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Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag

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Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong> <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Seite 81<br />

tionalisten Nürnberg“ umringt von mehreren Fotos mit<br />

faschistischem Inhalt der Spruch „Mehr als Worte zählen<br />

die Taten!“ veröffentlicht, weswegen im Rahmen eines<br />

Ermittlungsverfahrens wegen öffentlicher Aufforderung<br />

zu Straftaten (§ 111 StGB) am 27.06.2001 die Wohnungen<br />

des Matthias Fischer und seiner damaligen Freundin und<br />

jetzigen Ehefrau durchsucht worden waren. 343 Weitere<br />

Unterlagen zu diesem Ermittlungsverfahren konnten vom<br />

Untersuchungsausschuss wegen des Ablaufs der Legislaturperiode<br />

nicht angefordert werden.<br />

• Nach den Ausführungen des Sachverständigen PD Dr.<br />

habil. Steffen KAILITZ 344 handelt es sich bei Matthias<br />

Fischer und Mandy Struck um die wahrscheinlichsten<br />

Kontaktpersonen des NSU im Raum Nürnberg. Fischer ist<br />

zudem auf der Kontaktliste des Uwe Mundlos zu finden,<br />

die nach dessen Flucht in der Garage der Beate Zschäpe<br />

gefunden wurde (siehe Antwort auf Frage A.1.4.1). Mandy<br />

Struck, wohnte zwischenzeitlich in Franken und habe sich<br />

dort, u.a. zusammen mit Gerhard Ittner, in der von Matthias<br />

Fischer angeführten „Fränkischen Aktionsfront“ engagiert.<br />

Dem Untersuchungsausschuss liegen Belege für<br />

diese gegenseitigen Kontakte vor. So ist Mandy Struck<br />

am 14.07.2001 bei einer Verteilung von NPD-Flugblättern<br />

auf dem Schlesiertreffen in Nürnberg aufgefallen. Anwesend<br />

waren auch Ralf Ollert und Gerhard Ittner. 345 In Gräfenberg,<br />

Landkreis Forchheim, nahm sie mit Fischer und<br />

Ittner am 10.11.2002 am Aufzug der Aktion „Ahnenehre“<br />

teil. 346<br />

Der Zeuge HEGLER räumte ein, dass nicht ausgeschlossen<br />

werden könne , dass es sich bei den Erkenntnissen, die über<br />

„Mandy Struck“ vorliegen, um Erkenntnisse handelt, die<br />

Beate Zschäpe betreffen. Da diese offenbar im Untergrund<br />

teilweise unter dem Namen Mandy Struck aufgetreten sei,<br />

sei zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr nachvollziehbar,<br />

ob damals Informationen über Zschäpe oder Struck erfasst<br />

worden seien. 347<br />

B.1.1.2. Trifft es zu, dass sich das Thüringer Landesamt<br />

für Verfassungsschutz mit Schreiben vom 03.02.1998 mit<br />

einer Sachverhaltsdarstellung zu den den Flüchtigen<br />

vorgeworfenen Straftaten und der Durchsuchung vom<br />

26.01.1998 u.a. auch an das BayLfV mit der Bitte um Erkenntnismitteilung<br />

gewandt hat und falls ja, was hat es<br />

daraufhin unternommen?<br />

Das ist zutreffend.<br />

Das Thüringische Landesamt für Verfassungsschutz hat sich<br />

mit Schreiben vom 03.02.1998 an das Bundesamt für Verfassungsschutz<br />

sowie alle Landesämter für Verfassungsschutz<br />

gewandt und um Erkenntnismitteilung zu dem übermittelten<br />

Sachverhalt gebeten. 348 Das vom Thüringischen Landesamt<br />

343 Akte Nr. 19, Bl. 40 f.<br />

344 Dr. Kailitz, 27.11.2012, S. 9.<br />

345 Hegler, 23.10.2012, S. 57; Akte Nr. 4, Reg. 7, Bl. 4.<br />

346 Akte Nr. 4, Reg. 7, S. 11 ff.<br />

347 Hegler, 23.10.2012, S. 57.<br />

348 Akte Nr. 208, Reg. 3.11, Bl. 53 (VS-NfD).<br />

für Verfassungsschutz übermittelte Dokument liegt dem Untersuchungsausschuss<br />

nicht vor. Ein Mitarbeiter des Bayerischen<br />

Landesamts für Verfassungsschutz habe, nach Aussage<br />

des Zeugen SEILER, daraufhin mit einem Thüringer<br />

Kollegen Kontakt aufgenommen und Lichtbilder der Untergetauchten<br />

angefordert, um die Anfrage bearbeiten zu können.<br />

349<br />

B.1.1.3. Trifft es zu, dass sich das Thüringer Landesamt<br />

für Verfassungsschutz mit weiterem Schreiben vom<br />

04.02.1998 u.a. an das BayLfV unter Beifügung von<br />

Fotos der Gesuchten zur dortigen Quellenvorlage gewandt<br />

hat und falls ja, was hat das BayLfV daraufhin<br />

unternommen?<br />

Das ist im Grundsatz zutreffend.<br />

Ein Schreiben des Thüringischen Landesamts für Verfassungsschutz<br />

vom 04.02.1998 liegt dem Untersuchungsausschuss<br />

nicht vor. Die Lichtbilder wurden vom Thüringischen<br />

Landesamt für Verfassungsschutz mit Schreiben<br />

vom 05.02.1998 übermittelt 350 und seien nach Angaben<br />

der Zeugen FORSTER und HEGLER im Anschluss allen<br />

Quellen mit Kontakten und Verbindungen in den fränkischen<br />

Raum und darüber hinaus vorgelegt worden. 351 Nach<br />

Auskunft des Zeugen FORSTER sind vom Bayerischen<br />

Landesamt für Verfassungsschutz zum damaligen Zeitpunkt<br />

keine Aktenvermerke angefertigt worden, wenn die Quellenbefragung<br />

ohne positives Ergebnis durchgeführt wurde.<br />

Dies sei seiner Ansicht nach ein Fehler, der vom Bayerischen<br />

Landesamt für Verfassungsschutz zu korrigieren sei. 352 Der<br />

Zeuge HEGLER hat insoweit bestätigt, dass über die Ergebnisse<br />

der jeweiligen Quellenbefragungen keine Unterlagen<br />

existieren. 353<br />

Nach Darstellung des Zeugen HEGLER, habe eine Quelle<br />

Mundlos identifiziert und von einer Verbindung zu Ernst<br />

Tag in Rheinland-Pfalz berichtet. Diese Erkenntnis sowie<br />

eine mögliche Verbindung zu dessen „Internationalen Hilfskomitee<br />

für nationale politische Verfolgte und deren Angehörige<br />

e.V.“ (IHV) ist mit Kurzmitteilung vom 03.03.1998<br />

an das Thüringische Landesamt für Verfassungsschutz<br />

übermittelt worden. 354 Dieses Schreiben trägt in dem Untersuchungsausschuss<br />

vorliegenden Akten einen Eingangsstempel<br />

des Thüringischen Landesamts für Verfassungsschutz<br />

mit Datum vom 09.03.1998. 355<br />

Es liegen dem Untersuchungsausschuss keine Erkenntnisse<br />

über weitere Maßnahmen des Landesamts für Verfassungsschutz<br />

vor.<br />

B.1.1.4. Trifft es zu, dass am 13.02.1998 ein Telefongespräch<br />

zwischen einem Beamten des Thüringer Landes-<br />

349 Seiler, 18.12.2012 – geheim, S. 4 (VS-Geheim).<br />

350 Akte Nr. 208, Reg. 3.11, Bl. 53 (VS-NfD).<br />

351 Forster, 9.10.2012, S. 31; Hegler, 23.10.2012, S. 43.<br />

352 Forster, 9.10.2012 – nichtöffentlich, S. 2 (VS-NfD).<br />

353 Hegler, 23.10.2012, S. 43.<br />

354 Akte Nr. 19, Bl. 18; Akte Nr. 208, Reg. 3.11, Bl. 51.<br />

355 Akte Nr. 19, Bl. 18.

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