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Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag

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Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong> <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Seite <strong>16</strong>7<br />

Anlage 1b<br />

Beschluss Nr. 26 vom 23.10.2012<br />

„Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag<br />

durch<br />

Anforderung<br />

der gesamten Ermittlungsakten des von der Staatsanwaltschaft<br />

Gera gegen Tino Brandt sowie elf weitere Personen<br />

geführten Ermittlungsverfahrens 1<strong>16</strong> Js 17874/95 wegen Bildung<br />

krimineller Vereinigungen (vgl. <strong>Drs</strong>. 5/4198 des Thüringer<br />

<strong>Landtag</strong>s vom 15. März 2012, S. 4)<br />

im Wege des Ersuchens um Amtshilfe über die Thüringer<br />

Staatskanzlei bei der zuständigen obersten Landesbehörde.“<br />

Beschluss Nr. 27 vom 23.10.2012<br />

„Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag<br />

durch<br />

Anforderung<br />

der Protokolle des Untersuchungsausschusses 5/1 – Rechtsterrorismus<br />

und Behördenhandeln des Thüringer <strong>Landtag</strong>s<br />

über die Vernehmung<br />

– der Herren Jochen Bode und Jürgen Zweigert am 8. Oktober<br />

2012,<br />

– des Herrn Präsidenten a.D. Helmut Roewer am 9. Juli<br />

und 7. September 2012,<br />

– des Herrn Vizepräsidenten Peter Nocken am 17. Juli 2012,<br />

– des Herrn Norbert Wiesner vom 9. Juli 2012 und<br />

– des Herrn Jürgen Dressler vom 3. Juli 2012<br />

im Wege des Ersuchens um Amtshilfe über die Vorsitzende<br />

des Untersuchungsausschusses 5/1 des Thüringer <strong>Landtag</strong>s.“<br />

Beschluss Nr. 28 vom 23.10.2012<br />

„Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag<br />

durch<br />

Anforderung<br />

sämtlicher Protokolle über die Vernehmung von Tino Brandt<br />

im Zusammenhang mit der Anfertigung des Gutachtens zum<br />

Verhalten der Thüringer Behörden und Staatsanwaltschaften<br />

bei der Verfolgung des „Zwickauer Trios“, erstattet von<br />

VorsRiBGH a.D. Dr. Gerhard Schäfer u.a. unter dem 14. Mai<br />

2012 im Auftrag des Freistaats Thüringen vertreten durch<br />

den Thüringer Innenminister<br />

im Wege des Ersuchens um Amtshilfe über die Thüringer<br />

Staatskanzlei bei der zuständigen obersten Landesbehörde.“<br />

Beschluss Nr. 33 vom 13.11.2012<br />

„Beiziehung<br />

sämtlicher Organigramme/Organisationspläne des Bayerischen<br />

Landesamtes für Verfassungsschutz aus dem gesamten<br />

Untersuchungszeitraum (01.01.1994 bis 04.07.2012) beim<br />

Staatsministerium des Innern.“<br />

Beschluss Nr. 34 vom 13.11.2012<br />

„Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag<br />

durch<br />

Anforderung<br />

sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere<br />

Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel,<br />

die den Untersuchungsgegenstand betreffen, insbesondere<br />

die Beziehungen zwischen Bayern und Thüringen,<br />

und die Nutzung von Mailboxen des sogenannten Thule-Netzes<br />

durch Rechtsextremisten zum Gegenstand haben,<br />

die im Organisationsbereich des Thüringer Landesamtes für<br />

Verfassungsschutz, des Thüringer Landeskriminalamts und<br />

des Thüringer Innenministeriums als der für den Verfassungsschutz<br />

und die Polizei verantwortlichen obersten Landesbehörde<br />

im Untersuchungszeitraum vorhanden waren,<br />

soweit<br />

– sie Bezüge zu Verbindungen zwischen Rechtsextremisten<br />

in Bayern und Thüringen und zu Rechtsextremisten, die in<br />

Bayern aktiv sind oder waren, oder einen sonstigen Bezug<br />

zu rechtsextremistischen Aktivitäten in Bayern aufweisen,<br />

– sie sich heute noch in behördlichem Gewahrsam befinden,<br />

und<br />

– sie nicht durch zuvor gefasste Beweisbeschlüsse bereits<br />

angefordert sind<br />

im Wege des Ersuchens um Amtshilfe über die Thüringer<br />

Staatskanzlei bei der zuständigen obersten Landesbehörde.“<br />

Beschluss Nr. 35 vom 13.11.2012<br />

„Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag<br />

durch<br />

Beiziehung<br />

sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere<br />

Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel,<br />

die den Untersuchungsgegenstand betreffen<br />

und Treffen von Rechtsextremisten im Untersuchungszeitraum<br />

in dem Gasthaus Tiroler Höhe, Sterzinger Straße 4,<br />

90461 Nürnberg, zum Gegenstand haben<br />

und die im Organisationsbereich des Landesamtes für Verfassungsschutz<br />

und des Bayerischen Landeskriminalamts

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