Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag
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Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong> <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Seite 81<br />
tionalisten Nürnberg“ umringt von mehreren Fotos mit<br />
faschistischem Inhalt der Spruch „Mehr als Worte zählen<br />
die Taten!“ veröffentlicht, weswegen im Rahmen eines<br />
Ermittlungsverfahrens wegen öffentlicher Aufforderung<br />
zu Straftaten (§ 111 StGB) am 27.06.2001 die Wohnungen<br />
des Matthias Fischer und seiner damaligen Freundin und<br />
jetzigen Ehefrau durchsucht worden waren. 343 Weitere<br />
Unterlagen zu diesem Ermittlungsverfahren konnten vom<br />
Untersuchungsausschuss wegen des Ablaufs der Legislaturperiode<br />
nicht angefordert werden.<br />
• Nach den Ausführungen des Sachverständigen PD Dr.<br />
habil. Steffen KAILITZ 344 handelt es sich bei Matthias<br />
Fischer und Mandy Struck um die wahrscheinlichsten<br />
Kontaktpersonen des NSU im Raum Nürnberg. Fischer ist<br />
zudem auf der Kontaktliste des Uwe Mundlos zu finden,<br />
die nach dessen Flucht in der Garage der Beate Zschäpe<br />
gefunden wurde (siehe Antwort auf Frage A.1.4.1). Mandy<br />
Struck, wohnte zwischenzeitlich in Franken und habe sich<br />
dort, u.a. zusammen mit Gerhard Ittner, in der von Matthias<br />
Fischer angeführten „Fränkischen Aktionsfront“ engagiert.<br />
Dem Untersuchungsausschuss liegen Belege für<br />
diese gegenseitigen Kontakte vor. So ist Mandy Struck<br />
am 14.07.2001 bei einer Verteilung von NPD-Flugblättern<br />
auf dem Schlesiertreffen in Nürnberg aufgefallen. Anwesend<br />
waren auch Ralf Ollert und Gerhard Ittner. 345 In Gräfenberg,<br />
Landkreis Forchheim, nahm sie mit Fischer und<br />
Ittner am 10.11.2002 am Aufzug der Aktion „Ahnenehre“<br />
teil. 346<br />
Der Zeuge HEGLER räumte ein, dass nicht ausgeschlossen<br />
werden könne , dass es sich bei den Erkenntnissen, die über<br />
„Mandy Struck“ vorliegen, um Erkenntnisse handelt, die<br />
Beate Zschäpe betreffen. Da diese offenbar im Untergrund<br />
teilweise unter dem Namen Mandy Struck aufgetreten sei,<br />
sei zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr nachvollziehbar,<br />
ob damals Informationen über Zschäpe oder Struck erfasst<br />
worden seien. 347<br />
B.1.1.2. Trifft es zu, dass sich das Thüringer Landesamt<br />
für Verfassungsschutz mit Schreiben vom 03.02.1998 mit<br />
einer Sachverhaltsdarstellung zu den den Flüchtigen<br />
vorgeworfenen Straftaten und der Durchsuchung vom<br />
26.01.1998 u.a. auch an das BayLfV mit der Bitte um Erkenntnismitteilung<br />
gewandt hat und falls ja, was hat es<br />
daraufhin unternommen?<br />
Das ist zutreffend.<br />
Das Thüringische Landesamt für Verfassungsschutz hat sich<br />
mit Schreiben vom 03.02.1998 an das Bundesamt für Verfassungsschutz<br />
sowie alle Landesämter für Verfassungsschutz<br />
gewandt und um Erkenntnismitteilung zu dem übermittelten<br />
Sachverhalt gebeten. 348 Das vom Thüringischen Landesamt<br />
343 Akte Nr. 19, Bl. 40 f.<br />
344 Dr. Kailitz, 27.11.2012, S. 9.<br />
345 Hegler, 23.10.2012, S. 57; Akte Nr. 4, Reg. 7, Bl. 4.<br />
346 Akte Nr. 4, Reg. 7, S. 11 ff.<br />
347 Hegler, 23.10.2012, S. 57.<br />
348 Akte Nr. 208, Reg. 3.11, Bl. 53 (VS-NfD).<br />
für Verfassungsschutz übermittelte Dokument liegt dem Untersuchungsausschuss<br />
nicht vor. Ein Mitarbeiter des Bayerischen<br />
Landesamts für Verfassungsschutz habe, nach Aussage<br />
des Zeugen SEILER, daraufhin mit einem Thüringer<br />
Kollegen Kontakt aufgenommen und Lichtbilder der Untergetauchten<br />
angefordert, um die Anfrage bearbeiten zu können.<br />
349<br />
B.1.1.3. Trifft es zu, dass sich das Thüringer Landesamt<br />
für Verfassungsschutz mit weiterem Schreiben vom<br />
04.02.1998 u.a. an das BayLfV unter Beifügung von<br />
Fotos der Gesuchten zur dortigen Quellenvorlage gewandt<br />
hat und falls ja, was hat das BayLfV daraufhin<br />
unternommen?<br />
Das ist im Grundsatz zutreffend.<br />
Ein Schreiben des Thüringischen Landesamts für Verfassungsschutz<br />
vom 04.02.1998 liegt dem Untersuchungsausschuss<br />
nicht vor. Die Lichtbilder wurden vom Thüringischen<br />
Landesamt für Verfassungsschutz mit Schreiben<br />
vom 05.02.1998 übermittelt 350 und seien nach Angaben<br />
der Zeugen FORSTER und HEGLER im Anschluss allen<br />
Quellen mit Kontakten und Verbindungen in den fränkischen<br />
Raum und darüber hinaus vorgelegt worden. 351 Nach<br />
Auskunft des Zeugen FORSTER sind vom Bayerischen<br />
Landesamt für Verfassungsschutz zum damaligen Zeitpunkt<br />
keine Aktenvermerke angefertigt worden, wenn die Quellenbefragung<br />
ohne positives Ergebnis durchgeführt wurde.<br />
Dies sei seiner Ansicht nach ein Fehler, der vom Bayerischen<br />
Landesamt für Verfassungsschutz zu korrigieren sei. 352 Der<br />
Zeuge HEGLER hat insoweit bestätigt, dass über die Ergebnisse<br />
der jeweiligen Quellenbefragungen keine Unterlagen<br />
existieren. 353<br />
Nach Darstellung des Zeugen HEGLER, habe eine Quelle<br />
Mundlos identifiziert und von einer Verbindung zu Ernst<br />
Tag in Rheinland-Pfalz berichtet. Diese Erkenntnis sowie<br />
eine mögliche Verbindung zu dessen „Internationalen Hilfskomitee<br />
für nationale politische Verfolgte und deren Angehörige<br />
e.V.“ (IHV) ist mit Kurzmitteilung vom 03.03.1998<br />
an das Thüringische Landesamt für Verfassungsschutz<br />
übermittelt worden. 354 Dieses Schreiben trägt in dem Untersuchungsausschuss<br />
vorliegenden Akten einen Eingangsstempel<br />
des Thüringischen Landesamts für Verfassungsschutz<br />
mit Datum vom 09.03.1998. 355<br />
Es liegen dem Untersuchungsausschuss keine Erkenntnisse<br />
über weitere Maßnahmen des Landesamts für Verfassungsschutz<br />
vor.<br />
B.1.1.4. Trifft es zu, dass am 13.02.1998 ein Telefongespräch<br />
zwischen einem Beamten des Thüringer Landes-<br />
349 Seiler, 18.12.2012 – geheim, S. 4 (VS-Geheim).<br />
350 Akte Nr. 208, Reg. 3.11, Bl. 53 (VS-NfD).<br />
351 Forster, 9.10.2012, S. 31; Hegler, 23.10.2012, S. 43.<br />
352 Forster, 9.10.2012 – nichtöffentlich, S. 2 (VS-NfD).<br />
353 Hegler, 23.10.2012, S. 43.<br />
354 Akte Nr. 19, Bl. 18; Akte Nr. 208, Reg. 3.11, Bl. 51.<br />
355 Akte Nr. 19, Bl. 18.