

rechte Szene nach dem Zuzug von Tino Brandt auffälliger<br />

geworden. Etwaige Gegenmaßnahmen hätten sich als nicht<br />

wirkungsvoll erwiesen. Erst als Mario Kraußer des „Fränkischen<br />

Heimatschutzes“ überdrüssig geworden sei, sei auch<br />

der „Fränkische Heimatschutz“ tot gewesen. 365 Ein Treffen<br />

mit Beate Zschäpe, Uwe Mundlos oder Uwe Böhnhardt<br />

im Zuständigkeitsbereich der damaligen Polizeidirektion<br />

Coburg sei dem Zeugen KELLNER nicht bekannt. 366<br />

Der Sachverständige KAILITZ hat berichtet, dass Uwe<br />

Mundlos und Uwe Böhnhardt in den Jahren 1995 und 1996<br />

über ihr Engagement beim „Thüringer Heimatschutz“ hinaus<br />

auch bei der Gründung des „Fränkischen Heimatschutzes“<br />

anwesend gewesen seien. 367<br />

Der Sachverständige FUNKE hat die Kontakte und die Kooperation,<br />

insbesondere der Neonazis um Matthias Fischer<br />

und anderer Personen aus Mittel- und Oberfranken, Nürnberg<br />

und Coburg, mit den Thüringer Neonazis und ihrer<br />

großen Formation „Thüringer Heimatschutz“ als eng beschrieben.<br />

368<br />

Die Sachverständige RÖPKE ist der Ansicht, dass der „Thüringer<br />

Heimatschutz“ als Vorbild für die bayerischen Nazis<br />

gedient und sich die Szenen ausgetauscht hätten über die<br />

Fragen, wer die größeren Qualitäten habe und wer hierarchischer<br />

oder straffer organisiert sei. 369<br />

B.1.3. Mit welchen Mitteln hat das Landesamt für Verfassungsschutz<br />

ab dem 26.01.1998 Informationen über<br />

die untergetauchten Personen und ggf. ihre Unterstützer<br />

in Bayern gesammelt und welche Erkenntnisse konnten<br />

dadurch gewonnen werden?<br />

Siehe zunächst die Ausführungen zu Frage A.1.4.<br />

Darüber hinaus hatte das Landesamt für Verfassungsschutz<br />

nach Aktenlage keine Informationen über die untergetauchten<br />

Personen und ihre mutmaßlichen Unterstützer.<br />

Mit Beschluss Nr. 60 hat der Untersuchungsausschuss die<br />

Beiziehung der Personenliste, die Namen von relevanten<br />

Personen im NSU-Verfahren enthält (sog. 129er Liste) und<br />

gegebenenfalls ihren Aktualisierungen im Wege des Ersuchens<br />

um Amtshilfe beim Innenministerium des Bundes<br />

und beim Bundesamt für Verfassungsschutz angefordert.<br />

Das Staatsministerium des Innern wurde aufgefordert, dem<br />

Ausschuss darüber Auskunft zu erteilen, ob sich unter den<br />

129 Personen auch V-Leute oder sonstige Quellen des Bayerischen<br />

Landesamtes für Verfassungsschutz oder anderer<br />

bayerischer Sicherheitsbehörden befänden. Nach Auskunft<br />

des Staatsministeriums des Innern waren keine der auf der<br />

Liste aufgeführten Personen als V-Leute das Landesamts für<br />

Verfassungsschutz eingesetzt. 370<br />

Der Zeuge HEGLER bestätigte dies und gab an, dass seiner<br />

Erinnerung nach kein bayerischer V-Mann im mutmaßlichen<br />

Unterstützerkreis des Trios im Einsatz gewesen sei. 371 Daher<br />

hätten auf diesem Weg keine Informationen über das Trio gewonnen<br />

werden können. Auch im Rahmen der späteren Aufarbeitung<br />

habe das Landesamt für Verfassungsschutz keine<br />

entsprechenden Erkenntnisse gewinnen können. Zur Frage,<br />

ob er Kenntnis von der 1998 gefundenen sog. Rucksackliste<br />

habe, sagte er aus, dass ihm die Existenz dieser Liste erst im<br />

Rahmen der NSU- Ermittlungen bekannt geworden sei. 372<br />

B.1.3.1. Sind hierbei Informationen mittels sog. V-Leute,<br />

Informanten und/oder Gewährspersonen beschafft<br />

worden und falls ja, wie viele dieser Personen waren<br />

in Einsatz, wie sind sie ausgewählt worden, wer hat sie<br />

„geführt“ und welches Honorar oder geldwerte Vorteile<br />

haben sie jeweils erhalten und auf welcher rechtlichen<br />

Grundlage sind sie eingesetzt worden?<br />

Siehe Ausführungen zu Frage B.1.3. zu Beschluss Nr. 60<br />

(129er Liste).<br />

B.1.3.2. Welche Erkenntnisse hat das Landesamt für<br />

Verfassungsschutz durch den Einsatz von sog. V-Leuten<br />

gewonnen und wie wurden die Erkenntnisse verwertet?<br />

Nach Aktenlage ergibt sich ein Hinweis darauf, dass nach<br />

dem Abtauchen des Trios eine Anfrage des Landesamts für<br />

Verfassungsschutz Thüringen an das Landesamt für Verfassungsschutz<br />

ergangen ist. Das Landesamt für Verfassungsschutz<br />

beantwortet diese insoweit, dass Uwe Mundlos Kontakt<br />

zu einer Person hatte und hegte die Vermutung, dass<br />

dieser dort untergetaucht sein könnte. Nähere Informationen<br />

hatte das Landesamt für Verfassungsschutz in diesem Zusammenhang<br />

nicht. 373<br />

Der Zeuge DR. WEBER sagte dazu aus, dass man spätestens<br />

seit 2001 mehrfach die Quellen des Landesamts für Verfassungsschutz,<br />

die im Bereich Rechtsextremismus eingesetzt<br />

worden seien, nach den Mordserie befragt habe, was aber<br />

ohne Erkenntnis geblieben sei. 374 Eigene Ermittlungen des<br />

Landesamtes für Verfassungsschutz zu den Hintergründen<br />

der Mordserie seien aufgrund fehlender Anhaltspunkte über<br />

Motiv und Täter sowie fehlender Bekennung zu den Morden<br />

ohne Erkenntnisse geblieben. 375<br />

Die vom Zeugen geschilderten Negativauskünfte sind in<br />

den Akten nicht dokumentiert. Im Übrigen wird auf die Antworten<br />

zu Frage B.1.1.3. verwiesen.<br />

364 Kellner, 22.01.2013 – nichtöffentlich, S. 29.<br />

365 Kellner, 22.01.2013, S. 25.<br />

366 Kellner, 22.01.2013, S. 20.<br />

367 Kailitz, 27.11.2012, S. 5.<br />

368 Prof. Funke, 27.11.2012, S. <strong>16</strong>.<br />

369 Röpke, 27.11.2012, S. 26.<br />

370 Beschluss Nr.60, Protokoll der Sitzung vom 10.04.2013 .<br />

371 Hegler,23.10.2012, S.17.<br />

372 Hegler, 23.10.2012. S. 76.<br />

373 Akte 19, Bl. 17f. (VS-Vertraulich).<br />

374 Dr. Weber, 19.12.2012; S. 59.<br />

375 Dr. Weber, 19.12.2012, S.59.

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