Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag
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Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong> <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Seite <strong>16</strong>7<br />
Anlage 1b<br />
Beschluss Nr. 26 vom 23.10.2012<br />
„Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag<br />
durch<br />
Anforderung<br />
der gesamten Ermittlungsakten des von der Staatsanwaltschaft<br />
Gera gegen Tino Brandt sowie elf weitere Personen<br />
geführten Ermittlungsverfahrens 1<strong>16</strong> Js 17874/95 wegen Bildung<br />
krimineller Vereinigungen (vgl. <strong>Drs</strong>. 5/4198 des Thüringer<br />
<strong>Landtag</strong>s vom 15. März 2012, S. 4)<br />
im Wege des Ersuchens um Amtshilfe über die Thüringer<br />
Staatskanzlei bei der zuständigen obersten Landesbehörde.“<br />
Beschluss Nr. 27 vom 23.10.2012<br />
„Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag<br />
durch<br />
Anforderung<br />
der Protokolle des Untersuchungsausschusses 5/1 – Rechtsterrorismus<br />
und Behördenhandeln des Thüringer <strong>Landtag</strong>s<br />
über die Vernehmung<br />
– der Herren Jochen Bode und Jürgen Zweigert am 8. Oktober<br />
2012,<br />
– des Herrn Präsidenten a.D. Helmut Roewer am 9. Juli<br />
und 7. September 2012,<br />
– des Herrn Vizepräsidenten Peter Nocken am 17. Juli 2012,<br />
– des Herrn Norbert Wiesner vom 9. Juli 2012 und<br />
– des Herrn Jürgen Dressler vom 3. Juli 2012<br />
im Wege des Ersuchens um Amtshilfe über die Vorsitzende<br />
des Untersuchungsausschusses 5/1 des Thüringer <strong>Landtag</strong>s.“<br />
Beschluss Nr. 28 vom 23.10.2012<br />
„Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag<br />
durch<br />
Anforderung<br />
sämtlicher Protokolle über die Vernehmung von Tino Brandt<br />
im Zusammenhang mit der Anfertigung des Gutachtens zum<br />
Verhalten der Thüringer Behörden und Staatsanwaltschaften<br />
bei der Verfolgung des „Zwickauer Trios“, erstattet von<br />
VorsRiBGH a.D. Dr. Gerhard Schäfer u.a. unter dem 14. Mai<br />
2012 im Auftrag des Freistaats Thüringen vertreten durch<br />
den Thüringer Innenminister<br />
im Wege des Ersuchens um Amtshilfe über die Thüringer<br />
Staatskanzlei bei der zuständigen obersten Landesbehörde.“<br />
Beschluss Nr. 33 vom 13.11.2012<br />
„Beiziehung<br />
sämtlicher Organigramme/Organisationspläne des Bayerischen<br />
Landesamtes für Verfassungsschutz aus dem gesamten<br />
Untersuchungszeitraum (01.01.1994 bis 04.07.2012) beim<br />
Staatsministerium des Innern.“<br />
Beschluss Nr. 34 vom 13.11.2012<br />
„Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag<br />
durch<br />
Anforderung<br />
sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere<br />
Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel,<br />
die den Untersuchungsgegenstand betreffen, insbesondere<br />
die Beziehungen zwischen Bayern und Thüringen,<br />
und die Nutzung von Mailboxen des sogenannten Thule-Netzes<br />
durch Rechtsextremisten zum Gegenstand haben,<br />
die im Organisationsbereich des Thüringer Landesamtes für<br />
Verfassungsschutz, des Thüringer Landeskriminalamts und<br />
des Thüringer Innenministeriums als der für den Verfassungsschutz<br />
und die Polizei verantwortlichen obersten Landesbehörde<br />
im Untersuchungszeitraum vorhanden waren,<br />
soweit<br />
– sie Bezüge zu Verbindungen zwischen Rechtsextremisten<br />
in Bayern und Thüringen und zu Rechtsextremisten, die in<br />
Bayern aktiv sind oder waren, oder einen sonstigen Bezug<br />
zu rechtsextremistischen Aktivitäten in Bayern aufweisen,<br />
– sie sich heute noch in behördlichem Gewahrsam befinden,<br />
und<br />
– sie nicht durch zuvor gefasste Beweisbeschlüsse bereits<br />
angefordert sind<br />
im Wege des Ersuchens um Amtshilfe über die Thüringer<br />
Staatskanzlei bei der zuständigen obersten Landesbehörde.“<br />
Beschluss Nr. 35 vom 13.11.2012<br />
„Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag<br />
durch<br />
Beiziehung<br />
sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere<br />
Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel,<br />
die den Untersuchungsgegenstand betreffen<br />
und Treffen von Rechtsextremisten im Untersuchungszeitraum<br />
in dem Gasthaus Tiroler Höhe, Sterzinger Straße 4,<br />
90461 Nürnberg, zum Gegenstand haben<br />
und die im Organisationsbereich des Landesamtes für Verfassungsschutz<br />
und des Bayerischen Landeskriminalamts